öffentliche Parkplätze im Stadtgebiet, die der StVO entsprechen

Anfrage an: Stadt Münster

die Anzahl der öffentlichen Parkplätze im Stadtgebiet (aufgeschlüsselt nach Stadtvierteln), die der aktuell gültigen StVO entsprechen, z.B. ohne Einberechnung des nicht durch Verkehrszeichen freigegebenen aufgesetzten Parkens oder Parkens auf dem Gehweg.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Dezember 2022
  • Frist
    24. Januar 2023
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: di…
An Stadt Münster Details
Von
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Betreff
öffentliche Parkplätze im Stadtgebiet, die der StVO entsprechen [#266026]
Datum
21. Dezember 2022 13:13
An
Stadt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anzahl der öffentlichen Parkplätze im Stadtgebiet (aufgeschlüsselt nach Stadtvierteln), die der aktuell gültigen StVO entsprechen, z.B. ohne Einberechnung des nicht durch Verkehrszeichen freigegebenen aufgesetzten Parkens oder Parkens auf dem Gehweg.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266026/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „öffentliche Parkplätze im Stadtgebiet, die der StVO entsprechen“ v…
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Von
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Betreff
AW: öffentliche Parkplätze im Stadtgebiet, die der StVO entsprechen [#266026]
Datum
8. Februar 2023 17:16
An
Stadt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „öffentliche Parkplätze im Stadtgebiet, die der StVO entsprechen“ vom 21.12.2022 (#266026) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „öffentliche Parkplätze im Stadtgebiet, die der StVO entsprechen“ v…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: öffentliche Parkplätze im Stadtgebiet, die der StVO entsprechen [#266026]
Datum
24. April 2023 14:13
An
Stadt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „öffentliche Parkplätze im Stadtgebiet, die der StVO entsprechen“ vom 21.12.2022 (#266026) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 91 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadt Münster
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst einmal möchte ich Sie um Entschuldigung bitten, dass Sie länger …
Von
Stadt Münster
Betreff
WG: öffentliche Parkplätze im Stadtgebiet, die der StVO entsprechen [#266026]
Datum
10. Mai 2023 11:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst einmal möchte ich Sie um Entschuldigung bitten, dass Sie länger auf eine Antwort auf Ihre Informationsanfrage warten mussten. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen gewünschten Informationen weder bei der Straßenverkehrsbehörde noch beim Amt für Mobilität und Tiefbau vorliegen Die Verwaltung der Stadt Münster kann Ihnen also weder eine Datei noch eine entsprechende Kartierung aller öffentlichen Parkplätze im Stadtgebiet (aufgeschlüsselt nach Stadtvierteln), die der aktuell gültigen StVO entsprechen, zur Verfügung stellen. Aktuell lässt die Stadt Münster für den erweiterten Bereich der Innenstadt ein Parkraumkonzept erarbeiten. Informationen dazu finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Münster unter dem Link https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004052355 In diesem Gutachten wurde eine sehr differenzierte Analyse des Parkraumangebotes für das Stadtviertel Neutor, das Kreuzviertel, Erphoviertel, die Viertel Schloss, Innenstadt, Bahnhof und Pluggendorf sowie das Hansaviertel/Hafen und das Südviertel von einem externen Gutachter vorgenommen. Der Schlussbericht zu diesem Gutachten wird voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024 vorliegen und nach der politischen Beratung auf den Seiten der Stadt Münster einzusehen sein. Mit freundlichen Grüßen