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Öffentliche Videoüberwachung im Bereich Moltkestraße, Weseler Straße sowie der Geiststraße in Münster

Anfrage an: Stadt Münster

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

senden Sie mir sämtliche vorliegenden Informationen zur Videoüberwachung im Bereich
Moltkestraße (i. H. v. Hausnummer 42), Weseler Straße (i. H. v. Hausnummer 39, 48, 51 und 60) sowie der Geiststraße (i. H. v. Hausnummer 5) zu, darunter:

- Beteiligte Unternehmen und Behörden
- Sämtliche Akten zum Genehmigungsverfahren sowie zur Ausschreibung
- Verträge
- interne und externe Korrespondenz inkl. aller beteiligten Behörden, Firmen und Dienstleistern
- Vermerke und Vorlagen
- Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Wurde oder wird die Durchführung der Videoüberwachung auf Dritte übertragen, ebenso den Vertrag zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DS-GVO

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Personenbezogene Daten sowie Geschäftsgeheimnisse dürfen geschwärzt werden.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Juli 2022
  • Frist
    13. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, senden Sie mir säm…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentliche Videoüberwachung im Bereich Moltkestraße, Weseler Straße sowie der Geiststraße in Münster [#253018]
Datum
10. Juli 2022 23:12
An
Stadt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, senden Sie mir sämtliche vorliegenden Informationen zur Videoüberwachung im Bereich Moltkestraße (i. H. v. Hausnummer 42), Weseler Straße (i. H. v. Hausnummer 39, 48, 51 und 60) sowie der Geiststraße (i. H. v. Hausnummer 5) zu, darunter: - Beteiligte Unternehmen und Behörden - Sämtliche Akten zum Genehmigungsverfahren sowie zur Ausschreibung - Verträge - interne und externe Korrespondenz inkl. aller beteiligten Behörden, Firmen und Dienstleistern - Vermerke und Vorlagen - Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) - Wurde oder wird die Durchführung der Videoüberwachung auf Dritte übertragen, ebenso den Vertrag zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DS-GVO Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Personenbezogene Daten sowie Geschäftsgeheimnisse dürfen geschwärzt werden. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253018/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Öffentliche Videoüberwachung im Bereich Moltke…
An Stadt Münster Details
Von
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Betreff
AW: Öffentliche Videoüberwachung im Bereich Moltkestraße, Weseler Straße sowie der Geiststraße in Münster [#253018]
Datum
17. August 2022 17:47
An
Stadt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Öffentliche Videoüberwachung im Bereich Moltkestraße, Weseler Straße sowie der Geiststraße in Münster“ vom 10.07.2022 (#253018) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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