Öffentlicher Auskunftsanspruch gegenüber BND
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
ich ersuche Auskunft und Informationen zum Bundesnachrichtendienst, eine Behörde in Ihrem Geschäftsbereich.
1. Auskunft über die Anzahl an Anfragen nach IFG / UIG / VIG und Bürgeranfragen die beim Bundesnachrichtendienst in den vergangenen fünf Jahren eingegangen sind. Hierzu bitte auch die Anzahl der Anfragen, die vom BND a) teilweise oder b) vollumfänglich beantwortet wurden. Ablehnungen von Anfragen c) bitte getrennt aufführen.
Anmerkung: Auf der Transparenzplattform FragDenStaat.de sind derzeit 96 Anfragen an den BND gelistet, davon wurden nur drei hinreichend beantwortet. Ein Großteil der Anfragen wurde, oftmals ohne nähere Begründung, nicht beantwortet oder abgelehnt.
2. Auskunft darüber, welche Regeln und Richtlinien für den BND als steuerfinanzierte staatliche Behörde und Transferleistungsempfänger von mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr hinsichtlich der Beantwortung von Bürgeranfragen und Informationsgesuchen aus der die Behörde alimentierenden Öffentlichkeit gelten. Bitte legen Sie diesbezügliche Dokumente, aus denen die hausinternen Regeln zur Handhabung öffentlicher Anfragen ersichtlich werden, vor oder verweisen Sie, falls in der öffentlichen Domäne vorhanden, auf entsprechende Regelwerke.
Anmerkung: Es fällt auf, dass viele Anfragen ohne nachvollziehbare Begründung und gewissermaßen willkürlich entweder gar nicht beantwortet oder abgelehnt werden.
3. Wie beurteilt das Bundeskanzleramt den Auskunftsanspruch der Öffentlichkeit gegenüber dem BND? Bitte verweisen Sie hierzu auf Mitteilungen oder Dokumente, aus denen der Transparenzanspruch Ihres Hauses als Aufsichtsbehörde ersichtlich wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum29. März 2023
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3. Mai 2023
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- Öffentlicher Auskunftsanspruch gegenüber BND [#274347]
- Datum
- 29. März 2023 23:55
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- Bundeskanzleramt
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- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- WG: Öffentlicher Auskunftsanspruch gegenüber BND [#274347]
- Datum
- 3. April 2023 07:08
- Status
- Warte auf Antwort
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- AW: WG: Öffentlicher Auskunftsanspruch gegenüber BND [#274347]
- Datum
- 5. April 2023 12:18
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- Bundeskanzleramt
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- WG: WG: Öffentlicher Auskunftsanspruch gegenüber BND [#274347]
- Datum
- 11. April 2023 14:34
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- AW: WG: WG: Öffentlicher Auskunftsanspruch gegenüber BND [#274347]
- Datum
- 13. April 2023 14:30
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- AW: WG: WG: Öffentlicher Auskunftsanspruch gegenüber BND [#274347]
- Datum
- 25. April 2023 11:22
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- WG: Öffentlicher Auskunftsanspruch gegenüber BND [#274347]
- Datum
- 26. April 2023 12:17
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- AW: WG: Öffentlicher Auskunftsanspruch gegenüber BND [#274347]
- Datum
- 2. Mai 2023 21:20
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- Bundeskanzleramt
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- WG: WG: Öffentlicher Auskunftsanspruch gegenüber BND [#274347]
- Datum
- 3. Mai 2023 12:24
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- AW: WG: WG: Öffentlicher Auskunftsanspruch gegenüber BND [#274347]
- Datum
- 3. Mai 2023 22:14
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- AW: WG: WG: Öffentlicher Auskunftsanspruch gegenüber BND [#274347]
- Datum
- 8. Mai 2023 22:05
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- AW: WG: WG: Öffentlicher Auskunftsanspruch gegenüber BND [#274347]
- Datum
- 11. Mai 2023 12:36
- An
- Bundeskanzleramt
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