Offen antisemitisches Wahlplakat von "Die Rechte"

Die Partei "Die Rechte" schreibt auf einem ihrer Wahlplakate: "Israel ist unser Problem - Schluss damit". Ist eine Aussage, welche das Existenzrecht Israels klar ablehnt, in der deutschen Öffentlichkeit tatsächlich erlaubt? Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass eine vergleichbare Aussage über Homosexuelle, Moslems oder andere Gruppierungen toleriert würden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
Christof Schröter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Partei …
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Christof Schröter
Betreff
Offen antisemitisches Wahlplakat von "Die Rechte" [#146911]
Datum
28. Mai 2019 12:08
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Partei "Die Rechte" schreibt auf einem ihrer Wahlplakate: "Israel ist unser Problem - Schluss damit". Ist eine Aussage, welche das Existenzrecht Israels klar ablehnt, in der deutschen Öffentlichkeit tatsächlich erlaubt? Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass eine vergleichbare Aussage über Homosexuelle, Moslems oder andere Gruppierungen toleriert würden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christof Schröter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Christof Schröter
Bundesamt für Verfassungsschutz
BfV_229156 - JAS / Ihre Eingabe vom 29. Mai 2019
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Betreff
BfV_229156 - JAS / Ihre Eingabe vom 29. Mai 2019
Datum
5. Juni 2019 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
55,0 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Christof Schröter
AW: BfV_229156 - JAS / Ihre Eingabe vom 29. Mai 2019 [#146911] Sehr geehrte<< Anrede >> mit Verlauf:…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Christof Schröter
Betreff
AW: BfV_229156 - JAS / Ihre Eingabe vom 29. Mai 2019 [#146911]
Datum
7. Juni 2019 21:20
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> mit Verlauf: Einfache Frage, total verschwurbelte Antwort, Versteckspielen hinter Paragraphen statt Verantworungsübernahme. In einem Wort: Politik zum Abgewöhnen und Veschwendung von Steuergeld. Mit freundlichen Grüßen Christof Schröter Anfragenr: 146911 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>