offene Datenschutzbeschwerden / Beschwerdeverfahren

Die Anzahl der noch offenen Datenschutzbeschwerden / Beschwerdeverfahren (die noch nicht abgeschlossen sind) für den Zeitraum 2017 bis 2021, aufgelistet nach dem Jahr des Beschwerdeeingangs.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der …
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
offene Datenschutzbeschwerden / Beschwerdeverfahren [#240740]
Datum
13. Februar 2022 12:00
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der noch offenen Datenschutzbeschwerden / Beschwerdeverfahren (die noch nicht abgeschlossen sind) für den Zeitraum 2017 bis 2021, aufgelistet nach dem Jahr des Beschwerdeeingangs.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240740/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Eingangsbestätigung Vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Ihr Anliegen wird an das zu…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
13. Februar 2022 12:09
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Ihr Anliegen wird an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Hinweis: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Ihre E-Mail vom 13. Februar 2022 Sächsischer Datenschutzbeauftragter Gz.: J-0127/14/17 Sehr Antragsteller/in Si…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Ihre E-Mail vom 13. Februar 2022
Datum
2. März 2022 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sächsischer Datenschutzbeauftragter Gz.: J-0127/14/17 Sehr Antragsteller/in Sie wandten Sich mit Ihrem unten aufgeführten Antrag per E-Mail an die Sächsische Datenschutzbeauftragte. Die Sächsische Datenschutzbeauftragte ist Aufsichtsbehörde im Sinne des Artikels 51 Abs.1 DS-GVO. Sie überwacht bei den öffentlichen Stellen (z. B. Behörden) des Freistaates Sachsen gemäß § 14 SächsDSDG und bei den nicht-öffentlichen Stellen gemäß § 40 BDSG die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz. Bei den von Ihnen nachgefragten Informationen handelt es sich nicht um Umweltinformationen nach § 3 Absatz 2 Sächsisches Umweltinformationsgesetz bzw. um Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation. Darüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, dass im Freistaat Sachsen bisher kein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz erlassen wurde. Die Beantwortung von allgemeinen statistischen Anfragen gehört nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Informationen über statistische Erhebungen finden Sie in den Tätigkeitsberichten (einsehbar unter: https://www.saechsdsb.de/taetigkeitsberichte). Mit freundlichen Grüßen