Offene Stellen

Das Bundesamt ist laut verschiedener Medienberichte unterbesetzt. (https://trans.info/de/personalmangel-im-bundesamt-fur-guterverkehr-94435) . Auf der Homepage der BAG sind dennoch lediglich acht Stellen für Sachbearbeiter ausgeschrieben.
Sind die Lücken in der Personaldecke zwischenzeitlich geschlossen worden?
Wie viele offene Stellen hat das Bundesamt aktuell zu besetzen?
Kann das Bundesamt bei Besetzung aller offenen Stellen flächendeckend regelmäßige Kontrollen durchführen und so die Verkehrssicherheit gewährleisten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2019
  • Frist
    16. April 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundesamt is…
An Bundesamt für Logistik und Mobilität Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Offene Stellen [#57414]
Datum
12. Februar 2019 13:45
An
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundesamt ist laut verschiedener Medienberichte unterbesetzt. (https://trans.info/de/personalmangel-im-bundesamt-fur-guterverkehr-94435) . Auf der Homepage der BAG sind dennoch lediglich acht Stellen für Sachbearbeiter ausgeschrieben. Sind die Lücken in der Personaldecke zwischenzeitlich geschlossen worden? Wie viele offene Stellen hat das Bundesamt aktuell zu besetzen? Kann das Bundesamt bei Besetzung aller offenen Stellen flächendeckend regelmäßige Kontrollen durchführen und so die Verkehrssicherheit gewährleisten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 12.02.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Ei…
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
WG: Offene Stellen [#57414]
Datum
11. März 2019 11:14
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 12.02.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG/UIG/VIG vom 12.02.2019. Mit E-Mail vom 12.02.2019 beantragen Sie Auskunft zu verschiedenen Fragen hinsichtlich der Personalsituation im Bundesamt für Güterverkehr. Die Bearbeitung und Prüfung Ihres Antrages wird wegen des Umfangs Ihrer begehrten Informationen noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Das Bundesamt für Güterverkehr wird jedoch alsbald Ihren Antrag bescheiden. Für Rückfragen oder Fragen zum Sachstand können Sie sich gerne bei mir melden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Logistik und Mobilität
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 12.02.2019 Erteilung der Information Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mai…
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
WG: Offene Stellen [#57414]
Datum
20. März 2019 16:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 12.02.2019 Erteilung der Information Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 12.02.2019 beantragen Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Auskunft zu verschiedenen Fragen hinsichtlich der Personalsituation im Bundesamt für Güterverkehr. Dazu teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesamt für Güterverkehr konnte in den vergangenen Jahren im Rahmen der Aufgabenmehrungen entsprechende Stellenzuwächse erreichen. Die hieraus resultierenden Stellenbesetzungen werden - insbesondere in den Kontrolldiensten - anhand aufwändiger bundesweiter Großverfahren erreicht. Im Mautkontrolldienst steht ein solches Verfahren derzeit vor dem erfolgreichen Abschluss, in dessen Rahmen Dienstposten im dreistelligen Bereich ausgeschrieben waren. Im Straßenkontrolldienst läuft die Stellenbesetzung aktuell - die Ausschreibung einer Vielzahl von Stellen im gesamten Bundesgebiet ist für den Jahresverlauf 2019 sukzessive vorgesehen. Bei Gewährleistung der jeweils intern vorauszusetzenden Rahmenbedingungen (u.a. Einarbeitungs- und Schulungsaufwände) erfolgen Stellenausschreibungen unter Berücksichtigung der komplexen (gesetzlichen und verwaltungsinternen) Regelungen jeweils so zeitnah wie möglich. Die aktuell zu besetzenden Dienstposten sind entsprechend den veröffentlichten Ausschreibungen zu entnehmen. Aktuell (Stand: 20.03.2019) gibt es 12 externe Stellen beim Bundesamt für Güterverkehr zu besetzen. Diese Stellenangebote finden Sie u. a. auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr www.bag.bund.de. Der Erfolg einer Stellenbesetzung hängt von der Bewerberlage und der Ausprägung des Anforderungsprofils im Einzelfall ab. Das Bundesamt für Güterverkehr kommt im Rahmen der personellen und sachlichen Ressourcen seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach. Es werden flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland Kontrollen durchgeführt. Gebührenentscheidung: Diese Entscheidung (Auskunft) ergeht gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 IFG gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen