Offene und sichere IT-Infrastruktur

Die Bundeswehr greift auf IT-Dienste zurück. Warum unterstützt das Bundesverteidigungsministerium nicht eine open-source und sichere IT Infrastruktur um eine deutsche IT-Landschaft zu ermöglichen? Die Franzosen fördern beispielsweise eine quell-offene und sichere Kommunikationsinfrastruktur (Chat-Software Matrix), die die Öffentlichkeit auch benutzen kann. Warum kann das Bundesverteidigungsministerium nicht auch open-source Software für sich, die Bürger und Unternehmen entwickeln?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
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Fabian Stuckmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesw…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Fabian Stuckmann
Betreff
Offene und sichere IT-Infrastruktur [#139919]
Datum
10. Mai 2019 15:11
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundeswehr greift auf IT-Dienste zurück. Warum unterstützt das Bundesverteidigungsministerium nicht eine open-source und sichere IT Infrastruktur um eine deutsche IT-Landschaft zu ermöglichen? Die Franzosen fördern beispielsweise eine quell-offene und sichere Kommunikationsinfrastruktur (Chat-Software Matrix), die die Öffentlichkeit auch benutzen kann. Warum kann das Bundesverteidigungsministerium nicht auch open-source Software für sich, die Bürger und Unternehmen entwickeln?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Stuckmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Fabian Stuckmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Stuckmann

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Bundesministerium der Verteidigung
R I 1 Az 39-22-17/-1004 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 10.05.2019 (s.u…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Offene und sichere IT-Infrastruktur [#139919]
Datum
14. Mai 2019 07:20
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

R I 1 Az 39-22-17/-1004 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 10.05.2019 (s.u.) Sehr geehrter Herr Stuckmann, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 10. Mai 2019 (Bezug). Mit Ihren dort aufgeworfenen Fragestellungen begehren Sie bewertende bzw. kommentierende Stellungnahmen zu einem von Ihnen dargestellten Sachverhalt. Derartige Fragen unterfallen nicht dem IFG, welches den Zugang zu (bereits vorhandenen) amtlichen Informationen regelt. Ihr Antrag wurde daher der für den Bürgerdialog im Bundesministerium der Verteidigung zuständigen Stelle mit der Bitte um Bearbeitung als Bürgeranfrage zugeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen