Offenen Stellen in der Statistik der BA
Zur Auswertung Ihrer Statistik Oktober 2015 Soll-Istbestand ist mir aufgefallen das die neuen Stellen nahezu summerisch schnell wieder besetzt werden ( Zu - und Abgänge ) Es bleibt ein nahezu übers Jahr konstanter Stellenbestand von Ü 500000 Stellen übrig der scheinbar bei der Vermittlung keine Rolle spielt . Für mich und auch die Steuerzahler ist es sicher relevant zu erfahren wo man diese freien Stellen finden kann ? Auf der Stellenbörse der Jobcenter kann dies ja schwerlich sein weil hier nur Stellen der letzten 14 Tage für Bewerbungen relevant sein können .. alles andere müssten "Datenleichen" sein weil sie ja sonst diese Stellen nahezu täglich mit neuem Datum und Suchanfragen versehen müssten .
Meine Frage also : Wo findet der Bürger die genaue Aussage darüber welcher Arbeitgeber und welche Stellen sich tatsächlich hinter den Statistisch aufgeführten ca. 500000 freien konstanten Stellen verbergen ?
Auch das Bundesminsterium sollte ein dringendes Interesse haben das diese Stellen dem Bürger auch namentlich bekannt sind damit die Arbeitslosenzahlen zumindest um diese Grösse "schnell" reduziert werden kann .
Ich danke Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Bemühungen
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Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum22. November 2015
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25. Dezember 2015
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- Von
- peter-deutsch Peter
- Betreff
- Offenen Stellen in der Statistik der BA [#12034]
- Datum
- 22. November 2015 15:48
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- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- AW: APO [IVBV] Offenen Stellen in der Statistik der BA [#12034]
- Datum
- 24. November 2015 09:01
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- peter-deutsch Peter
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- AW: AW: APO [IVBV] Offenen Stellen in der Statistik der BA [#12034]
- Datum
- 14. Dezember 2015 22:17
- An
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Briefpost
- Betreff
- Offenen Stellen in der Statistik der BA
- Datum
- 17. Dezember 2015
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- peter-deutsch Peter
- Betreff
- AW: Offenen Stellen in der Statistik der BA [#12034]
- Datum
- 26. Dezember 2015 11:44
- An
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Von
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Betreff
- AW: SOR AW: Offenen Stellen in der Statistik der BA [#12034]
- Datum
- 28. Dezember 2015 10:23
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Briefpost
- Betreff
- Datum
- 5. Januar 2016
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- peter-deutsch Peter
- Betreff
- AW: [#12034]
- Datum
- 13. Januar 2016 08:59
- An
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Status
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BEGRÜNDUNG:
In der Verantwortung der jeweiligen Regierungen, der Fachressorts bis hin zu den Entscheidungsträgern der JC wurde mit der GRUNDSETZUNG von HARTZ IV eine pauschale Entrechtung und - weit schlimmer - die geradezu bestialische Treib-jagd auf einen Teil der Schwächsten Glieder unserer Gesellschaft eröffnet. Hier treten multiple Verstöße gegen STRAF-RECHT sowie GRUNDRECHTSVERLETZUNGEN, mit den Folgen von " Schwerer Körperverletzung " bis hin Todes-fällen.
Mit besonderer Bewegung und Hilflosigkeit kann ich nicht umhin, diesen EIFER BÜROKRATISCHEN WAHNS mit einer Zeit zu vergleichen, die mit dem gleichen Gedankengut ein ganzes VOLK ins Verderben geführt hat.Dieser Fall zeigt wieder einmal mehr, dass mit HARTZ IV ein Fest der Huldigung an Bürokratiewahnsinn, der höchstpotenzierten Verschwen-dung von Steuergeldern, des Verstoßes gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit, gegen jedes Maß an Verstand und Sinnfälligkeit eingeläutet wurde, das den STAATSBÜRGER als TRÄGER dieses STAATES in der VERANTWORTUNG und aus dem STATUS des SOUVERÄN heraus berechtigt Widerstand zu leisten.
Weder ist dies ein EINZELFALL, vielmehr haben die jeweiligen Instanzen sowohl der Gerichte ( einschließlich des BSG ), der Behörden ( bis zum
verantwortlichen Fachressort BMAS ) und auch der Bundesregierung es in ihrer jeweiligen Verantwortung unterlassen, die notwendige Abkehr von solchen Unsinnigkeiten zu veranlassen. Wir stellen einen multiplen Verstoß gegen geltendes Recht fest, der ein tiefes Misstrauen gegen die STAATSREGIE rechtfertigt. Dieses Misstrauen weitet sich aus auf alle Organe, die auf Ethik und Moral unseres Staates eine besondere Einwirkungsmöglichkeit haben. In diesem Zusammenhang mache ich mit Nachdruck aufmerksam auf die Vorschriften der REMONSTRATION und auch der INTEGRITÄT. Ich sehe die Verantwortung für millionenfache Erniedri-gung bis hin zu Nötigung und schwerer Körperverletzung bei den Bundesregierungen seit SCHRÖDER und fordere zur Aufklärung einen GROßEN UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS, der ebenso die Tatbestände der UNTREUE, ja sogar des HOCHVERRATES gegen das STAATSVOLK zu prüfen haben wird !
Rainer H. Kühne , AG GRUNDGESETZ als GESELLSCHAFTSVERTRAG
Es gilt, verschiedene Indikatoren aus dem Gesamtbild zusammen zu fügen, das dann nur zu e i n e r Forderung der
STAATSBÜRGER führen kann:
1. Der Bericht des BRH >> BUNDESRECHNUNGSHOF<< stellt Tatsachenverhalte fest, die ebenfalls in einem recht kompakten " NOT " - Brief einer unbestimmbaren Menge von MITARBEITER - auch in Leitungsfunktionen - an die Adresse von INGE HANNEMANN ziemlich deckungsgleich auftauchen.
2. Dieser " NOT " - Brief zeigt neben den realistischen Szenarien aber auch, dass es durchaus sehr seriöse Widerstände in der Struktur gibt. Allerdings würde ich geneigt sein, den Aspekt des Remonstrationsrechtes nachzufragen bzw. deren Verpflichtungen abzuleiten.
3. Die millionenfach geübte Praxis der Sanktionierungen ohne Beachtung der definitorischen Bedeutung eines Existenz-
minimums auch in der einschlägigen Rechtauffassung - zumal noch in der Verbindung mit einer festgestellten Art von
MENSCHENWÜRDIGEN EXISTENZMINIMUM - zeigt eine HÄUFUNG von GRUNDRECHTS - VERSTÖßEN !
4. Es gilt die Urheberschaft namhaft zu machen, WER initiativ ein Junktim zwischen MENSCHENWÜRDE als HÖCHSTEN WERT eines GESELLSCHAFTLICHEN KONSENSES und der PEKUNÄREN Größe des EXISTENZ-
MINIMUMS hergestellt hat ! DIESE Wertsetzung zeigt eine unzulässige Wechseleinwirkung, die deutlich dann zu erkennen ist, wenn man sich die Mühe macht, den Sinngehalt und die Realbedeutung des EXISTENZMINIMUMS zu hinterfragen: ein EM kann NIEMANDEN in die Lage versetzen, auch nur den Versuch zu unternehmen, einen Fetzen
von WÜRDE zu gestalten. WER HARTZ IV - abhängig sein Leben fristet, mag in sehr einfach gelagerten Fällen zu-
frieden sein, DAS ist hier aber nicht Gegenstand von Erörterungen.
Im GRUNDSATZ gilt: SOWOHL BERECHNUNG WIE AUCH AUFRECHNUNG DER BEDARFE SIND ZUTIEFST
E N T W Ü R D I G E N D FÜR DIE W Ü R D E ALS VERFASSUNGSWERT, WIE AUCH FÜR DIE GESELLSCHAFT
ALS TRÄGER DES STAATES UND SOUVERÄN !
5. In der Gesamtschau zeigt das KONSTRUKT HARTZ IV eine fiskal-bedingte Begründung von Beschränkungen, die nach dem Urteil des BVERFG bezgl. der BEAMTENBESOLDUNG als unzulässig gewertet wurden.
6. Es widerspricht den NORMEN einer FREIHEITLICH-DEMOKRATISCHEN GRUNDORDNUNG, wenn fortwährend
versucht wird, GESELLSCHAFTLICHEN GRUPPEN >> BEAMTE und RICHTER << mit besonderen VORrechten
auszustatten, bei gleichzeitiger Absicherung durch verfassungsrechtliche SONDERSTELLUNG.
ZUSAMMENFASSUNG: hier liegt ein Zehntel von Begründungen , die einen GROßEN UNTERSUCHUNGSAUS-SCHUSS rechtfertigen mit dem Ziel >> Zahlenwerk, Bedingungswerk, Verwaltungspraxis und Weiteres in die
TRANSPARENZ eines VERFASSUNGSGEMÄßEN RECHTSSTAATES zu setzen !