Offenlagen des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 63419/02 und des Entwurfs der 209. Änderung des Flächennutzungsplans
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
o.g. Pläne wurden im Zeitraum vom 04. Juli 2019 bis 30. August 2019 öffentlich ausgelegt. Dazu soll die Stadt Köln knapp 7000 Stellungnahmen erhalten haben. Darüber hinaus soll das Stadtplanungsamt sich zur Bearbeitung der großen Anzahl von Stellungnahmen externer Unterstützung bedienen.
Ich bitte hierzu um Beantwortung folgender Fragen:
1.) Wie viele Stellungnahmen sind fristgerecht eingegangen?
2.) Hat die Stadt Köln bzw. das Stadtplanungsamt für die Bearbeitung der Stellungnahmen zu o.g. Verfahren externe Dienstleister beauftragt bzw. nimmt sie deren Hilfe in Anspruch?
3.) Wenn ja: Um welche Personen oder Körperschaften handelt es sich dabei?
4.) Wenn ja: Welche Kosten enstehen dadurch für die Stadtkasse? Wenn die Kosten noch nicht bekannt sind: Welche Kosten sind zu erwarten bzw. einkalkuliert?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum18. September 2019
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22. Oktober 2019
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