Offenlegung aller Gerichtsurteile und Kosten
Wie die Zeitung Die Welt berichtet:
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https://www.welt.de/politik/deutschland/article174107412/Fluechtlinge-Zu-Unrecht-abgeschobener-Afghane-soll-doch-zurueck-in-Heimatland.html#Comments
Flüchtlinge: Zu Unrecht abgeschobener Afghane soll doch zurück in Heimatland
Stand: 08:40 Uhr
Deutschland
Haschmatullah F. Aus Afghanistan zurückgeholter Flüchtling soll doch wieder zurück
Im Dezember wurde er aus Afghanistan zurückgeholt, weil er zu unrecht abgeschoben worden war. Nun muss ein 23-jähriger einem Medienbericht zufolge doch wieder in sein Heimatland.
Der Fall des Flüchtlings Haschmatullah F. sorgte im Dezember für Aufsehen: Seine Abschiebung war irrtümlich erlaubt worden, er durfte zurück nach Deutschland. Nun soll er offenbar doch wieder nach Afghanistan.
Bei seiner Rückankunft in Deutschland im Dezember war er überglücklich. Nun soll der zu Unrecht abgeschobene afghanische Flüchtling Haschmatullah F. einem Medienbericht zufolge doch wieder zurück nach Afghanistan. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, wie sein ehrenamtlicher Helfer Andreas Linder vom Bündnis Bleiberecht dem „Schwäbischen Tagblatt“ sagte.
Die Ablehnung des Asylantrags sei mit Unglaubwürdigkeit begründet worden, sagte sein Anwalt Markus Niedworok. Niedworok hat gegen den Bescheid nach eigenen Angaben Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht. F. war Mitte Dezember drei Monate nach seiner Abschiebung nach Tübingen zurückgekehrt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte seine Abschiebung irrtümlich erlaubt, obwohl dagegen am Verwaltungsgericht Sigmaringen ein Eilantrag anhängig war. Solche Anträge gewähren Schutz vor einer Abschiebung. Das Gericht hatte deswegen angeordnet, dass der Flüchtling zurückgeholt werden muss.
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F. war ursprünglich am 3. Juni 2017 in Deutschland angekommen. Am 8. Juni hatte er Asyl beantragt, das war aber abgelehnt worden mit dem Hinweis, dass er über Bulgarien in die EU gekommen sei – und damit gemäß der sogenannten Dublin-Vorschriften Bulgarien für ihn zuständig sei.
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Er war nach eigenen Angaben aus seiner Heimat geflüchtet, weil er als Militärangehöriger wegen der Zusammenarbeit mit ausländischen Kräften von den Taliban und der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) bedroht worden sei.‘
(1) Bitte um die Offenlegung aller Gerichtsurteile insbesondere auch derer des VG Sigmaringen und der beteiligten Richter
(2) Bitte um Benennung aller Kosten (inklusive Zahlungen an Anwälte) in Einzelpositionen
(3) Bitte um offenlegung aller Zahlungen und anderer Unterstützung für die involvierten NGOs wie u.a. das Bündnis Bleiberecht.
(4) Bitte um Klarlegung wie denn nun sichergestellt wir dass Herr Haschmatullah wieder in die Afghanische Heimat zurückkehrt.
Sollten hier Kosten anfallen dann sind diese zu benennen und die Anfrage ist erst nach freigabe dann von der Behörde zu beantworten.
Anfrage eingeschlafen
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Datum2. März 2018
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4. April 2018
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