Offenlegung aller Gerichtsurteile und Kosten

Wie die Zeitung Die Welt berichtet:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article174107412/Fluechtlinge-Zu-Unrecht-abgeschobener-Afghane-soll-doch-zurueck-in-Heimatland.html#Comments

Flüchtlinge: Zu Unrecht abgeschobener Afghane soll doch zurück in Heimatland
Stand: 08:40 Uhr
Deutschland
Haschmatullah F. Aus Afghanistan zurückgeholter Flüchtling soll doch wieder zurück

Im Dezember wurde er aus Afghanistan zurückgeholt, weil er zu unrecht abgeschoben worden war. Nun muss ein 23-jähriger einem Medienbericht zufolge doch wieder in sein Heimatland.

Der Fall des Flüchtlings Haschmatullah F. sorgte im Dezember für Aufsehen: Seine Abschiebung war irrtümlich erlaubt worden, er durfte zurück nach Deutschland. Nun soll er offenbar doch wieder nach Afghanistan.

Bei seiner Rückankunft in Deutschland im Dezember war er überglücklich. Nun soll der zu Unrecht abgeschobene afghanische Flüchtling Haschmatullah F. einem Medienbericht zufolge doch wieder zurück nach Afghanistan. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, wie sein ehrenamtlicher Helfer Andreas Linder vom Bündnis Bleiberecht dem „Schwäbischen Tagblatt“ sagte.

Die Ablehnung des Asylantrags sei mit Unglaubwürdigkeit begründet worden, sagte sein Anwalt Markus Niedworok. Niedworok hat gegen den Bescheid nach eigenen Angaben Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht. F. war Mitte Dezember drei Monate nach seiner Abschiebung nach Tübingen zurückgekehrt.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte seine Abschiebung irrtümlich erlaubt, obwohl dagegen am Verwaltungsgericht Sigmaringen ein Eilantrag anhängig war. Solche Anträge gewähren Schutz vor einer Abschiebung. Das Gericht hatte deswegen angeordnet, dass der Flüchtling zurückgeholt werden muss.
..
F. war ursprünglich am 3. Juni 2017 in Deutschland angekommen. Am 8. Juni hatte er Asyl beantragt, das war aber abgelehnt worden mit dem Hinweis, dass er über Bulgarien in die EU gekommen sei – und damit gemäß der sogenannten Dublin-Vorschriften Bulgarien für ihn zuständig sei.
..
Er war nach eigenen Angaben aus seiner Heimat geflüchtet, weil er als Militärangehöriger wegen der Zusammenarbeit mit ausländischen Kräften von den Taliban und der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) bedroht worden sei.‘

(1) Bitte um die Offenlegung aller Gerichtsurteile insbesondere auch derer des VG Sigmaringen und der beteiligten Richter
(2) Bitte um Benennung aller Kosten (inklusive Zahlungen an Anwälte) in Einzelpositionen
(3) Bitte um offenlegung aller Zahlungen und anderer Unterstützung für die involvierten NGOs wie u.a. das Bündnis Bleiberecht.
(4) Bitte um Klarlegung wie denn nun sichergestellt wir dass Herr Haschmatullah wieder in die Afghanische Heimat zurückkehrt.

Sollten hier Kosten anfallen dann sind diese zu benennen und die Anfrage ist erst nach freigabe dann von der Behörde zu beantworten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. März 2018
  • Frist
    4. April 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie die Zeitung …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Offenlegung aller Gerichtsurteile und Kosten [#26811]
Datum
2. März 2018 09:10
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie die Zeitung Die Welt berichtet: ‚ https://www.welt.de/politik/deutschland/article174107412/Fluechtlinge-Zu-Unrecht-abgeschobener-Afghane-soll-doch-zurueck-in-Heimatland.html#Comments Flüchtlinge: Zu Unrecht abgeschobener Afghane soll doch zurück in Heimatland Stand: 08:40 Uhr Deutschland Haschmatullah F. Aus Afghanistan zurückgeholter Flüchtling soll doch wieder zurück Im Dezember wurde er aus Afghanistan zurückgeholt, weil er zu unrecht abgeschoben worden war. Nun muss ein 23-jähriger einem Medienbericht zufolge doch wieder in sein Heimatland. Der Fall des Flüchtlings Haschmatullah F. sorgte im Dezember für Aufsehen: Seine Abschiebung war irrtümlich erlaubt worden, er durfte zurück nach Deutschland. Nun soll er offenbar doch wieder nach Afghanistan. Bei seiner Rückankunft in Deutschland im Dezember war er überglücklich. Nun soll der zu Unrecht abgeschobene afghanische Flüchtling Haschmatullah F. einem Medienbericht zufolge doch wieder zurück nach Afghanistan. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, wie sein ehrenamtlicher Helfer Andreas Linder vom Bündnis Bleiberecht dem „Schwäbischen Tagblatt“ sagte. Die Ablehnung des Asylantrags sei mit Unglaubwürdigkeit begründet worden, sagte sein Anwalt Markus Niedworok. Niedworok hat gegen den Bescheid nach eigenen Angaben Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht. F. war Mitte Dezember drei Monate nach seiner Abschiebung nach Tübingen zurückgekehrt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte seine Abschiebung irrtümlich erlaubt, obwohl dagegen am Verwaltungsgericht Sigmaringen ein Eilantrag anhängig war. Solche Anträge gewähren Schutz vor einer Abschiebung. Das Gericht hatte deswegen angeordnet, dass der Flüchtling zurückgeholt werden muss. .. F. war ursprünglich am 3. Juni 2017 in Deutschland angekommen. Am 8. Juni hatte er Asyl beantragt, das war aber abgelehnt worden mit dem Hinweis, dass er über Bulgarien in die EU gekommen sei – und damit gemäß der sogenannten Dublin-Vorschriften Bulgarien für ihn zuständig sei. .. Er war nach eigenen Angaben aus seiner Heimat geflüchtet, weil er als Militärangehöriger wegen der Zusammenarbeit mit ausländischen Kräften von den Taliban und der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) bedroht worden sei.‘ (1) Bitte um die Offenlegung aller Gerichtsurteile insbesondere auch derer des VG Sigmaringen und der beteiligten Richter (2) Bitte um Benennung aller Kosten (inklusive Zahlungen an Anwälte) in Einzelpositionen (3) Bitte um offenlegung aller Zahlungen und anderer Unterstützung für die involvierten NGOs wie u.a. das Bündnis Bleiberecht. (4) Bitte um Klarlegung wie denn nun sichergestellt wir dass Herr Haschmatullah wieder in die Afghanische Heimat zurückkehrt. Sollten hier Kosten anfallen dann sind diese zu benennen und die Anfrage ist erst nach freigabe dann von der Behörde zu beantworten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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