Offenlegung der Entscheidungsgrundlage und jeglicher kommunikation bezüglich des "Freien Wlans" für die Stadt Freiburg (Wall AG)

Dokumente bezüglich der Ausschreibung "Freies WLAN Freiburg":
- Dokumente zur Entscheidungsfindung über den Gewinner der Ausschreibung
- Jegliche Kommunikation mit den Gewinnern (Email/Telefonate/Protokolle)
- Datenschutzbestimmungen/Datenschutzvereinbarungen
- Finanzierungsplan
- Angebote anderer Ausschreibungsteilnehmer
- Dokumente/Gutachten zur Strahlungsbelastung der Innenstadt (Bereich der HotSpots)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Oktober 2015
  • Frist
    14. November 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente bezüglich…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Offenlegung der Entscheidungsgrundlage und jeglicher kommunikation bezüglich des "Freien Wlans" für die Stadt Freiburg (Wall AG) [#11622]
Datum
15. Oktober 2015 23:40
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente bezüglich der Ausschreibung "Freies WLAN Freiburg": - Dokumente zur Entscheidungsfindung über den Gewinner der Ausschreibung - Jegliche Kommunikation mit den Gewinnern (Email/Telefonate/Protokolle) - Datenschutzbestimmungen/Datenschutzvereinbarungen - Finanzierungsplan - Angebote anderer Ausschreibungsteilnehmer - Dokumente/Gutachten zur Strahlungsbelastung der Innenstadt (Bereich der HotSpots)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Landesumweltinformationsgesetzes (LUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Freiburg im Breisgau
Eingangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir leiten Ihre Anfrage - mit der B…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
16. Oktober 2015 08:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir leiten Ihre Anfrage - mit der Bitte sich direkt mit Ihnen in Verbindung zu setzen - an das Garten- und Tiefbauamt weiter. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Freiburg im Breisgau
Unterlagen Ausschreibung freies W-Lan Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse als Bürger von De…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Unterlagen Ausschreibung freies W-Lan
Datum
20. Oktober 2015 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse als Bürger von Denzlingen am WLAN-Netz in der Stadt Freiburg. Das WLAN-Netz wurde als Teilleistung zusammen mit der Vergabe von Außenwerbeanlagen vergeben (Dienstleistungskonzession). Ihrem Antrag auf Auskünfte und Akteneinsicht bzw. Herausgabe von Unterlagen vom 16.10.2015 können wir nicht entsprechen. Nach Auskunft der zuständigen Stelle, dem Baurechtsamt der Stadt Freiburg, bestehen keine Auskunftsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz -UIG-, nach dem Umweltverwaltungsgesetz -UVwG- (welches das Landes-Umweltinformationsgesetz abgelöst hat) und dem Verbraucherinformationsgesetz -VIG-. In der Vergabe des WLAN-Netzes liegt weder eine Umweltinformation im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG, noch eine Verbraucherinformation über ein Erzeugnis oder Verbraucherprodukt nach dem VIG vor. Auch nach den vergaberechtlichen Bestimmungen bestehen keine Auskunftsansprüche bzw. ist grundsätzlich die Vertraulichkeit der Verfahrens- und Angebotsinhalte zu wahren. Wir verweisen ansonsten auf die öffentlich zugänglichen Informationen und Unterlagen im Internet: - Zum Ausschreibungsverfahren auf der Internetseite des EU-Amtsblattes: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:19671-2015:TEXT:DE:HTML&src=0&tabId=4 Bei der Vergabe der Außenwerbeanlagen inkl. WLAN-Netz handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession, die zum damaligen Zeitpunkt nicht den gesetzlichen Vergabebestimmungen unterlag. Im Sinne der Transparenz und des Wettbewerbs erfolgte dennoch ein öffentliches Ausschreibungsverfahren mit Bekanntmachung im EU-Amtsblatt. - Vorlagen und Beschlüsse im Gemeinderat der Stadt Freiburg auf der städt. Internetseite im Ratsinformationssystem: https://freiburg.more-rubin1.de/ -> insbesondere Drucksache G-14/045 bzw. G-14/045.1 sowie G-14/185 Mit freundlichen Grüßen