Offenlegung der Verträge mit den Impfzentren zur Vermeidung von Mißbrauch von Daten und Steuergeldern
Aufgrund des Ersatzes des Staates durch private Anbieter ist von einer Ausschreibung auszugehen, bitte übersenden Sie mir die Ausschreibungsunterlagen. Sollte dies nicht erfolgt sein, erbitte ich um Zusendung des Einheitsvertrages mit den Impfzentren.
Dieser muss folgende Punkte enthalten:
1. Das Impfzentrum verpflichtet sich Testkits zu verwenden, welche die aktuelle Variante in der Sequenz zu 75% abdecken. Das Gesamtgenom des Corona – Virus besteht aus ca. 30.000 Basenfrequenzen. Die verwendete Sequenz ist festzulegen und zu veröffentlichen.
Im Falle von Antigen/Antikörpertest, muss eine Aminosäurensequenz verwendet worden sein, die spezifisch auf Cov19 abzielt, auch diese ist nicht nur festzulegen, sondern auch zu veröffentlichen.
Dies ist notwendig um false-positive Ergebnisse zu minimieren, es gibt aber auch hier Sequenz-Übereinstimmungen mit anderen Coronaviren; teilweise wurden nach meiner Kenntnis bereits Sequenzen in PCR-Tests verwendet, die 80 -90% übereinstimmende Seqs von Bakterien treffen.
2. Das Impfzentrum verpflichtet sich, sowohl Testanträge in Papierform als auch digital anzunehmen. Ausschließlich digitale Annahmen sind gesetzeswidrig, denn es werden weiterhin Test erzwungen in Krankenhäusern, in denen das Patientenwohl derzeit nicht gewährleistet ist und Angehörigen somit nicht die Möglichkeit gegeben ist, Patienten zu besuchen und zu versorgen.
3. Das Impfzentrum verpflichtet sich im Falle einer Gebührenerhebung Bargeld zu akzeptieren. Für eine korrekte steuerliche Abwicklung ist ein Kassenbon ausreichend ohne Identitätsnachweis.* Dies ist in Kliniken wie Asklepios nicht möglich.
4. Das Impfzentrum verpflichtet sich bei negativem Ergebnis die Daten umgehend zu löschen. * 3. Und 4. Sind zwingend, da sonst gegen das DSGVO Art. 4 Nr. 15 verstoßen wird.
5. Aufschlüsselung, welche exakten Kosten abgerechnet werden dürfen.
6. Laufzeit der Verträge.
Die Offenlegung des Vertrages und der wesentlichen Bestandteile sind im öffentlichen Interesse, da sichergestellt werden muss, dass die Ergebnisse, die zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen geführt haben korrekt sind, dass kein Missbrauch mit sensiblen Daten betrieben wird und dass keine Steuergelder unnötig verschwendet wurden und werden.
Antwort verspätet
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Datum22. November 2022
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28. Dezember 2022
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