Offenlegung der Verträge mit den Impfzentren zur Vermeidung von Mißbrauch von Daten und Steuergeldern

Aufgrund des Ersatzes des Staates durch private Anbieter ist von einer Ausschreibung auszugehen, bitte übersenden Sie mir die Ausschreibungsunterlagen. Sollte dies nicht erfolgt sein, erbitte ich um Zusendung des Einheitsvertrages mit den Impfzentren.
Dieser muss folgende Punkte enthalten:
1. Das Impfzentrum verpflichtet sich Testkits zu verwenden, welche die aktuelle Variante in der Sequenz zu 75% abdecken. Das Gesamtgenom des Corona – Virus besteht aus ca. 30.000 Basenfrequenzen. Die verwendete Sequenz ist festzulegen und zu veröffentlichen.
Im Falle von Antigen/Antikörpertest, muss eine Aminosäurensequenz verwendet worden sein, die spezifisch auf Cov19 abzielt, auch diese ist nicht nur festzulegen, sondern auch zu veröffentlichen.
Dies ist notwendig um false-positive Ergebnisse zu minimieren, es gibt aber auch hier Sequenz-Übereinstimmungen mit anderen Coronaviren; teilweise wurden nach meiner Kenntnis bereits Sequenzen in PCR-Tests verwendet, die 80 -90% übereinstimmende Seqs von Bakterien treffen.
2. Das Impfzentrum verpflichtet sich, sowohl Testanträge in Papierform als auch digital anzunehmen. Ausschließlich digitale Annahmen sind gesetzeswidrig, denn es werden weiterhin Test erzwungen in Krankenhäusern, in denen das Patientenwohl derzeit nicht gewährleistet ist und Angehörigen somit nicht die Möglichkeit gegeben ist, Patienten zu besuchen und zu versorgen.
3. Das Impfzentrum verpflichtet sich im Falle einer Gebührenerhebung Bargeld zu akzeptieren. Für eine korrekte steuerliche Abwicklung ist ein Kassenbon ausreichend ohne Identitätsnachweis.* Dies ist in Kliniken wie Asklepios nicht möglich.
4. Das Impfzentrum verpflichtet sich bei negativem Ergebnis die Daten umgehend zu löschen. * 3. Und 4. Sind zwingend, da sonst gegen das DSGVO Art. 4 Nr. 15 verstoßen wird.
5. Aufschlüsselung, welche exakten Kosten abgerechnet werden dürfen.
6. Laufzeit der Verträge.

Die Offenlegung des Vertrages und der wesentlichen Bestandteile sind im öffentlichen Interesse, da sichergestellt werden muss, dass die Ergebnisse, die zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen geführt haben korrekt sind, dass kein Missbrauch mit sensiblen Daten betrieben wird und dass keine Steuergelder unnötig verschwendet wurden und werden.

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  • Datum
    22. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund des Ersa…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Offenlegung der Verträge mit den Impfzentren zur Vermeidung von Mißbrauch von Daten und Steuergeldern [#263807]
Datum
22. November 2022 22:17
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund des Ersatzes des Staates durch private Anbieter ist von einer Ausschreibung auszugehen, bitte übersenden Sie mir die Ausschreibungsunterlagen. Sollte dies nicht erfolgt sein, erbitte ich um Zusendung des Einheitsvertrages mit den Impfzentren. Dieser muss folgende Punkte enthalten: 1. Das Impfzentrum verpflichtet sich Testkits zu verwenden, welche die aktuelle Variante in der Sequenz zu 75% abdecken. Das Gesamtgenom des Corona – Virus besteht aus ca. 30.000 Basenfrequenzen. Die verwendete Sequenz ist festzulegen und zu veröffentlichen. Im Falle von Antigen/Antikörpertest, muss eine Aminosäurensequenz verwendet worden sein, die spezifisch auf Cov19 abzielt, auch diese ist nicht nur festzulegen, sondern auch zu veröffentlichen. Dies ist notwendig um false-positive Ergebnisse zu minimieren, es gibt aber auch hier Sequenz-Übereinstimmungen mit anderen Coronaviren; teilweise wurden nach meiner Kenntnis bereits Sequenzen in PCR-Tests verwendet, die 80 -90% übereinstimmende Seqs von Bakterien treffen. 2. Das Impfzentrum verpflichtet sich, sowohl Testanträge in Papierform als auch digital anzunehmen. Ausschließlich digitale Annahmen sind gesetzeswidrig, denn es werden weiterhin Test erzwungen in Krankenhäusern, in denen das Patientenwohl derzeit nicht gewährleistet ist und Angehörigen somit nicht die Möglichkeit gegeben ist, Patienten zu besuchen und zu versorgen. 3. Das Impfzentrum verpflichtet sich im Falle einer Gebührenerhebung Bargeld zu akzeptieren. Für eine korrekte steuerliche Abwicklung ist ein Kassenbon ausreichend ohne Identitätsnachweis.* Dies ist in Kliniken wie Asklepios nicht möglich. 4. Das Impfzentrum verpflichtet sich bei negativem Ergebnis die Daten umgehend zu löschen. * 3. Und 4. Sind zwingend, da sonst gegen das DSGVO Art. 4 Nr. 15 verstoßen wird. 5. Aufschlüsselung, welche exakten Kosten abgerechnet werden dürfen. 6. Laufzeit der Verträge. Die Offenlegung des Vertrages und der wesentlichen Bestandteile sind im öffentlichen Interesse, da sichergestellt werden muss, dass die Ergebnisse, die zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen geführt haben korrekt sind, dass kein Missbrauch mit sensiblen Daten betrieben wird und dass keine Steuergelder unnötig verschwendet wurden und werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263807 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263807/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Offenlegung der Verträge mit den Impfzentren zur Vermeidung von Mißbrauch von Daten und Steue…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Offenlegung der Verträge mit den Impfzentren zur Vermeidung von Mißbrauch von Daten und Steuergelde... [#263807]
Datum
24. November 2022 13:38
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Eingangsbestätigung, Offenlegung der Verträge mit den Impfzentren zur Vermeidung von Mißbrauch von Daten und S…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: Eingangsbestätigung, Offenlegung der Verträge mit den Impfzentren zur Vermeidung von Mißbrauch von Daten und Steuergelde... [#263807]
Datum
29. Januar 2024 16:08
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Offenlegung der Verträge mit den Impfzentren zur Vermeidung von Mißbrauch von Daten und Steuergeldern“ vom 22.11.2022 (#263807) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 398 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Datum
29. Januar 2024 16:08
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