Offenlegung "Honorar für die Erstellung des Mobilitätskonzepts"

welches Honorar erhält die Arbeitsgemeinschaft SHP Ingenieure /Planungsgemeinschaft Verkehr PGV-Alrutz / KCW GmbH für die Erstellung eines Olympia-Mobilitätskonzepts?

Die Summe ist im veröffentlichten Werkvertrag vom 1.7.2015 mit dem Namen "Mobilitätskonzept für die Bewerbung zur Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele 2024" geschwärzt. (Siehe §5 Vergütung in Akte_746.1400-003).

Über eine zeitnahe Antwort freut sich NOlympia Hamburg.
www.nolympia-hamburg.de

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. September 2015
  • Frist
    3. Oktober 2015
  • 3 Follower:innen
Rechercheteam NOlympia Hamburg
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH Details
Von
Rechercheteam NOlympia Hamburg
Betreff
Offenlegung "Honorar für die Erstellung des Mobilitätskonzepts" [#11236]
Datum
1. September 2015 13:47
An
Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
welches Honorar erhält die Arbeitsgemeinschaft SHP Ingenieure /Planungsgemeinschaft Verkehr PGV-Alrutz / KCW GmbH für die Erstellung eines Olympia-Mobilitätskonzepts? Die Summe ist im veröffentlichten Werkvertrag vom 1.7.2015 mit dem Namen "Mobilitätskonzept für die Bewerbung zur Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele 2024" geschwärzt. (Siehe §5 Vergütung in Akte_746.1400-003). Über eine zeitnahe Antwort freut sich NOlympia Hamburg. www.nolympia-hamburg.de
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rechercheteam NOlympia Hamburg <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Rechercheteam NOlympia Hamburg
Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH
Vertrag zum Mobilitätskonzept Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese weiter…
Von
Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH
Betreff
Vertrag zum Mobilitätskonzept
Datum
11. September 2015 09:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese weiter an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation geleitet, da der Vertrag von der Behörde geschlossen und sodann ins Informationsregister gestellt wurde. Weitere Angaben zu dem Vertrag finden Sie auch in der Bürgerschaftsdrucksache 21/795 (https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/48960/olympische-und-paralympische-spiele-2024-%e2%80%93-mit-hamburg-f%c3%bcr-deutschland-und-europa-bericht-zur-bewerbung-hamburgs-um-olympische-und-paralympische.pdf), dort auf Seite 6. Mit freundlichen Grüßen
Rechercheteam NOlympia Hamburg
AW: Vertrag zum Mobilitätskonzept [#11236] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den Hinweis, dass der …
An Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH Details
Von
Rechercheteam NOlympia Hamburg
Betreff
AW: Vertrag zum Mobilitätskonzept [#11236]
Datum
19. September 2015 11:07
An
Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den Hinweis, dass der Auftrag ein "Volumen von 995.266,02 Euro brutto" hat. In der Drucksache 21/75 ist hinzu gefügt: "Ein Arbeitspaket zur detaillierten Erarbeitung der Beiträge des Bid Books ist bereits enthalten, wird jedoch nur bei Erreichen der „Candidate City Phase“ abgerufen." Da das IOC das Verfahren der "Candidate City Phase" geändert hat und diese Zwischenstufe nun wegfällt, wäre meine Frage, was das für die vereinbarten Honorare insgesamt bedeutet: Müssen diese gezahlt werden, auch wenn Hamburgs Bürger/innen bei Referendum im November sich gegen die Olympia-Bewerbung aussprechen? Dies betrifft auch die weiteren in der Drucksache 21/795 genannten Honorare für die Masterplanerstellung. Mit freundlichen Grüßen Rechercheteam NOlympia Hamburg Anfragenr: 11236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH
AW: Vertrag zum Mobilitätskonzept [#11236] Sehr geehrte Damen und Herren, nein, die Honorare werden nicht fällig…
Von
Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH
Betreff
AW: Vertrag zum Mobilitätskonzept [#11236]
Datum
24. September 2015 19:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, nein, die Honorare werden nicht fällig, wenn das Referendum negativ ausfällt. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass der Vertrag zwischenzeitlich im Transparenzportal in ungeschwärzter Fassung veröffentlicht wurde. Insoweit danken wir für den Hinweis, den wir an die BWVI weitergegeben hatten. Mit freundlichen Grüßen