Offenlegung Kaufverträge Hauptstraße 1-3 in Berlin-Lichtenberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

vollständige Kaufverträge zur UR-Nr. 181/2016 des Landes Berlin über den Verkauf von zwei Teilflächen des Grundstücks Hauptstraße 2,3 in Berlin-Lichtenberg. (Drucksache 17/3140 des AGH Berlin vom 07.09.16)

vollständige Kaufverträge zur UR-Nr. B 182/2017, sowie der Nachtragsvereinbarung zur UR-Nr. B 358 des Landes Berlin über den Verkauf von Grundstücksflächen an der Hauptstraße 1,2 und 3 in Berlin-Lichtenberg (Drucksache 18/1174 des AGH Berlin vom 21.06.18)

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. April 2019
  • Frist
    4. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Michael Merz
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: vollständige Kaufverträge zur UR-Nr. 181…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Michael Merz
Betreff
Offenlegung Kaufverträge Hauptstraße 1-3 in Berlin-Lichtenberg [#135448]
Datum
30. April 2019 18:19
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: vollständige Kaufverträge zur UR-Nr. 181/2016 des Landes Berlin über den Verkauf von zwei Teilflächen des Grundstücks Hauptstraße 2,3 in Berlin-Lichtenberg. (Drucksache 17/3140 des AGH Berlin vom 07.09.16) vollständige Kaufverträge zur UR-Nr. B 182/2017, sowie der Nachtragsvereinbarung zur UR-Nr. B 358 des Landes Berlin über den Verkauf von Grundstücksflächen an der Hauptstraße 1,2 und 3 in Berlin-Lichtenberg (Drucksache 18/1174 des AGH Berlin vom 21.06.18) Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Michael Merz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Merz << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrter Herr Merz, Ihre unten stehende Anfrage liegt mir zur Bearbeitung vor. Der Verkauf von Grundstück…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Offenlegung Kaufverträge Hauptstraße 1-3 in Berlin-Lichtenberg [#135448]
Datum
3. Mai 2019 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Merz, Ihre unten stehende Anfrage liegt mir zur Bearbeitung vor. Der Verkauf von Grundstücksflächen an der Hauptstraße 1, 2 und 3 des Landes Berlin in Berlin-Lichtenberg liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit meiner Behörde. Da Sie der Weiterleitung Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben, muss ich Sie bitten, Ihre Anfrage an folgende Adresse zu richten: Senatsverwaltung für Finanzen Klosterstraße 59 10179 Berlin Mit freundlichen Grüßen