Offenlegung Kaufverträge Hauptstraße 1-3 in Berlin-Lichtenberg

vollständige Kaufverträge zur UR-Nr. 181/2016 des Landes Berlin über den Verkauf von zwei Teilflächen des Grundstücks Hauptstraße 2,3 in Berlin-Lichtenberg. (Drucksache 17/3140 des AGH Berlin vom 07.09.16)

vollständige Kaufverträge zur UR-Nr. B 182/2017, sowie der Nachtragsvereinbarung zur UR-Nr. B 358 des Landes Berlin über den Verkauf von Grundstücksflächen an der Hauptstraße 1,2 und 3 in Berlin-Lichtenberg (Drucksache 18/1174 des AGH Berlin vom 21.06.18)

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    28. März 2019
  • Frist
    30. April 2019
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
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Betreff
Offenlegung Kaufverträge Hauptstraße 1-3 in Berlin-Lichtenberg [#63081]
Datum
28. März 2019 15:19
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
vollständige Kaufverträge zur UR-Nr. 181/2016 des Landes Berlin über den Verkauf von zwei Teilflächen des Grundstücks Hauptstraße 2,3 in Berlin-Lichtenberg. (Drucksache 17/3140 des AGH Berlin vom 07.09.16) vollständige Kaufverträge zur UR-Nr. B 182/2017, sowie der Nachtragsvereinbarung zur UR-Nr. B 358 des Landes Berlin über den Verkauf von Grundstücksflächen an der Hauptstraße 1,2 und 3 in Berlin-Lichtenberg (Drucksache 18/1174 des AGH Berlin vom 21.06.18)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Ihr Antrag nach dem IFG: Akteneinsicht KV Rummelsburger Bucht Berlin-Lichtenberg Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr A…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG: Akteneinsicht KV Rummelsburger Bucht Berlin-Lichtenberg
Datum
15. April 2019 11:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist aufgrund von Erkrankung erst am heutigen Tag bei mir eingegangen. Ihr Anspruch besteht im Grundsatz, nicht jedoch im vollen Umfang. Das Verfahren nach dem IFG würde eigentlich wie folgt durchgeführt: Ich frage die Kaufvertragsparteien, ob aus ihrer Sicht etwas gegen die Bekanntgabe der Kaufpreise bzw. der Kaufverträge spricht. Dies könnte gem. § 7 IFG (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) der Fall sein. Ich werte diese Anhörungen aus und entscheide über Ihren Anspruch unter Beachtung des IFG und der hierzu ergangenen Rechtsprechung. Zu beachten sind auch Interessen des Landes Berlin als Vorkaufsberechtigtem. Wenn eine Partei sich gegen die Einsichtnahme ausspricht, wird ein Bescheid entsprechend dem Ergebnis meiner Prüfung angefertigt. Erst wenn dieser Bescheid Rechtskraft erlangt hat, kann Ihnen die Einsichtnahme gewährt werden. Andernfalls müssten Sie den Rechtsweg beschreiten. Da mir bereits ein früherer Antrag nach dem IFG btr. die KV vorliegt, kann die Anhörung der Betroffenen entfallen. Ich werde sie daher lediglich über Ihren Antrag in Kenntnis setzen. Sie erhalten in Kürze einen Bescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG: Akteneinsicht KV Rummelsburger Bucht Berlin-Lichtenberg [#63081] Sehr geehrteAntragst…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG: Akteneinsicht KV Rummelsburger Bucht Berlin-Lichtenberg [#63081]
Datum
30. April 2019 10:27
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Offenlegung Kaufverträge Hauptstraße 1-3 in Berlin-Lichtenberg“ vom 28.03.2019 (#63081) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Brief unzustellbar - IFG Antrag KV Rummelsburger Bucht Sehr geehrteAntragsteller/in mein Schreiben an Sie kam als …
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Brief unzustellbar - IFG Antrag KV Rummelsburger Bucht
Datum
14. Mai 2019 14:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mein Schreiben an Sie kam als unzustellbar zurück. Bitte teilen Sie mir Ihre neue Anschrift mit. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Brief unzustellbar - IFG Antrag KV Rummelsburger Bucht [#63081] Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntrag…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brief unzustellbar - IFG Antrag KV Rummelsburger Bucht [#63081]
Datum
27. Mai 2019 21:33
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in meine Adresse ist korrekt. Allerdings gibt es bei der Zustellung manchmal Probleme, weil das Hinterhaus nicht einfach zu finden ist. Ich habe die Adresse ergänzt. Bitte versuchen sie es damit noch einmal. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>