Offensichtliche Schwierigkeiten bei Zurverfügungstellung aktueller Suizidzahlen

Worin bestehen die Probleme, der Öffentlichkeit Suizidzahlen für die Jahre 2020 und 2021 zur Kenntnis zu geben?
Andere Zahlen werden taggenau in den Nachrichtensendungen verkündet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2021
  • Frist
    3. Dezember 2021
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Matthias Mau
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Worin bestehen di…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Matthias Mau
Betreff
Offensichtliche Schwierigkeiten bei Zurverfügungstellung aktueller Suizidzahlen [#232075]
Datum
31. Oktober 2021 06:23
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Worin bestehen die Probleme, der Öffentlichkeit Suizidzahlen für die Jahre 2020 und 2021 zur Kenntnis zu geben? Andere Zahlen werden taggenau in den Nachrichtensendungen verkündet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Mau Anfragenr: 232075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232075/ Postanschrift Matthias Mau << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Mau
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Mau, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 31. Okt…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Offensichtliche Schwierigkeiten bei Zurverfügungstellung aktueller Suizidzahlen (Az.: A34/1010001001-IF30513)
Datum
2. November 2021 10:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mau, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 31. Oktober 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30513 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Mau, Sie haben mit Nachricht vom 31. Oktober 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30513) eine Anf…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Offensichtliche Schwierigkeiten bei Zurverfügungstellung aktueller Suizidzahlen (Az.: A34/1010001001-IF30513)
Datum
10. November 2021 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mau, Sie haben mit Nachricht vom 31. Oktober 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30513) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Worin bestehen die Probleme, der Öffentlichkeit Suizidzahlen für die Jahre 2020 und 2021 zur Kenntnis zu geben? Andere Zahlen werden taggenau in den Nachrichtensendungen verkündet. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Die Daten der amtlichen Todesursachenstatistik, welche die Anzahl der Suizide enthält, wurden am 04.11.2021 im Rahmen einer Pressemitteilung veröffentlicht, Link: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pre... Zur konkreten Anzahl der Suizide siehe hier: https://www.destatis.de/DE/Themen/Ges... Bei der Aufbereitung der Ergebnisse der Todesursachenstatistik gab es Verzögerungen, für die es zwei wesentliche Gründe gibt: Zum einen standen Datenlieferungen von Gesundheitsämtern an Statistische Ämter der Länder aus. Es fehlten damit Angaben zu den Todesursachen Verstorbener. Ohne diese Angaben konnte die Todesursachenstatistik nicht abschließend bearbeitet werden. Zum anderen konnten einzelne Statistische Landesämter aufgrund von Personalengpässen die Daten nur verzögert aufbereiten, was wiederum direkten Einfluss auf den Abschluss des Aufbereitungsprozesses hatte. Ein Abschluss der Aufbereitungsarbeiten war erst nach Vorlage der Ergebnisse aller Länder möglich. Dem Statischen Bundesamt lagen also die Daten zu Suiziden während der Corona-Krise erst verspätet vor. Zur weiteren Erläuterung: Die Todesursachenstatistik ist eine dezentrale Statistik, deren Berichtszeitraum ein Kalenderjahr beträgt. Das bedeutet, dass ca. im März nach Abschluss des Berichtsjahres die letzten Todesbescheinigungen in den Statistischen Landesämtern eintreffen, dort qualitätsgesichert verarbeitet werden und das Länderergebnis generiert wird. Dieser Vorgang dauert bis in die Sommerferien hinein, da unklare Fälle beim ausfüllenden Arzt nachgefragt werden müssen. Im Anschluss werden die Länderergebnisse beim Statistischen Bundesamt zusammengespielt und das Bundesergebnis Ende des Jahres veröffentlicht. Die amtlichen qualitätsgesicherten Ergebnisse der Todesursachenstatistik bspw. des Berichtsjahres 2020 liegen daher nicht vor September 2021 vor. Die Zahlen, die wir zu Corona herausgeben und die Sie oft in den Medien lesen können, entstammen der Sterbefallstatistik, nicht der Todesursachenstatistik. Diese Daten geben lediglich Auskunft darüber, wie viele Menschen in einem bestimmten Zeitraum (täglich/wöchentlich/monatlich) verstorben sind. Hier werden also nicht die Todesursachen erhoben. Dieser Prozess ist – wie anfangs beschrieben – deutlich aufwändiger und daher langwieriger. Allerdings zeigte die Pandemie 2020 deutlich, dass ein neuer, deutlich schnellerer Bedarf an Daten aus der Todesursachenstatistik besteht. Der Statistische Verbund unternahm und unternimmt daher aktuell große Anstrengungen, diesen Bedarf zu decken. Weitere methodische Erläuterungen können Sie dem Qualitätsbericht "Todesursachen in Deutschland" entnehmen: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Q... Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen