öffentlich oder nicht öffentlich? was denn nun Herr Veldink?

Am 10.09.2020 fand eine Ratssitzung in Dörentrup statt. Unter der Rubrik "nichtöffentlicher Teil" ging es in der Tagesordnung um den Punkt (wörtlich) DIE MAILS DES HERRN BEINKE!
Ich selbst war mit 5 Zeugen vor Ort (Frau Lehnhart - die damalige Bürgermeisterkandidatin ebenso). Bürgermeister Ehlert beendete um 18.58 Uhr den öffentlichen Teil der Ratssitzung. Bis dahin stand der Tagesordnungspunkt "DIE MAILS DES HERRN BEINKE" so, wie es das Ratsinformationssystem der Gemeinde Dörentrup weltweit öffentlich ankündigte, gebeamt und für alle zu lesen, als TOP im nichtöffentlichen Teil.
Alle Teilnehmer verließen dann den Raum.
Frage: Wie kommt es zur Umbenennung des TOP "MAILS DES HERRN BEINKE" zur plötzlichen Wandlung in "Verkehrsführung Laubhüttenweg?
Die Antwort ist dringlich; denn, wie Sie wissen, ist der Laubhüttenweg als "ordentlicher Verkehrsweg" gefährlich und gesetzlich auch nicht zulässig, wie das auch schon vom Petitionsausschusss des Landes NRW bezeugt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2021
  • Frist
    28. April 2021
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Beinke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dörentrup Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
öffentlich oder nicht öffentlich? was denn nun Herr Veldink? [#216679]
Datum
25. März 2021 22:38
An
Kommunalverwaltung Dörentrup
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 10.09.2020 fand eine Ratssitzung in Dörentrup statt. Unter der Rubrik "nichtöffentlicher Teil" ging es in der Tagesordnung um den Punkt (wörtlich) DIE MAILS DES HERRN BEINKE! Ich selbst war mit 5 Zeugen vor Ort (Frau Lehnhart - die damalige Bürgermeisterkandidatin ebenso). Bürgermeister Ehlert beendete um 18.58 Uhr den öffentlichen Teil der Ratssitzung. Bis dahin stand der Tagesordnungspunkt "DIE MAILS DES HERRN BEINKE" so, wie es das Ratsinformationssystem der Gemeinde Dörentrup weltweit öffentlich ankündigte, gebeamt und für alle zu lesen, als TOP im nichtöffentlichen Teil. Alle Teilnehmer verließen dann den Raum. Frage: Wie kommt es zur Umbenennung des TOP "MAILS DES HERRN BEINKE" zur plötzlichen Wandlung in "Verkehrsführung Laubhüttenweg? Die Antwort ist dringlich; denn, wie Sie wissen, ist der Laubhüttenweg als "ordentlicher Verkehrsweg" gefährlich und gesetzlich auch nicht zulässig, wie das auch schon vom Petitionsausschusss des Landes NRW bezeugt wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke Anfragenr: 216679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216679/ Postanschrift Ulrich Beinke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke
Kommunalverwaltung Dörentrup
Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Dörentrup
Betreff
AW: öffentlich oder nicht öffentlich? was denn nun Herr Veldink? [#216679]
Datum
16. April 2021 12:49
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ulrich Beinke
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich ausdrücklich bei Frag den Staat. Ich werde zur nächsten Statusfestl…
An Kommunalverwaltung Dörentrup Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
AW: öffentlich oder nicht öffentlich? was denn nun Herr Veldink? [#216679]
Datum
25. April 2021 16:28
An
Kommunalverwaltung Dörentrup
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich ausdrücklich bei Frag den Staat. Ich werde zur nächsten Statusfestlegung den Fall niederlegen. Ein Wort noch: Manchmal ist es besser, die Dinge "ruhen" zu lassen. Der Glaube an die Demokratie ist mir wichtiger!!! ... Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke Anfragenr: 216679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216679/