Öffentlich-rechtliche Sonderverträge zwischen dem Land Berlin und den Mitgliedern des Präsidiums der HU Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
gem. § 13 Abs. 4 S. 4 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) erhalten die Mitglieder des Präsidiums der HU einen öffentlich-rechtlichen Sondervertrag.
I. Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. den öffentlich-rechtlichen Sondervetrag zwischen dem Land Berlin und der Präsidentin der HU Sabine Kunst,
2. den öffentlich-rechtlichen Sondervetrag zwischen dem Land Berlin und der Vizepräsidentin für Lehre und Studium der HU Eva Inés Obergfell,
3. den öffentlich-rechtlichen Sondervetrag zwischen dem Land Berlin und dem Vizepräsidenten für Forschung der HU Peter A. Frensch,
4. den öffentlich-rechtlichen Sondervetrag zwischen dem Land Berlin und dem Vizepräsidenten für Haushalt, Personal und Technik der HU Ludwig Kronthaler.
II. Bitte beantworten Sie außerdem folgende Fragen:
1. Ist Sabine Kunst Beamtin des Landes Berlin?
2. Wenn ja, wann wurde sie als Beamtin des Landes Berlin ernannt?
3. Ist Sabine Kunst Beamtin auf Zeit im Sinne des § 13 Abs. 4 Satz 2 Verfassung der HU?
4. Ist Sabine Kunst Beamtin außerhalb des Landes Berlin?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum13. November 2020
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15. Dezember 2020
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