Öffentlich-rechtliche Sonderverträge zwischen dem Land Berlin und den Mitgliedern des Präsidiums der HU Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

gem. § 13 Abs. 4 S. 4 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) erhalten die Mitglieder des Präsidiums der HU einen öffentlich-rechtlichen Sondervertrag.

I. Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. den öffentlich-rechtlichen Sondervetrag zwischen dem Land Berlin und der Präsidentin der HU Sabine Kunst,
2. den öffentlich-rechtlichen Sondervetrag zwischen dem Land Berlin und der Vizepräsidentin für Lehre und Studium der HU Eva Inés Obergfell,
3. den öffentlich-rechtlichen Sondervetrag zwischen dem Land Berlin und dem Vizepräsidenten für Forschung der HU Peter A. Frensch,
4. den öffentlich-rechtlichen Sondervetrag zwischen dem Land Berlin und dem Vizepräsidenten für Haushalt, Personal und Technik der HU Ludwig Kronthaler.

II. Bitte beantworten Sie außerdem folgende Fragen:

1. Ist Sabine Kunst Beamtin des Landes Berlin?
2. Wenn ja, wann wurde sie als Beamtin des Landes Berlin ernannt?
3. Ist Sabine Kunst Beamtin auf Zeit im Sinne des § 13 Abs. 4 Satz 2 Verfassung der HU?
4. Ist Sabine Kunst Beamtin außerhalb des Landes Berlin?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
  • 3 Follower:innen
Bengt Rüstemeier
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gem. § 13 Abs. 4 S. 4 …
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Bengt Rüstemeier
Betreff
Öffentlich-rechtliche Sonderverträge zwischen dem Land Berlin und den Mitgliedern des Präsidiums der HU Berlin [#203565]
Datum
13. November 2020 11:52
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gem. § 13 Abs. 4 S. 4 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) erhalten die Mitglieder des Präsidiums der HU einen öffentlich-rechtlichen Sondervertrag. I. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. den öffentlich-rechtlichen Sondervetrag zwischen dem Land Berlin und der Präsidentin der HU Sabine Kunst, 2. den öffentlich-rechtlichen Sondervetrag zwischen dem Land Berlin und der Vizepräsidentin für Lehre und Studium der HU Eva Inés Obergfell, 3. den öffentlich-rechtlichen Sondervetrag zwischen dem Land Berlin und dem Vizepräsidenten für Forschung der HU Peter A. Frensch, 4. den öffentlich-rechtlichen Sondervetrag zwischen dem Land Berlin und dem Vizepräsidenten für Haushalt, Personal und Technik der HU Ludwig Kronthaler. II. Bitte beantworten Sie außerdem folgende Fragen: 1. Ist Sabine Kunst Beamtin des Landes Berlin? 2. Wenn ja, wann wurde sie als Beamtin des Landes Berlin ernannt? 3. Ist Sabine Kunst Beamtin auf Zeit im Sinne des § 13 Abs. 4 Satz 2 Verfassung der HU? 4. Ist Sabine Kunst Beamtin außerhalb des Landes Berlin? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Bengt Rüstemeier Anfragenr: 203565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203565/ Postanschrift Bengt Rüstemeier << Adresse entfernt >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Rüstemeier, Ihre Anfrage ist beim Regierenden Bürgermeister von Berlin eingegangen. Die Bearb…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
WG: Öffentlich-rechtliche Sonderverträge zwischen dem Land Berlin und den Mitgliedern des Präsidiums der HU Berlin [#203565]
Datum
16. November 2020 08:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rüstemeier, Ihre Anfrage ist beim Regierenden Bürgermeister von Berlin eingegangen. Die Bearbeitung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Sie baten in Ihrer Anfrage um vorherige Information zu den voraussichtlich anfallenden Kosten. Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen - sofern er positiv beschieden werden sollte - um eine einfache schriftliche Aktenauskunft i.S.d. Tarifstelle 1004 Buchst. a) Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses (Anlage zur VGebO) handelt. Demzufolge wären Verwaltungsgebühren zwischen 5 und 100 EUR festzusetzen, wobei ich annehme, dass sich der endgültige Betrag im unteren Bereich der Spanne befindet. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie vor diesem Hintergrund an Ihrer Anfrage festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Bengt Rüstemeier
Sehr geehrte<< Anrede >> auch vor diesem Hintergrund halte ich an der Anfrage fest. Mit freundlichen…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Bengt Rüstemeier
Betreff
AW: WG: Öffentlich-rechtliche Sonderverträge zwischen dem Land Berlin und den Mitgliedern des Präsidiums der HU Berlin [#203565]
Datum
16. November 2020 12:55
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> auch vor diesem Hintergrund halte ich an der Anfrage fest. Mit freundlichen Grüßen Bengt Rüstemeier Anfragenr: 203565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203565/

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Rüstemeier, anliegend erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheit…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Öffentlich-rechtliche Sonderverträge zwischen dem Land Berlin und den Mitgliedern des Präsidiums der HU Berlin [#203565]
Datum
14. Dezember 2020 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rüstemeier, anliegend erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13. November 2020. Mit freundlichen Grüßen