Öffentlich-rechtliche Vereinbarung aus 1997 zwischen dem Amt für Strom- und Hafenbau der Wirtschaftsbehörde und der Mieterin Columbian Carbon Deutschland GmbH (CCD) für das Grundstück Antwerpenstr. 1 in HH-Waltershof

Diese Anfrage auf Informationszugang bezieht sich zum einen auf eine öffentlich rechtliche Vereinbarung die zwischen dem Anlagenmanagement Fläche des Amtes für Strom- und Hafenbau der Wirtschaftbehörde und dem Mieter Columbian Carbon Deutschland GmbH (CCD) abgeschlossen wurde.

Zum anderen auf folgende Sanierungsunterlagen und Berichte zu folgenden umgesetzten Maßnahmen: a) 1996 - Gefährdungsabschätzung, b) 1997 - Sanierungsvereinbarung, c) 1998 Sanierungsuntersuchungen d) 1999 - Planung u. Ausschreibung der Sanierungsmaßnahmen e) 1999 Sanierung

Die Hamburg Port Authority (HPA) wurde am 01. Oktober 2005 durch die FHH gegründet. Danach wurden alle maritime Aufgaben und bisher zuständigen Mitarbeiter aus verschiedenen Behörden darin ausgegliedert.

Gemäß Anordnung über Zuständigkeiten im Bodenschutzrecht vom 29. Mai 2001, geändert durch Artikel 26 der Anordnung vom 29. September 2015 (Amtl. Anz. S. 1697, 1700) ist zuständige Behörde für den Erlass von Anordnungen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 5 im Hafengebiet nach § 2 des Hafenentwicklungsgesetzes vom 25. Januar 1982 in der jeweils geltenden Fassung mit Ausnahme des durch die Gewässer Niederhafen, Binnenhafen, Zollkanal, Oberhafen, Oberhafenkanal und Norderelbe um geschlossenen Gebiets (Kehrwiederspitze, Speicherstadt und HafenCity die Hamburg Port Authority, es sei denn, es liegen Erkenntnisse über eine Gefährdung oder Schädigung des Grundwassers vor oder es handelt sich um einen Fall nach Absatz 1 Nummer 5.2 bis 5.5 der Anordnung über Zuständigkeiten im Bodenschutzrecht des Hamburger Senats.

Aufgrund dessen sind auch nahezu sämtliche Unterlagen des früheren Amtes für Strom- und Hafenbau an die HPA abgegeben worden. Aus diesen Gründen wende ich mich mit dieser Anfrage an die HPA und gebe dem Team Transparenzgesetz daher nun noch eine konkretere und genauere Beschreibung zu diesem Antrag auf Informationszugang:

CCD hat seine ab 1965 errichteten Fabrikanlagen durch ein Abrissunternehmen bis Ende 1999 zurückbauen lassen. Vor dem Rückbau der Fabrikanlagen wurde mit dem Amt für Strom- und Hafenbau schriftlich vereinbart, dass 366 Stück unterirdische Bohrpfähle für eine spätere Nutzung durch einen Nachmieter als reliktische Bausubstanzen im Grundstück verbleiben.

Gemäß Abnahmeverhandlung vom 16.03.2000 zwischen dem Anlagenmanagement Fläche und dem Mieter CCD für das Grundstück Antwerpenstr. 1 in Hamburg-Waltershof wurden die erforderlichen Unterlagen für die verbleibenden Restbauwerke von dem Mieter an Herrn Basilon, dem zuständigen Mitarbeiter des Amtes für Strom- und Hafenbau, per Lageplan, Tabelle und Datenträger übergeben.

Gemäß Übergabeverhandlung vom 09.03.2006 zwischen dem Anlagenmanagement Fläche der HPA und Eurokai KGaA wurde auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1 (seit 04.07.2007 Haus-Nr. 3) im Beisein der HPA Vertreter Frau Birgit van Oosting, Herrn Ralph Zorning und Frau Valerie Wilms mit den für Eurokai KGaA anwesenden Mitarbeitern Herrn Ralf Meyer, Herrn Martin Junker und Frau Böker vor Ort vereinbart, das die von CCD an das frühere Amt für Strom- und Hafenbau übergebenen Bestandspläne von der Mitarbeiterin Frau Wilms für die HPA an Eurokai KGaA übergeben werden.

Außerdem wurde u. a. vereinbart, das Frau Wilms den Abriss eines Pumpenhauses und Tores klärt und die HPA den neuen Mieter Eurokai KGaA bei der Beschaffung der früheren Sanierungsberichte unterstützt.

Ich bin Opfer eines politischen und zivilrechtlichen Betrugs und führe deshalb mehrere zivilrechtliche Klagen. Dazu benötige ich jetzt noch innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen folgende Informationszugänge bzw. Einsicht in folgende Unterlagen:

1.)
Die öffentlich rechtliche Vereinbarung zwischen dem Anlagenmanagement Fläche des Amtes für Strom- und Hafenbau der Wirtschaftbehörde und der Mieterin Columbian Carbon Deutschland GmbH (CCD) zu den verbleidenden Restbauwerken.

2.)
Sämtliche Sanierungsberichte und Unterlagen, aus denen sich Informationen zu nachfolgenden umgesetzten Maßnahmen ergeben:

1996 - Gefährdungsabschätzung
1997 - Sanierungsvereinbarung
1998 - Sanierungsuntersuchungen
1999 - Planung u. Ausschreibung der Sanierungsmaßnahmen
1999 - Sanierung

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Mai 2017
  • Frist
    13. Juni 2017
  • 0 Follower:innen
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Hamburg Port Authority Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung aus 1997 zwischen dem Amt für Strom- und Hafenbau der Wirtschaftsbehörde und der Mieterin Columbian Carbon Deutschland GmbH (CCD) für das Grundstück Antwerpenstr. 1 in HH-Waltershof [#21473]
Datum
11. Mai 2017 17:17
An
Hamburg Port Authority
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Diese Anfrage auf Informationszugang bezieht sich zum einen auf eine öffentlich rechtliche Vereinbarung die zwischen dem Anlagenmanagement Fläche des Amtes für Strom- und Hafenbau der Wirtschaftbehörde und dem Mieter Columbian Carbon Deutschland GmbH (CCD) abgeschlossen wurde. Zum anderen auf folgende Sanierungsunterlagen und Berichte zu folgenden umgesetzten Maßnahmen: a) 1996 - Gefährdungsabschätzung, b) 1997 - Sanierungsvereinbarung, c) 1998 Sanierungsuntersuchungen d) 1999 - Planung u. Ausschreibung der Sanierungsmaßnahmen e) 1999 Sanierung Die Hamburg Port Authority (HPA) wurde am 01. Oktober 2005 durch die FHH gegründet. Danach wurden alle maritime Aufgaben und bisher zuständigen Mitarbeiter aus verschiedenen Behörden darin ausgegliedert. Gemäß Anordnung über Zuständigkeiten im Bodenschutzrecht vom 29. Mai 2001, geändert durch Artikel 26 der Anordnung vom 29. September 2015 (Amtl. Anz. S. 1697, 1700) ist zuständige Behörde für den Erlass von Anordnungen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 5 im Hafengebiet nach § 2 des Hafenentwicklungsgesetzes vom 25. Januar 1982 in der jeweils geltenden Fassung mit Ausnahme des durch die Gewässer Niederhafen, Binnenhafen, Zollkanal, Oberhafen, Oberhafenkanal und Norderelbe um geschlossenen Gebiets (Kehrwiederspitze, Speicherstadt und HafenCity die Hamburg Port Authority, es sei denn, es liegen Erkenntnisse über eine Gefährdung oder Schädigung des Grundwassers vor oder es handelt sich um einen Fall nach Absatz 1 Nummer 5.2 bis 5.5 der Anordnung über Zuständigkeiten im Bodenschutzrecht des Hamburger Senats. Aufgrund dessen sind auch nahezu sämtliche Unterlagen des früheren Amtes für Strom- und Hafenbau an die HPA abgegeben worden. Aus diesen Gründen wende ich mich mit dieser Anfrage an die HPA und gebe dem Team Transparenzgesetz daher nun noch eine konkretere und genauere Beschreibung zu diesem Antrag auf Informationszugang: CCD hat seine ab 1965 errichteten Fabrikanlagen durch ein Abrissunternehmen bis Ende 1999 zurückbauen lassen. Vor dem Rückbau der Fabrikanlagen wurde mit dem Amt für Strom- und Hafenbau schriftlich vereinbart, dass 366 Stück unterirdische Bohrpfähle für eine spätere Nutzung durch einen Nachmieter als reliktische Bausubstanzen im Grundstück verbleiben. Gemäß Abnahmeverhandlung vom 16.03.2000 zwischen dem Anlagenmanagement Fläche und dem Mieter CCD für das Grundstück Antwerpenstr. 1 in Hamburg-Waltershof wurden die erforderlichen Unterlagen für die verbleibenden Restbauwerke von dem Mieter an Herrn Basilon, dem zuständigen Mitarbeiter des Amtes für Strom- und Hafenbau, per Lageplan, Tabelle und Datenträger übergeben. Gemäß Übergabeverhandlung vom 09.03.2006 zwischen dem Anlagenmanagement Fläche der HPA und Eurokai KGaA wurde auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1 (seit 04.07.2007 Haus-Nr. 3) im Beisein der HPA Vertreter Frau Birgit van Oosting, Herrn Ralph Zorning und Frau Valerie Wilms mit den für Eurokai KGaA anwesenden Mitarbeitern Herrn Ralf Meyer, Herrn Martin Junker und Frau Böker vor Ort vereinbart, das die von CCD an das frühere Amt für Strom- und Hafenbau übergebenen Bestandspläne von der Mitarbeiterin Frau Wilms für die HPA an Eurokai KGaA übergeben werden. Außerdem wurde u. a. vereinbart, das Frau Wilms den Abriss eines Pumpenhauses und Tores klärt und die HPA den neuen Mieter Eurokai KGaA bei der Beschaffung der früheren Sanierungsberichte unterstützt. Ich bin Opfer eines politischen und zivilrechtlichen Betrugs und führe deshalb mehrere zivilrechtliche Klagen. Dazu benötige ich jetzt noch innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen folgende Informationszugänge bzw. Einsicht in folgende Unterlagen: 1.) Die öffentlich rechtliche Vereinbarung zwischen dem Anlagenmanagement Fläche des Amtes für Strom- und Hafenbau der Wirtschaftbehörde und der Mieterin Columbian Carbon Deutschland GmbH (CCD) zu den verbleidenden Restbauwerken. 2.) Sämtliche Sanierungsberichte und Unterlagen, aus denen sich Informationen zu nachfolgenden umgesetzten Maßnahmen ergeben: 1996 - Gefährdungsabschätzung 1997 - Sanierungsvereinbarung 1998 - Sanierungsuntersuchungen 1999 - Planung u. Ausschreibung der Sanierungsmaßnahmen 1999 - Sanierung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte seien Sie so freundlich und geben mir auf die nachstehend einkopierten Absch…
An Hamburg Port Authority Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung aus 1997 zwischen dem Amt für Strom- und Hafenbau der Wirtschaftsbehörde und der Mieterin Columbian Carbon Deutschland GmbH (CCD) für das Grundstück Antwerpenstr. 1 in HH-Waltershof [#21473]
Datum
17. Mai 2017 19:34
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte seien Sie so freundlich und geben mir auf die nachstehend einkopierten Abschlusszeilen meiner Anfrage eine kurze Vorabinformation, sodass ich über den Stand der Bearbeitung informiert werde. Vielen Dank! "Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!" Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 21473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>
Hamburg Port Authority
Aufforderungen des HambBfDI an die HPA
Von
Hamburg Port Authority
Via
Briefpost
Betreff
Aufforderungen des HambBfDI an die HPA
Datum
6. Juni 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Hamburg Port Authority
Sehr geehrter Herr Trogisch, zu Ihren Fragen nehmen wir wie folgt Stellung: zu 1.) Eine solche Vereinbarung lieg…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung aus 1997 zwischen dem Amt für Strom- und Hafenbau der Wirtschaftsbehörde und der Mieterin Columbian Carbon Deutschland GmbH (CCD) für das Grundstück Antwerpenstr. 1 in HH-Waltershof [#21473]
Datum
12. Juni 2017 08:54
Status
Sehr geehrter Herr Trogisch, zu Ihren Fragen nehmen wir wie folgt Stellung: zu 1.) Eine solche Vereinbarung liegt uns nicht vor. Eventuell könnten Unterlagen aus der Zeit vor Ausgründung der HPA in der Wirtschaftsbehörde vorhanden sein. Zu 2.) Die HPA ist zwar die zuständige Bodenschutzbehörde im Hafennutzungsgebiet, allerdings nicht im Sanierungsfall. In solch einem Fall wechselt die Zuständigkeit zur Umweltbehörde. Unterlagen könnten dementsprechend eventuell dort vorhanden sein. Ihr Team Transparenzgesetz Hamburg Port Authority AöR Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Hamburg Port Authority, Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg, erheben. Hinweis: Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist (§ 41 Abs. 2 HmbVwVfG).

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Jörg Hermann-Walter Trogisch
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort vom 12. Juni 2017. Ich habe mich daraufhin an die BU…
An Hamburg Port Authority Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung aus 1997 zwischen dem Amt für Strom- und Hafenbau der Wirtschaftsbehörde und der Mieterin Columbian Carbon Deutschland GmbH (CCD) für das Grundstück Antwerpenstr. 1 in HH-Waltershof [#21473]
Datum
14. Juni 2017 08:17
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort vom 12. Juni 2017. Ich habe mich daraufhin an die BUE gewandt und erfahren das die angefragten Unterlagen dort im Archiv vewahrt werden. Dies zu Ihrer Information. Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 21473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>