Öffentlich-rechtliche Verträge mit den zur Durchführung des Rettungsdienstes anerkannten Sanitätsorganisationen und anderen

Alle bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge mit den zur Durchführung des Rettungsdienstes anerkannten Sanitätsorganisationen oder den sonstigen Einrichtungen (gemäß §5 Abs.2 RettDG Rheinland-Pfalz) über die Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes (gemäß §5 Abs.1 RettDG).

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    23. Oktober 2019
  • Frist
    26. November 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle bestehenden …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Öffentlich-rechtliche Verträge mit den zur Durchführung des Rettungsdienstes anerkannten Sanitätsorganisationen und anderen [#169110]
Datum
23. Oktober 2019 11:35
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge mit den zur Durchführung des Rettungsdienstes anerkannten Sanitätsorganisationen oder den sonstigen Einrichtungen (gemäß §5 Abs.2 RettDG Rheinland-Pfalz) über die Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes (gemäß §5 Abs.1 RettDG).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 5 Absatz 1 des Rettungsdienstgesetzes (RettDG) überträgt die zuständige Beh…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Öffentlich-rechtliche Verträge mit den zur Durchführung des Rettungsdienstes anerkannten Sanitätsorganisationen und anderen [#169110]
Datum
28. Oktober 2019 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 5 Absatz 1 des Rettungsdienstgesetzes (RettDG) überträgt die zuständige Behörde die Durchführung des Rettungsdienstes den anerkannten Sanitätsorganisationen oder einer anderen bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes im Rettungsdienst tätigen Einrichtung, soweit diese in der Lage und bereit sind, einen ständigen Rettungsdienst zu gewährleisten. § 5 Absatz 2 RettDG regelt, dass die Übertragung im Einvernehmen mit den Verbänden der Kostenträger durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landesverband der Sanitätsorganisation oder mit der sonstigen Einrichtung erfolgt. Nach 4 Absatz 2 RettDG wird durch Rechtsverordnung für jeden Rettungsdienstbereich eine Kreisverwaltung oder eine Stadtverwaltung einer kreisfreien Stadt bestimmt, die für die Durchführung des Rettungsdienstes zuständig ist (zuständige Behörde); die Rechtsverordnung erlässt das für das Rettungswesen zuständige Ministerium. In § 1 der Rettungsdienst-Zuständigkeitsverordnung (RettDZVO) werden folgende zuständige Behörden für die jeweiligen Rettungsdienstbereiche festgelegt: 1. im Rettungsdienstbereich Bad Kreuznach die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, 2. im Rettungsdienstbereich Kaiserslautern die Kreisverwaltung Kaiserslautern, 3. im Rettungsdienstbereich Koblenz die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, 4. im Rettungsdienstbereich Ludwigshafen die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises, 5. im Rettungsdienstbereich Mainz die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, 6. im Rettungsdienstbereich Montabaur die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, 7. im Rettungsdienstbereich Südpfalz die Kreisverwaltung Südwestpfalz, 8. im Rettungsdienstbereich Trier die Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Wie oben bereits dargestellt, ist das Ministerium des Innern und für Sport nicht Vertragspartner. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis, dass wir Ihnen die Verträge nicht vorlegen können. Vertragspartner sind, wie oben rechtlich beschrieben, die zuständigen Behörden für den Rettungsdienst. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Ihr Antrag nach dem Landestransparenzgesetz vom 28.10.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ih…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag nach dem Landestransparenzgesetz vom 28.10.2019
Datum
30. Oktober 2019 13:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem LTranspG. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Antrag auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersenden wir …
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz
Datum
27. November 2019 16:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersenden wir Ihnen unseren Bescheid bzgl. Ihres Antrages nach § 11 LTranspG vom 28.10.2019. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
WG: Rettungswachenverträge -> frag´ den Staat Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die von Ihnen gewünschten ö.-…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Rettungswachenverträge -> frag´ den Staat
Datum
28. Januar 2020 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die von Ihnen gewünschten ö.-r. Verträge mit den Hilfsorganisationen. Gruß