öffentlich-rechtlicher tv-empfang in der uniklinik essen zu wucherpreisen

Was wird von der staatsanwaltschaft unternommen, um patienten, vor allem bedürftige leistungsempfänger und menschen die möglicherweise nicht mehr sehr lange zu leben haben, vor knebelverträgen mit wucherpreisen von zusätzlich monatlich ca. 120,--E für öffentlich-rechtliche fernsehprogramme zu schützen!
Öffentlich--rechtliches fernsehen allein ist in den patienten-zimmern nicht erhältlich, nur in verbindung mit internet oder sky-wucher.
In externen gemeinschaftsräumen gibt es zwar tv's mit kabelanschluss, dies ist jedoch vermutlich vorsätzlich derart schlecht eingestellt, dass ein normales fernsehen nicht möglich ist und informationen nicht abrufbar sind.

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  • Datum
    29. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Staatsanwaltschaft Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
öffentlich-rechtlicher tv-empfang in der uniklinik essen zu wucherpreisen [#169444]
Datum
29. Oktober 2019 11:26
An
Staatsanwaltschaft Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was wird von der staatsanwaltschaft unternommen, um patienten, vor allem bedürftige leistungsempfänger und menschen die möglicherweise nicht mehr sehr lange zu leben haben, vor knebelverträgen mit wucherpreisen von zusätzlich monatlich ca. 120,--E für öffentlich-rechtliche fernsehprogramme zu schützen! Öffentlich--rechtliches fernsehen allein ist in den patienten-zimmern nicht erhältlich, nur in verbindung mit internet oder sky-wucher. In externen gemeinschaftsräumen gibt es zwar tv's mit kabelanschluss, dies ist jedoch vermutlich vorsätzlich derart schlecht eingestellt, dass ein normales fernsehen nicht möglich ist und informationen nicht abrufbar sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatsanwaltschaft Essen
Rückantwort der Staatsanwaltschaft Essen Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automat…
Von
Staatsanwaltschaft Essen
Betreff
Rückantwort der Staatsanwaltschaft Essen
Datum
29. Oktober 2019 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Essen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht Mit freundlichen Grüßen