Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) des Landes Rheinland-Pfalz betreibt unter
https://bks-portal.rlp.de
das "BKS-Portal.rlp - Portal für den Brand und Katastrophenschutz".
Hier gibt es einen öffentlich zugänglichen Bereich (ohne Anmelden) und einen geschlossenen Bereich, der angemeldeten Nutzern vorbehalten ist.
Anmeldedaten erhält nur, wer:
- Angehöriger einer Feuerwehr,
- Mitglied einer anerkannten Hilfsorganisation (ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD, THW, …) oder
- Mitarbeiter einer Behörde, die mit der Wahrnehmung von Aufgaben in diesem Bereich betraut ist (Gemeinde-, Verbandsgemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltung, Polizei, …)
Im öffentlich zugänglichen Bereich (ohne Anmelden) sind aktuell die privaten Kontaktdaten von Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren für jedermann einsehbar.
Diese Kontaktdaten enthalten:
- Funktion innerhalb der Feuerwehr
- Vorname
- Nachname
- Wohnanschrift (Straße, PLZ, Wohnort)
- private Telefonnummer (Festnetz, Mobiltelefon)
- Email-Adresse
Siehe dazu z.B.:
https://bks-portal.rlp.de/system/files/og-group/dokumente/Kontaktdaten_HG_09_2019.pdf
oder
https://www.bks-portal.rlp.de/system/files/og-group/dokumente/Kontaktdaten_HG_2018.pdf
oder
https://www.bks-portal.rlp.de/system/files/og-group/dokumente/Kontaktdaten_FF_VG_Hoehr-Grenzhausen.pdf
oder
https://www.bks-portal.rlp.de/organisation/verbandsgemeinde-zweibr%C3%BCcken-land
Meine Frage:
1) Ist es beabsichtigt, diese Daten im öffentlich zugänglichen Bereich (ohne Anmelden) verfügbar zu machen ?
2) Wäre es nicht sinnvoller, diese Daten nur angemeldeten Nutzern zugänglich zu machen ?
Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 180807
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/180807
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
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