Öffentliche Einsicht Geschäftsverteilungsplan für jeden Bürger Amtsgericht München

Anfrage an: Amtsgericht München

Warum ist der Geschäftsverteilungsplan mit den Nachträgen ( Richter )vom Amtsgericht München nicht für alle Bürger öffentlich einsehbar?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. November 2019
  • Frist
    31. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
Claudia Pielmann
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum ist…
An Amtsgericht München Details
Von
Claudia Pielmann
Betreff
Öffentliche Einsicht Geschäftsverteilungsplan für jeden Bürger Amtsgericht München [#171104]
Datum
27. November 2019 11:39
An
Amtsgericht München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum ist der Geschäftsverteilungsplan mit den Nachträgen ( Richter )vom Amtsgericht München nicht für alle Bürger öffentlich einsehbar?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Claudia Pielmann Anfragenr: 171104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171104 Postanschrift Claudia Pielmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Claudia Pielmann

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Amtsgericht München
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Am…
Von
Amtsgericht München
Betreff
AW: Öffentliche Einsicht Geschäftsverteilungsplan für jeden Bürger Amtsgericht München [#171104]
Datum
27. November 2019 12:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht München eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr - soweit er in Bayern in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter http://www.justiz.bayern.de/service/elektronischer-rechtsverkehr/ Mit freundlichen Grüßen