Öffentliche Finanzen bzgl. Berliner Fußballvereine

1. Welche Einnhamen erzielte die öffentliche Hand (Bund und Land) durch
a) 1.FC Union Berlin
b) Hertha BSC
von 2010 bis 2014

2. Welche Ausgaben tätigte die öffentliche Hand (Bund und Land) im Zusammenhang mit
a) 1.FC Union Berlin
b) Hertha BSC
von 2010 bis 2014

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. August 2015
  • Frist
    22. September 2015
  • Ein:e Follower:in
Wolfgang Egger
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Wolfgang Egger
Betreff
Öffentliche Finanzen bzgl. Berliner Fußballvereine [#11141]
Datum
21. August 2015 21:26
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Einnhamen erzielte die öffentliche Hand (Bund und Land) durch a) 1.FC Union Berlin b) Hertha BSC von 2010 bis 2014 2. Welche Ausgaben tätigte die öffentliche Hand (Bund und Land) im Zusammenhang mit a) 1.FC Union Berlin b) Hertha BSC von 2010 bis 2014
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Egger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wolfgang Egger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Egger
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Anfrage erreichte uns über das Portal frag-den-staat.de. Gemäß des Geschäftsv…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Öffentliche Finanzen bzgl. Berliner Fußballvereine [#11141]
Datum
24. August 2015 14:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Anfrage erreichte uns über das Portal frag-den-staat.de. Gemäß des Geschäftsverteilungsplans des Senats ist für Angelegenheiten des Sports die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig. Ich bitte daher um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Egger, wir haben die Diskussion auf fragdenstaat.de über unser Vorgehen im Zusammenhang mit Ihr…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Öffentliche Finanzen bzgl. Berliner Fußballvereine [#11141]
Datum
15. September 2015 10:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Egger, wir haben die Diskussion auf fragdenstaat.de über unser Vorgehen im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage bemerkt (https://fragdenstaat.de/anfrage/offentliche-finanzen-bzgl-berliner-fuballvereine/#nachricht-32436). Zur Erläuterung: In Ihrer Anfrage schreiben Sie "Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten." Wie schon erwähnt ist laut Geschäftsverteilungsplan in Angelegenheiten des Sports die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig. Dorthin haben wir Ihre Anfrage weitergeleitet und Sie in CC der Weiterleitung gesetzt, damit sie über die Weiterleitung unterrichtet sind. Für alle weiteren Nachfragen bitten wir Sie, mit den Kolleginnen und Kollegen von SenInnSport zu kommunizieren. Diese Mail geht in Kopie auch an die Pressestelle von SenInnSport. Mit freundlichen Grüßen

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Wolfgang Egger
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung und Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Wolf…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Wolfgang Egger
Betreff
AW: AW: Öffentliche Finanzen bzgl. Berliner Fußballvereine [#11141]
Datum
15. September 2015 13:19
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung und Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Egger Anfragenr: 11141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wolfgang Egger << Adresse entfernt >>