Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Öffentliche Freigabe der EVS 2008 SU-Files

Ich bitte Sie um die Offenlegung/Zusendung/Downloadlink der anonymisierten SUF aus der EVS 2008 für die wissenschaftlich-mathematische unabhängige Ermittlung des minimalen unabdingbaren soziokulturellen Existenzminimums muSKEM aus Art. 1 und 20 GG nach den Vorgaben des BVerfG vom 09.02.2010 unter Zuhilfenahme des RBEG.

Als steuerzahlender Bürger habe ich ein Anrecht auf die Erkenntnisse, die mit Steuermitteln finanziert werden um meine, sich daraus ergebenden Grundrechte erkennen zu können, ohne daß mir als Souverän der BRD ein barrierefreier Zugang zu diesen Daten mit unerfüllbaren Formalien unmöglich gemacht wird.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. September 2011
  • Frist
    1. November 2011
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentliche Freigabe der EVS 2008 SU-Files
Datum
30. September 2011 14:37
An
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich bitte Sie um die Offenlegung/Zusendung/Downloadlink der anonymisierten SUF aus der EVS 2008 für die wissenschaftlich-mathematische unabhängige Ermittlung des minimalen unabdingbaren soziokulturellen Existenzminimums muSKEM aus Art. 1 und 20 GG nach den Vorgaben des BVerfG vom 09.02.2010 unter Zuhilfenahme des RBEG. Als steuerzahlender Bürger habe ich ein Anrecht auf die Erkenntnisse, die mit Steuermitteln finanziert werden um meine, sich daraus ergebenden Grundrechte erkennen zu können, ohne daß mir als Souverän der BRD ein barrierefreier Zugang zu diesen Daten mit unerfüllbaren Formalien unmöglich gemacht wird.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Address removed >> << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.