Öffentliche Rohstoffsammelstellen der Kategorie Mülleimer

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Informationen zu aus denen hervorgeht, wie viele öffentliche Mülleimer im Stadtgebiet Krefeld aufgestellt wurden und welchen Typs diese sind. Soweit vorliegt nach Straße und Anzahl, der Sammelstellen auf diesen. Soweit die Mengen, der öffentlich installierten Mülleimer, gesondert erfasst werden, schicken Sie mir bitte Informationen über die potenziell enthaltene Energiemenge der durch den Verwertungsprozess der Verbrennung erzielten Rohstoffe, aus diesen, zu.

Ihre elektronische Poststelle [stadtservice at krefeld.de] erhält diese Anfrage da, kein übersichtlich zugängliches Portal existiert, auf dem die hier verlangte Information, aktuell und rückwirkend als Entwicklung, erhältlich sind, sollte dies mittlerweile doch der Fall sein, verweisen Sie mich bitte auf die veröffentlichten Daten.
Die erfragten Informationen sind ein Allgemeingut, welches vom Bürger bezahlt, für den Bürger erstellt und unter zur Hilfenahme des Bürgers erhoben wurden.
Hierzu möchte ich auf das von Ihnen erstellte Leitbild der Verwaltung hinweisen:
https://www.krefeld.de/C1257478002CA9D8/files/leitbild.pdf/$file/leitbild.pdf

Sollten Sie bis zur Veröffentlichung der erfragten Daten und oder deren Sortierungskategorien und Verzeichnisse eine IFG-Poststelle einrichten, verweisen Sie mich bitte auf diese.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Mai 2018
  • Frist
    12. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Christian Strietzel (Bürger)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
Christian Strietzel (Bürger)
Betreff
Öffentliche Rohstoffsammelstellen der Kategorie Mülleimer [#29630]
Datum
9. Mai 2018 09:24
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Informationen zu aus denen hervorgeht, wie viele öffentliche Mülleimer im Stadtgebiet Krefeld aufgestellt wurden und welchen Typs diese sind. Soweit vorliegt nach Straße und Anzahl, der Sammelstellen auf diesen. Soweit die Mengen, der öffentlich installierten Mülleimer, gesondert erfasst werden, schicken Sie mir bitte Informationen über die potenziell enthaltene Energiemenge der durch den Verwertungsprozess der Verbrennung erzielten Rohstoffe, aus diesen, zu. Ihre elektronische Poststelle [stadtservice at krefeld.de] erhält diese Anfrage da, kein übersichtlich zugängliches Portal existiert, auf dem die hier verlangte Information, aktuell und rückwirkend als Entwicklung, erhältlich sind, sollte dies mittlerweile doch der Fall sein, verweisen Sie mich bitte auf die veröffentlichten Daten. Die erfragten Informationen sind ein Allgemeingut, welches vom Bürger bezahlt, für den Bürger erstellt und unter zur Hilfenahme des Bürgers erhoben wurden. Hierzu möchte ich auf das von Ihnen erstellte Leitbild der Verwaltung hinweisen: https://www.krefeld.de/C1257478002CA9D8/files/leitbild.pdf/$file/leitbild.pdf Sollten Sie bis zur Veröffentlichung der erfragten Daten und oder deren Sortierungskategorien und Verzeichnisse eine IFG-Poststelle einrichten, verweisen Sie mich bitte auf diese. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Christian Strietzel <<E-Mail-Adresse>>

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