Öffentliche Spielplätze im Landkreis Bad Kreuznach / VG Rüdesheim

Informationen bezüglich Bundes- bzw. Landesgesetzen, bzw. Landkreis oder Verbandsgemeinde Satzungen/Ordnungen, welche sich mit der Errichtung bzw. dem Unterhalt von öffentlichen Spielplätze befassen (Spielplatzgesetze / Spielplatzordnungen / Spielplatzsatzungen, o.ä.).

Hierbei erbitte ich insbesondere Informationen bezüglich Einzugsbereich, Standort, Größe und Ausstattung, sowie genereller Forderung nach Errichtung eines Spielplatzes (z.B. Pflicht für Neubaugebiete, etc.).

Sollte es hier für den Landkreis Bad Kreuznach, bzw. die Verbandsgemeinde Rüdesheim spezielle Anforderungen/Satzungen/Ordnungen/etc. geben, so erbitte ich Informationen auch darüber.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. April 2018
  • Frist
    26. Mai 2018
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Mark Douglass
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach Details
Von
Mark Douglass
Betreff
Öffentliche Spielplätze im Landkreis Bad Kreuznach / VG Rüdesheim [#29158]
Datum
24. April 2018 14:13
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen bezüglich Bundes- bzw. Landesgesetzen, bzw. Landkreis oder Verbandsgemeinde Satzungen/Ordnungen, welche sich mit der Errichtung bzw. dem Unterhalt von öffentlichen Spielplätze befassen (Spielplatzgesetze / Spielplatzordnungen / Spielplatzsatzungen, o.ä.). Hierbei erbitte ich insbesondere Informationen bezüglich Einzugsbereich, Standort, Größe und Ausstattung, sowie genereller Forderung nach Errichtung eines Spielplatzes (z.B. Pflicht für Neubaugebiete, etc.). Sollte es hier für den Landkreis Bad Kreuznach, bzw. die Verbandsgemeinde Rüdesheim spezielle Anforderungen/Satzungen/Ordnungen/etc. geben, so erbitte ich Informationen auch darüber.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mark Douglass <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mark Douglass
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Sehr geehrter Herr Douglass, Wir als Kommunalaufsicht verfügen nicht über die von Ihnen gewünschten Informatione…
Von
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Betreff
AW: Öffentliche Spielplätze im Landkreis Bad Kreuznach / VG Rüdesheim [#29158]
Datum
9. Mai 2018 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Douglass, Wir als Kommunalaufsicht verfügen nicht über die von Ihnen gewünschten Informationen. Spielplatzgesetze, Spielplatzordnungen, Spielplatzsatzungen usw. liegen uns nicht vor. Da Einzugsbereich, Standort, Größe und Ausstattung usw. von Spielplätzen nicht unserer Prüf- oder Genehmigungspflicht unterliegen, verfügen wir hierzu nicht über entsprechende Unterlagen. Soweit Ihre Anfrage sich auf die Verbandsgemeinde Rüdesheim bezieht, empfehlen wir, sich direkt an die Verbandsgemeindeverwaltung zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Mark Douglass
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. D.h. es gibt weder für den Landkreis Bad Kreuz…
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach Details
Von
Mark Douglass
Betreff
AW: AW: Öffentliche Spielplätze im Landkreis Bad Kreuznach / VG Rüdesheim [#29158]
Datum
22. Mai 2018 15:34
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. D.h. es gibt weder für den Landkreis Bad Kreuznach noch für das Land Rheinland-Pfalz Gesetze, Ordnungen, oder Satzungen, die sich mit der Errichtung bzw. dem Unterhalt von öffentlichen Spielplätze befassen? Dies überrascht mich. Die Adressierung der Thematik „öffentliche Spielplätze“ ist somit komplett den Verbandsgemeinden übertragen und überlassen? Ist diese Entscheidung/Übertragung an einer Stelle nachzulesen? Ich werde mich, wie von Ihnen vorgeschlagen, an die VG Rüdesheim wenden, bitte aber um Bestätigung bezüglich der vorstehenden Klärungsfragen. Mit freundlichen Grüßen Mark Douglass Anfragenr: 29158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Sehr geehrter Herr Douglass, es gibt kein Spielplatzgesetz Rheinland-Pfalz. Geben Sie im Internet (z.B. Google) S…
Von
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Betreff
AW: AW: Öffentliche Spielplätze im Landkreis Bad Kreuznach / VG Rüdesheim [#29158]
Datum
23. Mai 2018 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Douglass, es gibt kein Spielplatzgesetz Rheinland-Pfalz. Geben Sie im Internet (z.B. Google) Spielplatzgesetz als Suchbegriff ein, werden Ihnen Spielplatzgesetze anderer Bundesländer aufgezeigt. Gleichzeitig werden Ihnen Rechtsgrundlagen wie BGB, GPSG, BauGB, ProdSG und verschiedene DIN Normen aufgezeigt, die für Spielplätze gelten. Danach haben sich die Kommunen zu richten. In Rheinland-Pfalz ist das Vorhalten von Spielplätzen Aufgabe der Ortsgemeinden und Städte. Ob diese z.B. die Spielplatznutzung in einer Satzung regeln, liegt im Ermessen der Kommunen. Sie können Satzungen beschließen, müssen dies aber nicht. Diese Satzungen sind weder genehmigungs- noch vorlagepflichtig. Uns liegen keine Satzungen vor. Ob und inwieweit z.B. die Errichtung eines neuen Spielplatzes der Baugenehmigungspflicht unterliegt, entzieht sich unserer Kenntnis. Hier ist die Kommunalaufsicht nicht der richtige Ansprechpartner. Hier wäre Bauamt oder evtl. auch das Jugendamt zuständig. Mit freundlichen Grüßen

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Mark Douglass
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für diese weiteren Erläuterungen. Ich werde die Anfrage nun schli…
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach Details
Von
Mark Douglass
Betreff
AW: AW: AW: Öffentliche Spielplätze im Landkreis Bad Kreuznach / VG Rüdesheim [#29158]
Datum
23. Mai 2018 11:34
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für diese weiteren Erläuterungen. Ich werde die Anfrage nun schließen, und mich, wie von Ihnen vorgeschlagen, ggf. an die VG Rüdesheim, bzw. das Bau- und/oder Jugendamt wenden. Mit freundlichen Grüßen Mark Douglass Anfragenr: 29158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>