Öffentliche Vergabe in Deutschland

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Alle vom Bundesrechnungshof oder in seinem Auftrag erstellten (Prüf-)Berichte zur öffentlichen Vergabe auf Bundes- Landes- oder Kommunalebene, mit besonderem Augenmerk auf den Unterschwellenbereich, insbesondere:
- Falls vorhanden, Berichte zur Compliance öffentlicher Auftragsgeber mit geltenden europäischen, bundesweiten und landesspezifischen Bestimmungen
- Falls vorhanden, Berichte zu Digitalisierungs- und E-Governance-Vorhaben mit Bezug zur öffentlichen Vergabe

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle vom Bundesre…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentliche Vergabe in Deutschland [#239375]
Datum
31. Januar 2022 15:26
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle vom Bundesrechnungshof oder in seinem Auftrag erstellten (Prüf-)Berichte zur öffentlichen Vergabe auf Bundes- Landes- oder Kommunalebene, mit besonderem Augenmerk auf den Unterschwellenbereich, insbesondere: - Falls vorhanden, Berichte zur Compliance öffentlicher Auftragsgeber mit geltenden europäischen, bundesweiten und landesspezifischen Bestimmungen - Falls vorhanden, Berichte zu Digitalisierungs- und E-Governance-Vorhaben mit Bezug zur öffentlichen Vergabe
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239375/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 31. Januar 2022 Referat R-H Az. 20 60 12 - 06/2022 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vo…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 31. Januar 2022
Datum
1. Februar 2022 15:49
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,5 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 - 06/2022 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 31. Januar 2022 ist hier eingegangen. Diese habe ich an die zuständigen Prüfungsgebiete weitergeleitet, die Ihre nachstehende Bitte auf Herausgabe von Prüfungsprodukten des Bundesrechnungshofes prüfen werden. Insofern bitte ich um Geduld. Wir werden uns wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 31. Januar 2022 [#239375 Referat R-H Az. 20 60 12 – 06/2022 Sehr Antragsteller/in ich ko…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 31. Januar 2022 [#239375
Datum
6. April 2022 08:05
Status
Warte auf Antwort
Referat R-H Az. 20 60 12 – 06/2022 Sehr Antragsteller/in ich komme auf Ihre Anfrage vom 31. Januar 2022 zurück. Sie begehren alle vom Bundesrechnungshof oder in seinem Auftrag erstellten (Prüf-)Berichte zur öffentlichen Vergabe auf Bundes-, Landes-, oder Kommunalebene, mit besonderem Augenmerk auf den Unterschwellenbereich, insbesondere Berichte zur Compliance öffentlicher Auftraggeber mit geltenden europäischen, bundesweiten und landesspezifischen Bestimmungen und Berichte zu Digitalisierungs- und E-Government-Vorhaben mit Bezug zur öffentlichen Vergabe. Bitte beachten Sie, dass der Bundesrechnungshof die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes prüft. Die Länder und Kommunen verfügen über eigene Kontrollinstanzen. Bitte fragen Sie dort die von Ihnen begehrten Prüfungsergebnisse an. Der Bundesrechnungshof hat seine Prüfungsergebnisse zur öffentlichen Vergabe auf seiner Internetseite unter folgenden Links veröffentlicht. * https://www.bundesrechnungshof.de/search?SearchableText=Vergabe * https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/leitsaetze -der-externen-finanzkontrolle/leitsatzsammlung/06-vergaben-und-beschaffungen /leitsatz-06-08-herstellung-des-einvernehmens-nach-68-absatz-1-bho-bei-der-w ahl-oder-bestellung-des-abschlusspruefers-von-bundesbeteiligungen Die Prüfungsergebnisse und Informationen zu den Themen „Compliance, Digitalisierung und E-Government“ finden Sie hier: * https://www.bundesrechnungshof.de/search?SearchableText=Compliance * https://www.bundesrechnungshof.de/search?SearchableText=Digitalisierung * https://www.bundesrechnungshof.de/search?SearchableText=E-Government Wegen der Aktualität empfehlen wir insbesondere Prüfungsergebnisse der letzten fünf Jahre. Besonders aufmerksam möchte ich Sie auf folgende Produkte machen: * die Bemerkung „App-Angebote der Bundesverwaltung – Verschwendung in Millionenhöhe“, https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkunge n-jahresberichte/jahresberichte/2019/uebergreifende-und-querschnittliche-pru efungserkenntnisse/bmi/2019-04 * Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an die Bundesregierung über die Prüfung der Nachhaltigen Vergabe in der Bundesverwaltung vom 19. Januar 2022, https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsb erichte/2022-beratungsberichte/nachhaltige-vergabe-in-der-bundesverwaltung Ferner finden Sie außerdem aus dem letzten Jahr im Anhang die bislang nicht veröffentlichte * Abschließende Mitteilung an die Verwaltung des Deutschen Bundestages über die Prüfung der Auftragsänderungen in der unmittelbaren Bundesverwaltung, Teilprüfung bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages vom 10. September 2021, * Abschließende Mitteilung an das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern über die Prüfung Auftragsänderungen in der unmittelbaren Bundesverwaltung Teilprüfung beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern vom 6. Januar 2021 und die * Abschließende Mitteilung an das Bundesministerium für Bildung und Forschung über die Prüfung Auftragsänderungen in der unmittelbaren Bundesverwaltung Teilprüfung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 10. Juni 2021. Es gilt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Mit freundlichen Grüßen

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