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öffentliche Widmung Erika-Mann-Bogen

Wann wird der Erika-Mann-Bogen öffentlich gewidmet?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2012
  • Frist
    15. November 2012
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
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Betreff
öffentliche Widmung Erika-Mann-Bogen
Datum
14. Oktober 2012 08:25
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wann wird der Erika-Mann-Bogen öffentlich gewidmet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "öffentliche Widmung Erika-Mann-Bogen&quo…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: öffentliche Widmung Erika-Mann-Bogen
Datum
15. November 2012 01:30
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "öffentliche Widmung Erika-Mann-Bogen" vom 14.10.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Stunde, 30 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bezirksamt Hamburg-Nord
Anfrage zur Widmung Auf mehrfaches E-Mailsenden teilte er mit, dass die Straße vor einer Woche gewidmet wurde.
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage zur Widmung
Datum
29. Juli 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
Auf mehrfaches E-Mailsenden teilte er mit, dass die Straße vor einer Woche gewidmet wurde.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.