Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Öffentlicher Schlüssel

Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken.
Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Homepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen.
Hierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat.
Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit

Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2013
  • Frist
    24. September 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: A…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Öffentlicher Schlüssel
Datum
23. August 2013 07:43
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken. Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Antragsteller/inomepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen. Antragsteller/inierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat. Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Antragsteller/inöhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Anfrage vom 23. August 2013 betr. "Public Key" Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 23. August 2013 betr. "Public Key"
Datum
27. August 2013 10:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wird um Mitteilung Ihrer Postanschrift oder persönlichen E-Mail-Adresse gebeten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Osterheld Dr. Bernhard Osterheld Referent Bundesministerium für Gesundheit Referat Z 22 Justiziariat, europarechtliche Angelegenheiten Tel. 0228 / 941 - 2107 <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Ihre Anfrage vom 23. August 2013 betr. "Public Key" Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, d…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 23. August 2013 betr. "Public Key"
Datum
27. August 2013 17:44
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, da ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Informationen in der von mir gewünschten Form zu erhalten (§1, Abs. 2 IFG), es sich anderer seits um elektronische Daten, einen öffentlichen Schlüssel handelt, bitte ich, auch aus Gründen des Aufwandes, um Übermittlung per Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Bundesministerium für Gesundheit
AW: Ihre Anfrage vom 23. August 2013 betr. "Public Key" Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 23. August 2013 betr. "Public Key"
Datum
28. August 2013 09:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, wenn man das IFG tatsächlich für anwendbar hält - es handelt sich m.E. um einen Grenzfall - wäre die Antwort ein Bescheid, also ein Verwaltungsakt. Dafür ist das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) anwendbar. Nach § 41 VwVfG ist ein Verwaltungsakt demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist. Wir haben von Ihnen aber weder eine Postadresse noch eine persönliche E-Mail-Adresse. Bei einer Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an die benannte E-Mailadresse der Internetseite "FragdenStaat.de" ist die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes an Sie persönlich nicht sichergestellt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag B. Osterheld
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AW: AW: Ihre Anfrage vom 23. August 2013 betr. "Public Key" Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerr…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage vom 23. August 2013 betr. "Public Key"
Datum
1. September 2013 12:26
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, Da bereits mehrere Tausend Anfragen auf diesem Wege gestellt wurden, gehe ich bei der Übermittlung von Verwaltungsakten von einer sehr sehr hohen Zuverlässigkeit aus. Dies in Zweifel zu ziehen, ist nicht so schön. Nach meiner Prüfung auf den Sachinhalt ihrer Bedenken, wurden keine Sachverhalte vorgefunden, die Zweifel an einer sorgfältigen Arbeit und einer korrekten Übermittlung von Verwaltungsakten nahe legen. Um ihre Zweifel zu zerstreuen, entbinde ich sie hiermit nochmals von einer persönlichen Zustellung per eingeschriebener Briefpost und bitte um die Übermittlung der Daten wie bereits im Schriftverkehr gefordert. Antragsteller/inier ist §1, Abs. 2 IFG nach meiner Ansicht maßgeblich und nicht Verwaltungsrecht und reduziert auch die Kosten. Bezüglich der möglichen Kosten, verweise ich auf den Antrag der lautet: "M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Antragsteller/inöhe der Kosten anzugeben." Leider gewinne ich augenblicklich, durch diesen Schriftverkehr, den Eindruck einer eher zögerlichen Antragsteller/inaltung zu meinem Antrag. Dabei sollte es doch in ihrem ureigensten Interesse sein mit mir, als Bürger, direkt, barrierefrei, (ab)hörsicher und verschlüsselt) kommunizieren zu können. Dazu wurde übrigens jeder Bürger von Dr. jur. Antragsteller/inans-Peter Friedrich, Bundesinnenminister, am 17.08.2013 aufgefordert und ich glaube kaum, dass es hier ein Grund für Verzögerungen oder Zweifel gibt, wenn ich, in Anbetracht der Umstände, diese Aussage wörtlich nehme. Dazu benötige ich aber zwingend den beantragten "Öffentlichen Schlüssel" Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Anfrage vom 23. August 2013 betr. "Public Key" Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/i…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 23. August 2013 betr. "Public Key"
Datum
4. September 2013 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, auf Ihre Anfrage vom 23. August 2013 teile ich Ihnen mit, dass das BMG derzeit noch nicht über einen Public Key zur Verschlüsselung der öffentlichen Kommunikation per E-Mail verfügt. Die Bundesverwaltung beabsichtigt, gemäß dem E-Government-Gesetz De-Mail einzuführen. Derzeit laufen die Vorbereitungen hierzu, die Fertigstellung der Realisierung wird öffentlich bekannt gegeben werden. Mit der Bereitstellung von De-Mail-Diensten wird eine Verbesserung des Sicherheitsniveaus bei der elektronischen Kommunikation der Bundesverwaltung mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie mit anderen Behörden verfolgt und die von Ihnen beabsichtigte gesicherte Kommunikation ermöglicht. Das BMG sieht daher eine sichere Kommunikation über De-Mail vor. Bürgerinnen und Bürgern können De-Mail-Dienste über die einschlägigen De-Mail-Diensteanbieter nutzen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag B. Osterheld Dr. Bernhard Osterheld Referent Bundesministerium für Gesundheit Referat Z 22 Justiziariat, europarechtliche Angelegenheiten Tel. 0228 / 941 - 2107 <<E-Mail-Adresse>>