Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Öffentlicher Schlüssel

Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken.
Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Homepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen.
Hierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat.
Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit

Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2013
  • Frist
    24. September 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: A…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentlicher Schlüssel
Datum
23. August 2013 07:58
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken. Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Antragsteller/inomepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen. Antragsteller/inierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat. Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Antragsteller/inöhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, für Ihren Antrag vom 23.08.2013 auf Aktenauskunft nach dem I…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
WG: Öffentlicher Schlüssel
Datum
28. August 2013 08:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, für Ihren Antrag vom 23.08.2013 auf Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz danke ich Ihnen. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wird zunächst um Mitteilung Ihrer Postanschrift gebeten. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Gabriele Frenz-Ferger __________________________ Referat 111 Informationsfreiheitsgesetz Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Rochusstraße 8 - 10, 53123 Bonn Telefon: 022899 555-2450 Fax: 022899 555-2221 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet:www.bmfsfj.de
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, da ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Info…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Öffentlicher Schlüssel
Datum
31. August 2013 13:17
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, da ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Informationen in der von mir gewünschten Form zu erhalten (§1, Abs. 2 IFG), es sich anderer seits um elektronische Daten, einen öffentlichen Schlüssel handelt, bitte ich, auch aus Gründen des Aufwandes, um Übermittlung per Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, auf Ihre Anfrage vom 23. August 2013 teile ich mit, dass das B…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, hier: Öffentlicher Schlüssel
Datum
17. September 2013 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, auf Ihre Anfrage vom 23. August 2013 teile ich mit, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Zeit kein Verfahren zur Verschlüsselung von E-Mails einsetzt. Auf Grundlage des aktuell in Kraft getretenen Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) vom 07. Juni 2013 beabsichtigt das BMFSFJ jedoch die zeitnahe Einführung des DE-Mail-Verfahrens. Das DE-Mail-Verfahren eröffnet den Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren elektronischen Kommunikationsweg mit der öffentlichen Verwaltung und setzt dazu u.a. auch Verschlüsselungsmethoden ein. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Gabriele Frenz-Ferger __________________________ Referat 111 - Informationsfreiheitsgesetz Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Rochusstraße 8 - 10, 53123 Bonn Telefon: 022899 555-2450 Fax: 022899 555-2221 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet:www.bmfsfj.de