Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Öffentlicher Schlüssel

Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken.
Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Homepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen.
Hierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat.
Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit

Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2013
  • Frist
    24. September 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Antragsteller/inamburgischen Transparenzgesetz (Antragsteller/inmbTG) Sehr geehrte Damen und Ant…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentlicher Schlüssel
Datum
23. August 2013 10:45
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Antragsteller/inamburgischen Transparenzgesetz (Antragsteller/inmbTG) Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken. Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Antragsteller/inomepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen. Antragsteller/inierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat. Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Antragsteller/inamburgisches Transparenzgesetz (Antragsteller/inmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Antragsteller/inöhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 Antragsteller/inmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihr Auskunftsersuchen gemäß dem Antragsteller…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum
28. August 2013 10:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihr Auskunftsersuchen gemäß dem Antragsteller/inamburgischen Transparenzgesetz. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt bemüht sich um eine schnellstmögliche Bearbeitung. Bitte beachten Sie, dass für Ihre Anfrage nach § 13 Abs. 4 Antragsteller/inmbTG Gebühren anfallen können, deren Antragsteller/inöhe sich nach dem Arbeitsaufwand richtet. Dieser Arbeitsaufwand kann im Vorwege nicht eingeschätzt werden, weshalb die Kosten für Ihre Anfrage leider nicht angegeben werden können. Bitte warten Sie eine weitere Rückmeldung ab. Mit freundlichen Grüßen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Stadthausbrücke 8 20355 Antragsteller/inamburg Telefonischer Antragsteller/inamburg-Service: (040)42828-0
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat Ihre Anfrage …
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
WG: Öffentlicher Schlüssel
Datum
29. August 2013 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat Ihre Anfrage an die Finanzbehörde weitergeleitet. Sie erhalten von dort Antwort auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Stadthausbrücke 8 20355 Antragsteller/inamburg

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Anfrage nach dem Antragsteller/inamburgischen Transparenzgesetz zum Öffentlichen Schlüssel / Public Key Sehr geehr…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Anfrage nach dem Antragsteller/inamburgischen Transparenzgesetz zum Öffentlichen Schlüssel / Public Key
Datum
20. September 2013 10:51
Status
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, zu Ihrer Anfrage nach dem Antragsteller/inamburgischen Transparenzgesetz vom 23.08.2013 teilt Ihnen die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Folgendes mit: Die sichere Kommunikation mit den Behörden und Dienststellen der Freien und Antragsteller/inansestadt Antragsteller/inamburg erfolgt aus verschiedenen (insb. technischen) Gründen nicht über PGP-Verschlüsselung, sondern über das DE-Mail-Verfahren mit dem zentralen Postfach <<E-Mail-Adresse>> Konkrete Antragstellungen in Fachverfahren können (SSL-verschlüsselt) über verschiedene Online-Dienste im Antragsteller/inamburgGateway abgerufen werden. Für nicht formulargebundene Nachrichten an die Verwaltung sind in einigen Behörden spezielle elektronische Postfächer (inkl. ggf. notwendiger Verschlüsselungs- und Signaturzertifikate) eingerichtet worden, die für die BSU jedoch bislang keine Verwendung gefunden haben. Mit freundlichen Grüßen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19 21109 Antragsteller/inamburg Telefonischer Antragsteller/inamburg-Service: (040)42828-0