Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Öffentlicher Schlüssel

Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken.
Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Homepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen.
Hierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat.
Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit

Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. August 2013
  • Frist
    24. September 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bit…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentlicher Schlüssel
Datum
23. August 2013 11:50
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken. Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Antragsteller/inomepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen. Antragsteller/inierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat. Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke! Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Antragsteller/inöhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in

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Bezirksregierung Detmold
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, die Bezirksregierung Detmold ist sich ihrer Verantwortung im …
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum
11. September 2013 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, die Bezirksregierung Detmold ist sich ihrer Verantwortung im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten bewusst. Ein angemessener Umgang mit besonders schützenswerten Daten ist durch Dienstanweisungen geregelt. Das Land NRW hat keine einheitliche Public-Key-Infrastruktur aufgebaut, dennoch ist eine verschlüsselte Kommunikation mit der Bezirksregierung Detmold möglich. Sie wird fallbezogen mit dem Kommunikationspartner abgestimmt. Aufgrund der Vielzahl und Vielfalt unserer Kommunikationspartner wollen wir uns flexibel der beim Gegenüber vorhandenen Verschlüsselungstechnologie anpassen. Daher haben wir keinen bestimmten, von allen Adressaten verbindlich zu nutzenden öffentlichen Schlüssel für die Verschlüsselung auf der Antragsteller/inomepage der Behörde veröffentlicht. Falls Sie uns Daten verschlüsselt übertragen möchten, sprechen Sie bitte Ihren Sachbearbeiter an, um weitere Details zu klären. Die technischen Voraussetzungen werden dann von hier eingerichtet. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Jens Grieger Bezirksregierung Detmold Leopoldstraße 15 32756 Detmold Telefon: 05231-71-0 Fax: 05231-71-1295 Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.brdt.nrw.de