Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Öffentlicher Schlüssel

Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken.
Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Homepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen.
Hierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat.
Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit

Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2013
  • Frist
    24. September 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: A…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentlicher Schlüssel
Datum
23. August 2013 07:14
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken. Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Antragsteller/inomepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen. Antragsteller/inierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat. Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Antragsteller/inöhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre IFG-Anfrage vom 23.08.2013 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, für die weitere Bearbeitung Ihrer IFG- Anfrage …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 23.08.2013
Datum
6. September 2013 14:07
Status
Warte auf Antwort
857,2 KB
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, für die weitere Bearbeitung Ihrer IFG- Anfrage bei dem Bundesministerium für Bildung und Forschung wird um eine schriftliche Antragstellung unter Angabe Ihrer Postanschrift gebeten. Ich erlaube mir, diesbezüglich auf die anliegenden Antragsteller/ininweise des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, hier Seite 16 zu verweisen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Anna Seulen Referat Z13 - Justitiariat Bundesministerium für Bildung und Forschung Antragsteller/ineinemannstrasse 2, 53175 Bonn
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 23.08.2013 Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, sehr geehrte Frau Seulen da i…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 23.08.2013
Datum
6. September 2013 19:24
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, sehr geehrte Frau Seulen da ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Informationen in der von mir gewünschten Form zu erhalten (§1, Abs. 2 IFG), es sich anderer seits um elektronische Daten, einen öffentlichen Schlüssel handelt, bitte ich, auch aus Gründen des Aufwandes, um Übermittlung per Mail. Ihren Antragsteller/ininweis auf die Angaben des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: "hier Seite 16", halte ich schlechthin für eine kleine Irreführung und verweise auf die o.a. Textstelle im Gesetzestext. Um Zweifeln vorzubeugen, erlaube ich mir den Text des Gesetzes aus der beigefügten Broschüre zu zitieren. Da heißt es auf Seite 27 im Gesetzestext: " § 1 Grundsatz (2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand. Versagensgründe wegen eines deutlich höheren Verwaltungsaufwandes kann ich hier nicht erkennen, da die geforderte Übermittlungsart - per Mail - ganz nebenbei die wirtschaftlichste Art der Übermittlung ist. Dem Datenschutz entgegen Gründe sind hier auch nicht zu berücksichtigen, weil es sich um einen "Öffentlichen Schlüssel" handelt und nach Übersendung des angefragten Dokumentes wird dann eine sichere datenschutzgerechte Kommunikation möglich sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, anbei übersende ich mein an Sie gerichtetes Schreiben vom heut…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: IFG - Anfrage: "Öffentlicher Schlüssel"; IFG-Az.: Z22 - 18501/29(2013)
Datum
20. September 2013 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
735,7 KB
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, anbei übersende ich mein an Sie gerichtetes Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen, Arne Simon RD Dr.-Ing. Arne Simon, M.A. Referent / Deputy Antragsteller/inead of Division Referat Z22: Informationstechnik im BMBF Division Z22: Information Technology at the BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung Federal Ministry of Education and Research   Antragsteller/ineinemannstr. 2 D-53175 Bonn Tel.: +49-(0)228 9957-3596 Fax.: +49-(0)228 99578-3596 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Antragsteller/inomepage: www.bmbf.de