Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Öffentlicher Schlüssel

Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken.
Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Homepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen.
Hierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat.
Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit

Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2013
  • Frist
    24. September 2013
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: A…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentlicher Schlüssel
Datum
23. August 2013 07:20
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken. Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Antragsteller/inomepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen. Antragsteller/inierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat. Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Antragsteller/inöhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel&quo…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum
24. September 2013 04:57
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Stunden, 57 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihre Anfrage vom 23.08.2013 Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 23.08.2013. …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihre Anfrage vom 23.08.2013
Datum
26. September 2013 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
SchaeferUwe.vcf
343 Bytes


Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 23.08.2013. Derzeit verfügt das BMZ noch nicht über einen Public Key zur geschützten Kommunikation mit dem Bürger per E-Mail. Im Antragsteller/ininblick auf das E-Government-Gesetz beabsichtigt die Bundesverwaltung die Einführung von DE-Mail. Das BMZ verspricht sich dadurch ein Plus an Sicherheit in der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Vorbereitungen zur Einführung laufen derzeit. Eine Aussage über die voraussichtliche Realisierung dieses Vorhabens ist mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schäfer Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Referat 123 (Justitiariat, Geheimschutz, Personalausgaben, Vergabestelle) Dahlmannstraße 4 53113 Bonn Tel.: +49 (0)228 99 535 - 3066 Fax: +49 (0)228 99 10 535 - 3066 ePost: <<E-Mail-Adresse>>