öffentlicher Schlüssel

Um mit Ihnen via E-Mail verschlüsselt kommunizieren zu können, benötigt der Bürger Ihren
"öffentlichen Schlüssel (Public Key)", der auf Ihrer Webseite "jobcenter-paderborn.de" nicht veröffentlicht ist.
Es fehlt auch jeglicher Hinweis auf eine Vorgehensweise, wie der Bürger an diesen Schlüssel gelangen kann.

Ich halte es für dringend notwendig, dass ausnahmslos alle Behörden der Bundesrepublik Deutschland - die technisch schon längst umsetzbare Verschlüsselung - für die Kommunikation mit Ihren Bürgern nicht nur anbietet, sondern auch intensiv vorantreibt, bis sie zu einem Standard geworden ist.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und hoffe auf die baldige Umsetzung der E-Mail-Verschlüsselung!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. April 2016
  • Frist
    24. Mai 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Um mit Ihnen via…
An Jobcenter Kreis Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
öffentlicher Schlüssel [#16367]
Datum
13. April 2016 09:55
An
Jobcenter Kreis Paderborn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Um mit Ihnen via E-Mail verschlüsselt kommunizieren zu können, benötigt der Bürger Ihren "öffentlichen Schlüssel (Public Key)", der auf Ihrer Webseite "jobcenter-paderborn.de" nicht veröffentlicht ist. Es fehlt auch jeglicher Hinweis auf eine Vorgehensweise, wie der Bürger an diesen Schlüssel gelangen kann. Ich halte es für dringend notwendig, dass ausnahmslos alle Behörden der Bundesrepublik Deutschland - die technisch schon längst umsetzbare Verschlüsselung - für die Kommunikation mit Ihren Bürgern nicht nur anbietet, sondern auch intensiv vorantreibt, bis sie zu einem Standard geworden ist. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und hoffe auf die baldige Umsetzung der E-Mail-Verschlüsselung!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>>
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