Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Öffentlicher Schlüssel

Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken.
Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Homepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen.
Hierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat.
Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit

Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. August 2013
  • Frist
    24. September 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: A…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentlicher Schlüssel
Datum
23. August 2013 07:35
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken. Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Antragsteller/inomepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen. Antragsteller/inierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat. Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Antragsteller/inöhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrte(r) Antragsteller/in. Antragsteller/in, Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werden vom…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Öffentlicher Schlüssel hier: Ihre Anfrage an das Bundesministerium der Verteidigung vom 23. August 2013
Datum
5. September 2013 17:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Antragsteller/in. Antragsteller/in, Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werden vom Bundesministerium der Verteidigung derzeit noch nach Maßgabe des § 41 Absatz 1 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ausschließlich schriftlich gegenüber dem Anfragenden und nicht öffentlich über eine Internetseite beantwortet. Dies gewährleistet zudem den größtmöglichen Schutz persönlicher Daten. Sollten Sie eine Anfrage nach dem IFG an das Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigen, bitten wir daher um Übermittlung Ihres vollständigen Namens und Ihrer Postadresse auf geeignetem Weg. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kürten
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, da ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Info…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Öffentlicher Schlüssel hier: Ihre Anfrage an das Bundesministerium der Verteidigung vom 23. August 2013
Datum
5. September 2013 19:28
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, da ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Informationen in der von mir gewünschten Form zu erhalten (§1, Abs. 2 IFG), es sich anderer seits um elektronische Daten, einen öffentlichen Schlüssel handelt, bitte ich, auch aus Gründen des Aufwandes, um Übermittlung per Mail. Das Verwaltungsgesetz ist in diesem Fall eher nicht anzuwenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in

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Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrte(r) Antragsteller/in. Antragsteller/in, Ihr Wahlrecht nach § 1 Absatz 2 des IFG bezieht sich auf die …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: Öffentlicher Schlüssel hier: Ihre Anfrage an das Bundesministerium der Verteidigung vom 23= 2E August 2013
Datum
19. September 2013 14:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Antragsteller/in. Antragsteller/in, Ihr Wahlrecht nach § 1 Absatz 2 des IFG bezieht sich auf die Art des Informationszugangs. Danach kann "die Behörde Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen." Sie haben sich dafür entschieden, um eine Auskunft zu bitten. Wie mit E-Mail vom 5. September 2013 mitgeteilt, bitten wir dazu um Übermittlung Ihres vollständigen Namens und einer Postadresse. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung per E-Mail nicht erfolgt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Reinhart Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 05.09.2013 19:28:41 Bitte antworten an Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Kopie: Blindkopie: Thema: AW: Öffentlicher Schlüssel hier: Ihre Anfrage an das Bundesministerium der Verteidigung vom 23. August 2013 Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, da ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Informationen in der von mir gewünschten Form zu erhalten (§1, Abs. 2 IFG), es sich anderer seits um elektronische Daten, einen öffentlichen Schlüssel handelt, bitte ich, auch aus Gründen des Aufwandes, um Übermittlung per Mail. Das Verwaltungsgesetz ist in diesem Fall eher nicht anzuwenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in