Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Öffentlicher Schlüssel (Public Key)

Anfrage an: Jobcenter Cottbus

Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken.
Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Antragsteller/inomepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen.
Antragsteller/inierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat.
Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit

Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke!

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Antragsteller/inöhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. September 2013
  • Frist
    8. Oktober 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund des bes…
An Jobcenter Cottbus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentlicher Schlüssel (Public Key)
Datum
4. September 2013 22:10
An
Jobcenter Cottbus
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken. Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Antragsteller/inomepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen. Antragsteller/inierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat. Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Antragsteller/inöhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
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