Sehr geehrte Damen und
Antragsteller/inerren,
bevor ich zu den eigentlichen Fragen komme, möchte ich hier die Gelegenheit nutzen um ihnen freundlich anzuzeigen das sich bei mir eine gehörige Portion Wut über die untragbare Situation angesammelt hat. Das soll mich jedoch nicht davon abhalten, weitestgehend sachlich zu bleiben und folgerichtig zu argumentieren.
Fragegrund:
Die Pressemeldung vom 17. Aug. 2013: „Bundesinnenminister Dr. jur.
Antragsteller/inans-Peter Friedrich hat die Deutschen aufgerufen, selbst mehr für den Schutz ihrer Daten zu tun. Verschlüsselungstechnik oder Virenschutz müssten mehr Aufmerksamkeit erhalten, sagte Friedrich nach seiner Anhörung vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) des Bundestages zu der Spähaffäre. Die technischen Möglichkeiten zur Ausspähung existierten nun einmal, deshalb würden sie auch genutzt.“ veranlasste mich zu meiner Frage. Auf diesen Punkt komme ich zurück.Weiter heißt es:„Friedrich sprach sich für gesetzliche Verbesserungen beim Datenschutz aus und schlug auf internationaler Ebene eine "digitale Grundrechtscharta" vor.“ Der Rest den Pressemeldung, obwohl ein wesentlicher Teil der Meldung, schenke ich mir, weil hier nicht zur Frage gehörig.
Techno.
Antragsteller/inintergrund:
Zur Verschlüsselten Kommunikation gehören zwei Kommunikationspartner und zwei Schlüsselpaare. Das sind zumindest die Grundvoraussetzungen die das durch ihr
Antragsteller/inaus geförderte freie Software Projekt gpg4win vorgibt. Das Projekt wurde im weiteren durch das ihrem
Antragsteller/inause unterstellte Bundesamt für Sicherheit in Informationstechnik beauftragt.
Von den Kommunikationspartner werden dem jeweils anderem Partner ein Teil des Schlüsselpaares, nämlich der Öffentliche Schlüssel, auch Publik-Key genannt zur Verfügung gestellt. Mir diesem Öffentlichem Schlüsselteil des Partners kann jetzt der Schriftwechsel zum Partner verschlüsselt werden und dieser kann dann mir dem Privaten Schlüssel, auch Privacy-Key genannt, wieder lesbar gemacht werden.
Menschliches:
Ich drücke es mal einfach aus: Es empört mich, zusammen mit allen andere Bürgern unseres Landes, unter den Generalverdachtvon Terror gestellt zu werden. Völlig absurd ist der Fakt auch noch ober drauf der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beschuldigt zu werden, während in Ministerien die Genehmigungen für Material zur C-Waffenproduktion durchgewinkt werden. Es empört mich noch mehr, wenn sich ein Recht kundiger Funktionsträger unseres Staates, weil er keine ausreichende Rechtfertigung für sein Tun hat, genaugenommen als Ausrede, dem Bürger, also mir Bürger, staatliche Aufgaben auf´s Auge drückt.
Im Gesetz heißt es: Grundgesetz Art 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Wenn mir einerseits das grundsätzliche Vertrauen des Gesetzgebers im Grundgesetz durch vorgeschobene, verallgemeinerte Verdächtigungen entzogen wird und und seitensdes Bundesinnenminister Dr. jur.
Antragsteller/inans-Peter Friedrich empfohlen wird mich mittels Verschlüsselung selbst zu schützenden, de facto der Schutz der Grundgesetzlich zugesicherten Rechte verwehrt wird, bekomme ich Angst. Der Verlust nicht mehr auf unser Rechtssystem vertrauen zu können, bringt eine große Verunsicherung und Angst vor zukünftigen Entwicklungen mit sich, dass ich nicht in der Lage bin dies hier ausreichend darzulegen.
Art 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Diese Angst und das Unbehagen möglicher weise überwacht zu werden, entzieht nicht nur mir sämtliche Motivation und Lebensfreude meiner normalen täglichen Kommunikation nachzugehen. Jedes mal wenn ich eine Mail schreiben will, kommt mir das Stoß-Schild in den Sinn und die Schere im Kopf tritt in Tätigkeit.
In der ständigen Rechtsprechung steht: Datenschutz einem Grundrecht gleich : Grundrecht - Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Im der Charta heißt es: EU-Grundrechtecharta - Art 8 .Schutz personenbezogener Daten
(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
(2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.
(3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.
Diese Schere geht inzwischen immer weiter auf, weil der Eindruck entsteht, das ist noch nicht alles. Was wird den Bürgern noch verschwiegen und was kommt noch raus? Was ist, wenn auch Daten manipuliert werden können?
Wenn ich heimlich das Tagebuch der Tochter oder des Sohnes lese, ist das ein Vertrauensbruch! Ebenso ist es ein Vertrauensbruch ein vermeintlicher Freund heimlich meine Kommunikation belauscht. Es ist verwerflich wenn dieser unredlich erlangte Wissensvorsprung ausgenutzt wird. Wenn meine Ideen entwendet und anderweitig genutzt werden, nenne ich das Spionage. Alles ist derzeitigen als gegeben anzusehen oder in der unklaren Situation nicht ausgeschlossen.
Wenn dann ein juristisch ausgebildeter Minister, mit Promotion, der gelobt hat Schaden vom Staat abzuwenden und das Wissen, das er schon zu Beginn seiner Ausbildung gelernt hat, zugunsten einer billigen Ausrede vergisst dann ist das BIG Bullshit.
Dem halte ich entgegen: Das deutsche Rechtssystem sieht vor, dass man nicht aktiv werden muss, um sich zu schützen, sondern dass der Arglose ein Abwehrrecht hat, nicht von anderen in seinen Rechten beschnitten zu werden.
So weit zu den
Antragsteller/inintergründen und zum Anlass meiner ursprünglichen Fragestellung. Wenn ich jetzt auch aus juristischen Gründen eine gewisse Eilbedürftigkeit unterstelle und ihre Rückfrage als Verzögerungstaktik bezeichne, ist das auf Grund der oben angeführten Fakten sicher untertrieben. Die Eilbedürftigkeit ergibt sich allein schon aus der Tatsache, dass Dr. jur.
Antragsteller/inans-Peter Friedrich nicht eine Recht drehende Forderung an den Bürger stellen kann, um sie innerhalb seines
Antragsteller/inauses verzögert zu verarbeiten. Das kommt bei der Problematik von PRISM & Co. nicht so toll rüber. Wenn dem Bürger, quasi als Ausrede, rechtsstaatliche Sicherheitsaufgaben aufs Auge gedrückt werden, ist etwas Bürgerfreundlichkeit sicher nicht das schlechtes Mittel um ein gutes Bild abzugeben.
So viel zur Vorgeschichte und nun zu den Fragen die zu der letzten, recht drögen Verwaltungsantwort entstehen:
Die Fragen die sich aus ihrer Kurzmitteilung ergebenden Fragen lauten:
1. Glauben sie ernsthaft, dass ich Ihnen meine Postadresse noch mitteile werde, wenn sich Ihr Chef vor die versammelte Presse hinstellt und zur Verschlüsselung rät?
2. Glauben sie wirklich, ich würde den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Detail folgen, wenn ihr Chef auf die Nutzung der technischen Möglichkeiten zur Ausspähung hinweist?
(Anmerkung: Da müsste ich mit dem Klammerbeutel gepudert worden sein. Wo jedes Kind weiß: Datensparsamkeit ist der beste Datenschutz.)
3. Also warum verzögern sie die Beantwortung der recht einfachen Frage?
4. Warum Fragen sie bei einem so genanten „Öffentlichen Schlüssel“ nach einer Postadresse, wenn es Sinn und Zweck eines solchen Schlüssels ist, veröffentlicht zu werden?
5. Verbessert die Angabe des Schlüssel den allgemeinen Datenschutz, den ihr Chef vom Bürger einfordert?
6. Ist die zügige Angabe und Veröffentlichung des Schlüssels als Schutz für den Bürger geboten?
7. Könnten sie mir den Öffentlichen Schlüssel schicken/veröffentlichen oder gibt es den gar nicht?
8. Könnten sie die grundlegendste Regel zum Datenschutz, die Datensparsamkeit, auch bei der Antwort auf meine Frage anwenden oder sind die rechtlichen Formalien des Verwaltungsakt in diesem Fall höher zu bewerten?
9. Oder werde ich dann demnächst in.......ihrem
Antragsteller/inause, bereits am Empfang, namentlich begrüßt?
(Anmerkung: Die letzte Frage, bitte OT betrachten, nur um meine
Antragsteller/inaltung zu ihrer Forderung auf Angabe der Postadresse dazulegen und mit einem aktuellem Bericht (
http://www.heise.de/ct/artikel/Alleswis… zu belegen
Der Vollständigkeit halber verbleibt ein
Antragsteller/ininweis zum letzten Abschnitt des oben zitierten Pressetextes. Eine "digitale Grundrechtscharta" könnte hier gefunden werden:
https://de.necessaryandproportionate.or… Sie ist bereits vorhanden, ob sie beachtet wird ist mehr als fraglich!
Abschließend entbinde ich, als Anspruchsberechtigter, sie hilfsweise und vorsorglich von der Verpflichtung zum Verwaltungsakt und von der Verpflichtung zur Zustellung eines urkundlichen Bescheides.
Antragsteller/iniermit erkenne ich die rechtliche Verbindlichkeit einer Mitteilung per Mail über das Portal fragdenstaat.de vorsorglich an. Ich Bitte einfach die Frage als Frage zu betrachten. Daraus einen Verwaltungsakt zu machen, misst der Frage einen unangemessenen Stellenwert zu.
Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in