Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Öffentlicher Schlüssel

Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken.
Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Homepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen.
Hierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat.
Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit

Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. August 2013
  • Frist
    24. September 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: A…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Öffentlicher Schlüssel
Datum
23. August 2013 06:56
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken. Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Antragsteller/inomepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen. Antragsteller/inierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat. Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit Falls es nicht möglich ist das Sie mir Ihren Public-Key zuschicken,bitte ich um eine kurze Begründung, danke! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Antragsteller/inöhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wird um Mitteilung I…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Öffentlicher Schlüssel
Datum
23. August 2013 08:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller/inerr Antragsteller/in, für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wird um Mitteilung Ihrer Postanschrift gebeten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Felchner __________________________ Referat Z I 4 - Justiziariat; Vertragsmanagement; Anwendung IFG/IWG Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmi.bund.de
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Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, da ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Infor…
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Von
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Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Öffentlicher Schlüssel
Datum
23. August 2013 08:41
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, da ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Informationen in der von mir gewünschten Form zu erhalten (§1, Abs. 2 IFG), es sich anderer seits um elektronische Daten, einen öffentlichen Schlüssel handelt, bitte ich, auch aus Gründen des Aufwandes, um Übermittlung per Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel&quo…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Öffentlicher Schlüssel
Datum
25. September 2013 15:49
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag, 15 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrte/r Frau/Antragsteller/inerr Antragsteller/in, wie in der E-Mail des BMI (Frau Felchner) vom 23. Augu…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Antrag nach IFG: Öffentlicher Schlüssel
Datum
25. September 2013 16:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Frau/Antragsteller/inerr Antragsteller/in, wie in der E-Mail des BMI (Frau Felchner) vom 23. August 2013 / 08:10 Uhr bereits mitgeteilt, bitte ich um die Mitteilung einer postalischen Adresse und/oder einer persönlichen E-Mail Adresse, ohne die Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann. Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten erfordert die Zustellung an den Adressaten; eine Antragsteller/ininterlegung des Bescheides bei Dritten wie der lnternetplattform FragdenStaat.de genügt nicht den für eine Bekanntgabe geltenden rechtlichen Anforderungen.  Freundliche Grüße  i.A. Peter Nitsch  ________________________________________________  Bundesministerium des Innern  Referat Z I 4 (Justiziariat, Vertragsmanagement, Anwendung IFG/IWG)  Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin  (Raum 7.081)  Telefon:   030 / 18 681 - 1546  PC-Fax:   030 / 18 681 - 5 1546 (direkt)  Telefax:    01888 / 681 - 55038 (Referat) <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> [Ich bitte, E-Mails jeweils gleichzeitig an die Organisations- <<E-Mail-Adresse>> wie auch an die persönliche E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu senden, um die zeitnahe Bearbeitung auch im Falle der (Urlaubs- oder sonstigen) Abwesenheit des Bearbeiters sicherzustellen; persönlich adressierte E-Mails werden nicht weitergeleitet.]
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Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bevor ich zu den eigentlichen Fragen komme, möchte ich hier die Gel…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: AW: Antrag nach IFG: Öffentlicher Schlüssel
Datum
6. Oktober 2013 14:03
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Antragsteller/inerren, bevor ich zu den eigentlichen Fragen komme, möchte ich hier die Gelegenheit nutzen um ihnen freundlich anzuzeigen das sich bei mir eine gehörige Portion Wut über die untragbare Situation angesammelt hat. Das soll mich jedoch nicht davon abhalten, weitestgehend sachlich zu bleiben und folgerichtig zu argumentieren. Fragegrund: Die Pressemeldung vom 17. Aug. 2013: „Bundesinnenminister Dr. jur. Antragsteller/inans-Peter Friedrich hat die Deutschen aufgerufen, selbst mehr für den Schutz ihrer Daten zu tun. Verschlüsselungstechnik oder Virenschutz müssten mehr Aufmerksamkeit erhalten, sagte Friedrich nach seiner Anhörung vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) des Bundestages zu der Spähaffäre. Die technischen Möglichkeiten zur Ausspähung existierten nun einmal, deshalb würden sie auch genutzt.“ veranlasste mich zu meiner Frage. Auf diesen Punkt komme ich zurück.Weiter heißt es:„Friedrich sprach sich für gesetzliche Verbesserungen beim Datenschutz aus und schlug auf internationaler Ebene eine "digitale Grundrechtscharta" vor.“ Der Rest den Pressemeldung, obwohl ein wesentlicher Teil der Meldung, schenke ich mir, weil hier nicht zur Frage gehörig. Techno. Antragsteller/inintergrund: Zur Verschlüsselten Kommunikation gehören zwei Kommunikationspartner und zwei Schlüsselpaare. Das sind zumindest die Grundvoraussetzungen die das durch ihr Antragsteller/inaus geförderte freie Software Projekt gpg4win vorgibt. Das Projekt wurde im weiteren durch das ihrem Antragsteller/inause unterstellte Bundesamt für Sicherheit in Informationstechnik beauftragt. Von den Kommunikationspartner werden dem jeweils anderem Partner ein Teil des Schlüsselpaares, nämlich der Öffentliche Schlüssel, auch Publik-Key genannt zur Verfügung gestellt. Mir diesem Öffentlichem Schlüsselteil des Partners kann jetzt der Schriftwechsel zum Partner verschlüsselt werden und dieser kann dann mir dem Privaten Schlüssel, auch Privacy-Key genannt, wieder lesbar gemacht werden. Menschliches: Ich drücke es mal einfach aus: Es empört mich, zusammen mit allen andere Bürgern unseres Landes, unter den Generalverdachtvon Terror gestellt zu werden. Völlig absurd ist der Fakt auch noch ober drauf der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beschuldigt zu werden, während in Ministerien die Genehmigungen für Material zur C-Waffenproduktion durchgewinkt werden. Es empört mich noch mehr, wenn sich ein Recht kundiger Funktionsträger unseres Staates, weil er keine ausreichende Rechtfertigung für sein Tun hat, genaugenommen als Ausrede, dem Bürger, also mir Bürger, staatliche Aufgaben auf´s Auge drückt. Im Gesetz heißt es: Grundgesetz Art 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Wenn mir einerseits das grundsätzliche Vertrauen des Gesetzgebers im Grundgesetz durch vorgeschobene, verallgemeinerte Verdächtigungen entzogen wird und und seitensdes Bundesinnenminister Dr. jur. Antragsteller/inans-Peter Friedrich empfohlen wird mich mittels Verschlüsselung selbst zu schützenden, de facto der Schutz der Grundgesetzlich zugesicherten Rechte verwehrt wird, bekomme ich Angst. Der Verlust nicht mehr auf unser Rechtssystem vertrauen zu können, bringt eine große Verunsicherung und Angst vor zukünftigen Entwicklungen mit sich, dass ich nicht in der Lage bin dies hier ausreichend darzulegen. Art 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Diese Angst und das Unbehagen möglicher weise überwacht zu werden, entzieht nicht nur mir sämtliche Motivation und Lebensfreude meiner normalen täglichen Kommunikation nachzugehen. Jedes mal wenn ich eine Mail schreiben will, kommt mir das Stoß-Schild in den Sinn und die Schere im Kopf tritt in Tätigkeit. In der ständigen Rechtsprechung steht: Datenschutz einem Grundrecht gleich : Grundrecht - Recht auf informationelle Selbstbestimmung Im der Charta heißt es: EU-Grundrechtecharta - Art 8 .Schutz personenbezogener Daten (1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. (2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken. (3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht. Diese Schere geht inzwischen immer weiter auf, weil der Eindruck entsteht, das ist noch nicht alles. Was wird den Bürgern noch verschwiegen und was kommt noch raus? Was ist, wenn auch Daten manipuliert werden können? Wenn ich heimlich das Tagebuch der Tochter oder des Sohnes lese, ist das ein Vertrauensbruch! Ebenso ist es ein Vertrauensbruch ein vermeintlicher Freund heimlich meine Kommunikation belauscht. Es ist verwerflich wenn dieser unredlich erlangte Wissensvorsprung ausgenutzt wird. Wenn meine Ideen entwendet und anderweitig genutzt werden, nenne ich das Spionage. Alles ist derzeitigen als gegeben anzusehen oder in der unklaren Situation nicht ausgeschlossen. Wenn dann ein juristisch ausgebildeter Minister, mit Promotion, der gelobt hat Schaden vom Staat abzuwenden und das Wissen, das er schon zu Beginn seiner Ausbildung gelernt hat, zugunsten einer billigen Ausrede vergisst dann ist das BIG Bullshit. Dem halte ich entgegen: Das deutsche Rechtssystem sieht vor, dass man nicht aktiv werden muss, um sich zu schützen, sondern dass der Arglose ein Abwehrrecht hat, nicht von anderen in seinen Rechten beschnitten zu werden. So weit zu den Antragsteller/inintergründen und zum Anlass meiner ursprünglichen Fragestellung. Wenn ich jetzt auch aus juristischen Gründen eine gewisse Eilbedürftigkeit unterstelle und ihre Rückfrage als Verzögerungstaktik bezeichne, ist das auf Grund der oben angeführten Fakten sicher untertrieben. Die Eilbedürftigkeit ergibt sich allein schon aus der Tatsache, dass Dr. jur. Antragsteller/inans-Peter Friedrich nicht eine Recht drehende Forderung an den Bürger stellen kann, um sie innerhalb seines Antragsteller/inauses verzögert zu verarbeiten. Das kommt bei der Problematik von PRISM & Co. nicht so toll rüber. Wenn dem Bürger, quasi als Ausrede, rechtsstaatliche Sicherheitsaufgaben aufs Auge gedrückt werden, ist etwas Bürgerfreundlichkeit sicher nicht das schlechtes Mittel um ein gutes Bild abzugeben. So viel zur Vorgeschichte und nun zu den Fragen die zu der letzten, recht drögen Verwaltungsantwort entstehen: Die Fragen die sich aus ihrer Kurzmitteilung ergebenden Fragen lauten: 1. Glauben sie ernsthaft, dass ich Ihnen meine Postadresse noch mitteile werde, wenn sich Ihr Chef vor die versammelte Presse hinstellt und zur Verschlüsselung rät? 2. Glauben sie wirklich, ich würde den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Detail folgen, wenn ihr Chef auf die Nutzung der technischen Möglichkeiten zur Ausspähung hinweist? (Anmerkung: Da müsste ich mit dem Klammerbeutel gepudert worden sein. Wo jedes Kind weiß: Datensparsamkeit ist der beste Datenschutz.) 3. Also warum verzögern sie die Beantwortung der recht einfachen Frage? 4. Warum Fragen sie bei einem so genanten „Öffentlichen Schlüssel“ nach einer Postadresse, wenn es Sinn und Zweck eines solchen Schlüssels ist, veröffentlicht zu werden? 5. Verbessert die Angabe des Schlüssel den allgemeinen Datenschutz, den ihr Chef vom Bürger einfordert? 6. Ist die zügige Angabe und Veröffentlichung des Schlüssels als Schutz für den Bürger geboten? 7. Könnten sie mir den Öffentlichen Schlüssel schicken/veröffentlichen oder gibt es den gar nicht? 8. Könnten sie die grundlegendste Regel zum Datenschutz, die Datensparsamkeit, auch bei der Antwort auf meine Frage anwenden oder sind die rechtlichen Formalien des Verwaltungsakt in diesem Fall höher zu bewerten? 9. Oder werde ich dann demnächst in.......ihrem Antragsteller/inause, bereits am Empfang, namentlich begrüßt? (Anmerkung: Die letzte Frage, bitte OT betrachten, nur um meine Antragsteller/inaltung zu ihrer Forderung auf Angabe der Postadresse dazulegen und mit einem aktuellem Bericht (http://www.heise.de/ct/artikel/Alleswis… zu belegen Der Vollständigkeit halber verbleibt ein Antragsteller/ininweis zum letzten Abschnitt des oben zitierten Pressetextes. Eine "digitale Grundrechtscharta" könnte hier gefunden werden: https://de.necessaryandproportionate.or… Sie ist bereits vorhanden, ob sie beachtet wird ist mehr als fraglich! Abschließend entbinde ich, als Anspruchsberechtigter, sie hilfsweise und vorsorglich von der Verpflichtung zum Verwaltungsakt und von der Verpflichtung zur Zustellung eines urkundlichen Bescheides. Antragsteller/iniermit erkenne ich die rechtliche Verbindlichkeit einer Mitteilung per Mail über das Portal fragdenstaat.de vorsorglich an. Ich Bitte einfach die Frage als Frage zu betrachten. Daraus einen Verwaltungsakt zu machen, misst der Frage einen unangemessenen Stellenwert zu. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrte/r Frau/Antragsteller/inerr Antragsteller/in, wie in der E-Mail des BMI (Frau Felchner) vom 23. Aug…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
WG: AW: Antrag nach IFG: Öffentlicher Schlüssel
Datum
7. Oktober 2013 07:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Frau/Antragsteller/inerr Antragsteller/in, wie in der E-Mail des BMI (Frau Felchner) vom 23. August 2013 / 08:10 Uhr bereits mitgeteilt, bitte ich um die Mitteilung einer postalischen Adresse und/oder einer persönlichen E-Mail Adresse, ohne die Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann. Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten erfordert die Zustellung an den Adressaten; eine Antragsteller/ininterlegung des Bescheides bei Dritten wie der lnternetplattform FragdenStaat.de genügt nicht den für eine Bekanntgabe geltenden rechtlichen Anforderungen. Freundliche Grüße i.A. Peter Nitsch ________________________________________________ Bundesministerium des Innern Referat Z I 4 (Justiziariat, Vertragsmanagement, Anwendung IFG/IWG) Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin (Raum 7.081) Telefon: 030 / 18 681 - 1546 PC-Fax: 030 / 18 681 - 5 1546 (direkt) Telefax: 01888 / 681 - 55038 (Referat) <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> [Ich bitte, E-Mails jeweils gleichzeitig an die Organisations- <<E-Mail-Adresse>> wie auch an die persönliche E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu senden, um die zeitnahe Bearbeitung auch im Falle der (Urlaubs- oder sonstigen) Abwesenheit des Bearbeiters sicherzustellen; persönlich adressierte E-Mails werden nicht weitergeleitet.]