Öffentlicher Zugang zu Ergebnissen steuerfinanzierter Forschung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach eigener Aussage investieren sie alleine im Jahr 2019 voraussichtlich 6,4 Milliarden € in institutionelle Forschungsförderung. Von diesem Geld werden zahlreiche Forschungsprojekte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern finanziert werden. Diese werden somit auch von den Steuerzahlern finanziert sein. Die Ergebnisse werden diesen zumeist aber nicht kostenfrei zugänglich sein, sondern nur gegen hohe Gebühren bei wissenschaftlichen Verlagen abrufbar sein. Daher erbitte ich Auskunft:

1. ob Pläne im BMBF bestehen oder bestanden diesen Umstand zu ändern, also Ergebnisse von aus Steuermitteln finanzierten Forschungen immer verpflichtend der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn ja, wie und in welchem Umfang dies geplant ist, bzw. war.

2. wenn ja, wie Sie verhindern möchten, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Konflikt zwischen einer für die Karriere erforderlichen Publikation in einer renommierten Zeitschrift und der von wissenschaftlichen Großverlagen und eventuell von Ihnen auch indirekt abhängigen Forschungsinstituten nicht gewollten Veröffentlichung, bzw. Zweitveröffentlichung in Open Access Formaten geraten.

3. wenn nein, weshalb dies nicht - in einer solchen verpflichtenden Form - verfolgt wird.

4. in welchem Umfang das BMBF sich um die Förderung von spezifischen Open Access Initiativen bemüht.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2019
  • Frist
    5. Juni 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in nach eigener Aussage investieren sie alleine im Jahr 20…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentlicher Zugang zu Ergebnissen steuerfinanzierter Forschung [#136368]
Datum
3. Mai 2019 23:36
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in nach eigener Aussage investieren sie alleine im Jahr 2019 voraussichtlich 6,4 Milliarden € in institutionelle Forschungsförderung. Von diesem Geld werden zahlreiche Forschungsprojekte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern finanziert werden. Diese werden somit auch von den Steuerzahlern finanziert sein. Die Ergebnisse werden diesen zumeist aber nicht kostenfrei zugänglich sein, sondern nur gegen hohe Gebühren bei wissenschaftlichen Verlagen abrufbar sein. Daher erbitte ich Auskunft: 1. ob Pläne im BMBF bestehen oder bestanden diesen Umstand zu ändern, also Ergebnisse von aus Steuermitteln finanzierten Forschungen immer verpflichtend der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn ja, wie und in welchem Umfang dies geplant ist, bzw. war. 2. wenn ja, wie Sie verhindern möchten, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Konflikt zwischen einer für die Karriere erforderlichen Publikation in einer renommierten Zeitschrift und der von wissenschaftlichen Großverlagen und eventuell von Ihnen auch indirekt abhängigen Forschungsinstituten nicht gewollten Veröffentlichung, bzw. Zweitveröffentlichung in Open Access Formaten geraten. 3. wenn nein, weshalb dies nicht - in einer solchen verpflichtenden Form - verfolgt wird. 4. in welchem Umfang das BMBF sich um die Förderung von spezifischen Open Access Initiativen bemüht. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag vom 03.05.2019 Az: 114-18501/54(2019) Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag vom 03.05.2019 Az: 114-18501/54(2019)
Datum
3. Juni 2019 16:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az: 114-18501/54(2019) Berlin, 03.06.2019 Betreff: Ihr Antrag vom 03.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Öffentlicher Zugang zu steuerfinanzierter Forschung" vom 03.05.2019, die ich hinsichtlich der Frage 1 und 4 als Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und im Übrigen als Bürgeranfrage gewertet habe. Ich habe Ihr Anliegen dahingehend interpretiert, dass es Ihnen um die unentgeltliche Zugänglichmachung von Forschungsergebnissen über das Internet im Sinne des Open Access geht. Ich beantworte Ihr Auskunftsbegehren in diesem Sinne wie folgt: 1. Derzeit bestehen im BMBF keine Pläne, die Ergebnisse aus Vorhaben der institutionellen Förderung verpflichtend unentgeltlich zugänglich zu machen. 2. Die Frage ist aufgrund der Antwort zu 1. gegenstandslos. 3. Für eine verpflichtende Regelung sieht das BMBF im Bereich der institutionellen Förderung keinen Anlass. Die Forschungseinrichtungen sind aus eigener Kraft Treiber der Open Access Entwicklung in Deutschland. So bekennen sich unter anderem die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft, die Leibniz-Gemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft zum Prinzip des Open Access und fördern dies aktiv mit eigenen Strategien und Maßnahmen. Teilweise haben sich die Einrichtungen selbst auf konkrete prozentuale Ziele verpflichtet. 4. Das BMBF fördert die Verbreitung des Open Access Ansatzes mit einer Reihe von Maßnahmen. So hat das BMBF 2016 seine eigene Open Access Strategie veröffentlicht. Sie können die Strategie unter https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Open_Access_in_Deutschland.pdf herunterladen. Das BMBF setzt die Maßnahmen dieser Strategie um. In der Projektförderung des BMBF gibt es seit 2016 eine Open Access Klausel in den Förderbekanntmachungen und Zuwendungsbescheiden. Zuwendungsempfänger des BMBF werden damit regelhaft verpflichtet, Zeitschriftenbeiträge, die aus BMBF-Projekten hervorgegangen sind, der Allgemeinheit unentgeltlich über das Internet zugänglich zu machen. Seit 2018 fördert das BMBF 20 innovative Projekte, zur Schaffung, Verbreitung und Handhabe von Open Access Publikationen. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.bildung-forschung.digital/de/im-ueberblick-16-innovative-open-access-projekte-starten-2198.html Die Kosten für Open Access Publikationen in vom BMBF geförderten Projekten können mit den Projektmitteln beantragt werden. Das BMBF hat mit dem sogenannten Post-Grant-Fund eine eigene Fördermöglichkeit für Publikationskosten für Open Access Publikationen geschaffen, die erst nach Ende der Projektlaufzeit anfallen. Das BMBF bereitet derzeit die Schaffung einer Kompetenz- und Vernetzungsplattform zu Open Access vor und erarbeitet eine Informationsmaßnahme zum Thema Open Access. Weitere Maßnahmen befinden sich im Planungsstadium. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen