Öffentlichs WLAN Netz in Emsdetten

Die folgenden Anfragen beziehen sich auf das öffentliche WLAN Netz, welches in diesem Artikel beschrieben wird: http://www.emsdettenervolkszeitung.de/staedte/emsdetten/48282-Emsdetten~/Der-groesste-Hotspot-des-Muensterlands-Oeffentliches-WLAN-soll-zum-Emsdettener-September-freigeschaltet-werden;art954,2651280

1) Eine Auflistung der mitwirkenden Akteure (vermutlich Firmen) in diesem Projekt und ihrer Funktionen.
1.1) Insbesondere auch Firmen, die die HotSpots betreiben / das im Presseartikel erwähnte "Filtern" durchführen.

2) Einen Ausbauplan, aus dem konkret hervorgeht, wo Hotspots aufgestellt werden sollen und welchen Bereich sie laut Planungswerten abdecken.

3) eine Aufstellung aus der hervorgeht, welche Kosten durch den Aufbau und den Betrieb dieses Projektes entstehen / entstanden sind.
3.1) Insbesondere auch Kosten, die für HotSpotaufsteller (Bars, Geschäfte etc.) zu erwarten sind.

4) eine Auflistung der Einschränkungen gegenüber einem freien WLAN (Filter, Zeitbegrenzung, Volumenbegrenzung, Anmeldung) für die Nutzer (für TKRZ-Kunden und Nichtkunden).

5) einen aktuellen Zeitplan / Fortschritt bei der Umsetzung des Projektes.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. August 2015
  • Frist
    8. September 2015
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Timo Schmitt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Emsdetten Details
Von
Timo Schmitt
Betreff
Öffentlichs WLAN Netz in Emsdetten [#10968]
Datum
6. August 2015 11:07
An
Kommunalverwaltung Emsdetten
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die folgenden Anfragen beziehen sich auf das öffentliche WLAN Netz, welches in diesem Artikel beschrieben wird: http://www.emsdettenervolkszeitung.de/staedte/emsdetten/48282-Emsdetten~/Der-groesste-Hotspot-des-Muensterlands-Oeffentliches-WLAN-soll-zum-Emsdettener-September-freigeschaltet-werden;art954,2651280 1) Eine Auflistung der mitwirkenden Akteure (vermutlich Firmen) in diesem Projekt und ihrer Funktionen. 1.1) Insbesondere auch Firmen, die die HotSpots betreiben / das im Presseartikel erwähnte "Filtern" durchführen. 2) Einen Ausbauplan, aus dem konkret hervorgeht, wo Hotspots aufgestellt werden sollen und welchen Bereich sie laut Planungswerten abdecken. 3) eine Aufstellung aus der hervorgeht, welche Kosten durch den Aufbau und den Betrieb dieses Projektes entstehen / entstanden sind. 3.1) Insbesondere auch Kosten, die für HotSpotaufsteller (Bars, Geschäfte etc.) zu erwarten sind. 4) eine Auflistung der Einschränkungen gegenüber einem freien WLAN (Filter, Zeitbegrenzung, Volumenbegrenzung, Anmeldung) für die Nutzer (für TKRZ-Kunden und Nichtkunden). 5) einen aktuellen Zeitplan / Fortschritt bei der Umsetzung des Projektes.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Timo Schmitt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Timo Schmitt
Kommunalverwaltung Emsdetten
Guten Tag, Ihre E-Mail ist am 06.08.2015 um 11:21 Uhr hier eingegangen. Im Auftrag Annelie Niethmann Stadt Emsde…
Von
Kommunalverwaltung Emsdetten
Betreff
AW: Öffentlichs WLAN Netz in Emsdetten [#10968]
Datum
6. August 2015 11:55
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail ist am 06.08.2015 um 11:21 Uhr hier eingegangen. Im Auftrag Annelie Niethmann Stadt Emsdetten Vorzimmer Bürgermeister und Allg. Vertreter des Bürgermeisters
Kommunalverwaltung Emsdetten
Sehr geehrter Herr Schmitt, Ihre Anfrage per Email vom 6. August 2015 zu obigem Thema ist mir zugeleitet worden…
Von
Kommunalverwaltung Emsdetten
Betreff
AW: Öffentlichs WLAN Netz in Emsdetten [#10968]
Datum
19. August 2015 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmitt, Ihre Anfrage per Email vom 6. August 2015 zu obigem Thema ist mir zugeleitet worden und ich möchte Ihnen hierzu die unten aufgeführte Rückmeldung geben. Da sich das Projekt „W-LAN Innenstadt“ in Emsdetten derzeit noch in der Umsetzungsphase befindet, sind die bis zum 14.08.2015 vorliegenden Informationen berücksichtigt worden. Die Antworten sind dabei direkt unter die von Ihnen gestellten Fragen eingefügt. Sie hatten nach § 2 VerwGebO IFG NRW darum geben, von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Bzgl. der mit dieser Mail bereitgestellten Informationen und Unterlagen wird der Bitte entsprochen und von einer Gebührenerhebung abgesehen. Die Stadt Emsdetten behält sich aber die Erhebung von Gebühren für den Fall vor, dass zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Informationen bzw. Unterlagen angefordert werden. Bevor ich die von Ihnen in dem Antrag aufgeführten Fragen beantworte, möchte ich zunächst grundsätzlich auf das Projekt „W-LAN Innenstadt“ eingehen: Die Federführung bei dem Projekt liegt bei der Stadtwerke Emsdetten GmbH bzw. deren 100 %iger Tochter tkrz Stadtwerke GmbH. Viele Detailinformationen liegen (nur) dort vor und sind bei der Stadt Emsdetten nicht vorhanden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Daten hinsichtlich der konkreten Netzplanung und der Kosten. Sollten die hier aufgeführten Informationen in ihrem Umfang nicht Ihren Erwartungen entsprechen, empfehle ich die Kontaktaufnahme zu diesen Unternehmen. 1) Eine Auflistung der mitwirkenden Akteure (vermutlich Firmen) in diesem Projekt und ihrer Funktionen. 1.1) Insbesondere auch Firmen, die die HotSpots betreiben / das im Presseartikel erwähnte "Filtern" durchführen. Folgende Akteure sind in das Projekt „W-LAN Innenstadt“ in Emsdetten einbezogen. Akteur Funktion Stadtwerke Emsdetten GmbH - Netzbau TKRZ Stadtwerke GmbH - Netzbetrieb - Öffentlichkeitsarbeit Stadt Emsdetten - Koordinationsunterstützung - Bereitstellung Infrastruktur (insbesondere Straßenbeleuchtung) EMSIG e.V. - Schnittstelle zur Kaufmannschaft und den Eigentümern - Einbringung bei der Netzplanung Hotsplots - Betreuung des „Filters“ (s.u.) - Lieferung der Hardware - Service 2) Einen Ausbauplan, aus dem konkret hervorgeht, wo Hotspots aufgestellt werden sollen und welchen Bereich sie laut Planungswerten abdecken. Ein Ausbauplan mit den geplanten Zugangspunkten ist als Anlage beigefügt. Ein Plan, welche Bereiche genau durch das Netz abgedeckt werden, liegt der Stadt Emsdetten (noch) nicht vor, wird aber nach Installation der Zugangspunkte auf Basis von Echtmessungen erstellt. Hinweis: In der Emsdettener Volkszeitung vom 14.03.2015 war ein Plan abgedruckt, in dem Versorgungsbereiche im Hinblick auf das W-LAN-Netz dargestellt waren. Bei diesem Plan handelte es sich um eine erste Grobplanung. Der Plan ist nicht mehr aktuell. So haben sich die Standorte der Zugangspunkte seitdem geändert (wie im beigefügten Plan ersichtlich). Auch die dargestellte Ausrichtung der Funkzellen wird noch geprüft. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die tkrz Stadtwerke GmbH. 3) eine Aufstellung aus der hervorgeht, welche Kosten durch den Aufbau und den Betrieb dieses Projektes entstehen / entstanden sind. 3.1) Insbesondere auch Kosten, die für HotSpotaufsteller (Bars, Geschäfte etc.) zu erwarten sind. Eine genaue Aufstellung der Kosten liegt der Stadt Emsdetten nicht vor. Hierzu wenden Sie sich bitte an die tkrz Stadtwerke GmbH. Bekannt ist allerdings, dass (für den ersten, dargestellten Bauabschnitt) gemäß Kostenplanung mit Einmal- bzw. Installationskosten von ca. 20.000 € und mit laufenden jährlichen Kosten von ca. 450 € zu rechnen ist. Unvorhergesehene Kostenänderungen sind nicht bekannt, so dass diese Kalkulation nach wie vor Gültigkeit hat. Zusätzliche Router können jederzeit in das Netz integriert werden. Die (Hardware-)Kosten für einen zusätzlichen Zugangspunkt werden ca. 1.000 € betragen. Zusätzlich fallen Kosten für die Heranführung der Daten (Glasfaser, Funk) und Strom an. 4) eine Auflistung der Einschränkungen gegenüber einem freien WLAN (Filter, Zeitbegrenzung, Volumenbegrenzung, Anmeldung) für die Nutzer (für TKRZ-Kunden und Nichtkunden). Das W-LAN-Netz ist grundsätzlich für alle Nutzer kostenfrei. Eine Unterscheidung zwischen TKRZ-Kunden und Nichtkunden wird nach Kenntnis der Stadt Emsdetten nicht vorgenommen. Eine Anmeldung oder die Eingabe von persönlichen Daten im Rahmen der Anmeldung ist nicht erforderlich. Für das Login sind lediglich die AGBs zu bestätigen. Eine Volumenbegrenzung ist zur Zeit nicht vorgesehen. Vorgesehen ist hingegen eine Zwangstrennung nach Ablauf einer bestimmten Zeitdauer. Diese Zeitdauer ist nach Kenntnis der Stadt Emsdetten noch nicht final festgelegt. Nach der Zwangstrennung ist ein erneutes Einloggen in das öffentliche W-LAN-Netz möglich, wobei die AGBs erneut zu bestätigen sind. Dieser Vorgang kann mehrmals wiederholt werden. Eingerichtet werden soll ein Jugendschutz-Filter. Verwendet wird der anerkannte und weltweit verwendete Filter der Universität Toulouse. Nach Kenntnis der Stadt Emsdetten wird hier nur die Kategorie „ADULT“ gesperrt, der insbesondere den Zugang zu pornographischen Seiten blockiert. Diese „Blacklist“ wird kontinuierlich aktualisiert, so dass der bestmögliche Schutz erzielt wird. 5) einen aktuellen Zeitplan / Fortschritt bei der Umsetzung des Projektes. Die Installationsarbeiten des Netzes sollen schwerpunktmäßig in der 34. KW 2015 erfolgen. Anschließend ist eine Testphase vorgesehen. Wie in dem Artikel in der Emsdettener Volkszeitung beschrieben, soll das Netz zum Emsdettener September ( 25.- 27.09.2015) in Betrieb sein. Ich hoffe, Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben. Hinweisen möchte ich auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt (ASWU) am 27.08.2015 ab 18 Uhr, in dem das Projekt W-LAN-Innenstadt durch die tkrz Stadtwerke GmbH im Rahmen einer Präsentation vorgestellt wird. Die Sitzung ist öffentlich, wobei Besucher kein aktives Rederecht haben. Ich hoffe, Ihnen mit den dargestellten Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Ihrerseits weitere Fragen bestehen, melden Sie sich bitte. Abschließend möchte ich Sie bitten, mir den Erhalt der Mail kurz zu bestätigen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Emsdetten
Sehr geehrter Herr Schmitt, in meiner ersten Mail hat sich leider ein Fehler eingeschlichen: Die kalkulierten la…
Von
Kommunalverwaltung Emsdetten
Betreff
AW: Öffentlichs WLAN Netz in Emsdetten [#10968] - Richtigstellung
Datum
19. August 2015 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmitt, in meiner ersten Mail hat sich leider ein Fehler eingeschlichen: Die kalkulierten laufenden Kosten belaufen sich auf 450 € pro Monat, nicht im Jahr. Ich bitte den Fehler zu entschuldigen. Viele Grüße Andre Reinke