Office 365 an Tönisvorster Schulen

A. Informationen zur zukünftig eingesetzten Software als Ersatz für Microsoft Office 365 / MS Teams an den Tönisvorster Schulen.
B. Falls MS Produkte weiter eingesetzt werden sollen, das Vertragswerk (Lizenzbedingungen, Auftragsdatenverarbeitung, Zusatzvereinbarungen), welches mit Microsoft seit dem 16.07.2020 geschlossen wurde, um das gleiche Schutzniveau wie unter der DSGVO zu erreichen.
C. Auflistung der bisher unternommenen Schritte, welche seit dem Fall des Privacy Shield unternommen wurden, um einen rechtmäßigen, DSGVO-konformen Betrieb der Software zu gewährleisten.

Insbesondere:
1.) Wer ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO?
2.) Wer hat die Einführung und die Nutzung von MS Teams zu verantworten?
3.) Wurden Lehrer und Schülervertreter in die Entscheidung für MS Teams eingebunden?
4.) Existieren wirksame Einwilligungen zur Nutzung von MS Teams von Schülern UND Lehrern?
Falls ja, bitte um Übersendung der Vordrucke
5.) Existieren Nutzungsbedingungen seitens der Schulen und/oder des Schulträgers für die Verwendung von MS Teams sowie der Schüler und Lehrer IPads (Falls ja, bitte um Übersendung)
und in welchem Umfang dürfen Lehrkräfte und Schüler die Geräte privat nutzen oder mit privaten IDs verknüpfen (nicht DSGVO konform)?
6.) Wer ist Administrator der Schüler und Lehrergeräte (IPads) und von MS Teams? Welche Qualifikation bringt der/die Administratoren unter Berücksichtigung der Datensicherheit mit?
7.) Welche technischen Zugriffsmöglichkeiten auch auf E-Mails / vertrauliche Kommunikation besitzt der/die Administratoren und wurde(n) diese(r) auf das Datenschutzgeheimnis nach DSGVO verpflichtet?
8.) Wurden Lehrkräfte allgemein gemäß DSGVO auf das Datengeheimnis verpflichtet?
9.) Erfolgte eine Beratung/Aufklärung seitens der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten?
10.) Werden Krankmeldungen / Leistungsbeurteilungen / Fehlzeiten / Coronatests in MS Teams erfasst?
11.) Welche Schulen in Tönisvorst nutzen KEIN MS Teams sondern z.B. Logineo/Jitsi etc.?
12) Wann werden gemäß DSGVO welche Daten aus MS Teams gelöscht (Löschkonzept)?
13.) Handelt es sich bei den Zugangsdaten (EMail-Adressen) der Lehrer und Schüler um Pseudonyme oder
um Klarnamen? Können diese z.B. leicht von unbefugten Dritten erraten werden und zur missbräuchlichen Kontaktaufnahme genutzt werden?
14.) Sind die Webseiten der Schulen mit gültigen SSL Zertifikaten gesichert und enthalten diese eine DSGVO konforme Datenschutzerklärung?
15.) Gibt es eine Beratung der Kinder / Eltern /Lehre wie eine Installation/Verwendung von MS Windows (IOS), MS Teams datenschutzfreundlich durchzuführen ist?
16.) Wie werden Kinder beschult, die der Verwendung von Office 365 NICHT zugestimmt haben?
17.) Wer hat die Anlage von Benutzerkonten mit Klarnamen für Lehrer und Schüler (?) bei Microsoft authorisiert.
18.) Wie kann ausgeschlossen werden, das Microsoft und oder Apple (privates oder schulisches) Surfverhalten bzw. Nutzungsverhalten von Schülern und Lehrern
über den (namentlichen Account) protokolliert.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beatwortung nach IFG innerhalb eines Monats zu erfolgen hat. Eine Beschwerde bei der LDI NRW bei unzureichender Beatwortung wird
vorbehalten.
Lt. eines Beschlusses des Landtages NRW (sowie gemäß Wortlaut des des IFG selbst) sind auch anonyme Anfragen über "Frag den Staat" zu beantworten.
Sollten die angefragten Informationen dem Schulträger nicht alle vorliegen, wird um Weiterleitung an die jeweiligen Schulen gebeten.

Erläuterungen:
Vor mehr als 5 Monaten, am 16.07.2020 wurde der EU-US Privacy Shield durch den EuGH als nichtig erklärt (Schrems II). Nach wie vor wird an den Tönisvorster Schulen durch
einen offensichtlich vorhandenen Rahmenvertrag mit Microsoft die Software Office 365 nebst Microsoft OneDrive und MS Teams für Videokonferenzen eingesetzt.
Eine Rechtsgrundlage existiert seit Wegfall des Privacy Shields nicht mehr. Wie der Baden-Württembergische Datenschutzbeauftragte erläutert,
kann auch nicht auf Standard-Vertragsklauseln abgestellt werden, da eine US amerikanische
Firma durch die Bindung an den Cloud Act niemals das gleiche Schutzniveau wie unter der DSGVO gewährleisten kann.
Die Nutzung von MS Teams wird bereits unabhängig vom Urteil Schrems II von den Datenschutzbeauftragten der Länder als unzulässig eingestuft und vom Land NRW ausdrücklich nicht empfohlen.
Im Rahmen der Pandemie ist lediglich eine vorübergehende Duldung möglich/vorgesehen.
Sollten technische und organisatorische Maßnahmen nicht umgesetzt bzw. Vorgaben des Schulgesetzes und der DSGVO nicht umgesetzt werden, kann es sich um Ordnungswidrigkeiten
oder sogar Straftaten handeln, aus denen u.U. auch zivilrechliche oder disziplinarische Konsequenzen für Schulträger, Schulleitung und Lehrer erwachsen können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Office 365 an Tönisvorster Schulen [#209105]
Datum
19. Januar 2021 16:38
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
A. Informationen zur zukünftig eingesetzten Software als Ersatz für Microsoft Office 365 / MS Teams an den Tönisvorster Schulen. B. Falls MS Produkte weiter eingesetzt werden sollen, das Vertragswerk (Lizenzbedingungen, Auftragsdatenverarbeitung, Zusatzvereinbarungen), welches mit Microsoft seit dem 16.07.2020 geschlossen wurde, um das gleiche Schutzniveau wie unter der DSGVO zu erreichen. C. Auflistung der bisher unternommenen Schritte, welche seit dem Fall des Privacy Shield unternommen wurden, um einen rechtmäßigen, DSGVO-konformen Betrieb der Software zu gewährleisten. Insbesondere: 1.) Wer ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO? 2.) Wer hat die Einführung und die Nutzung von MS Teams zu verantworten? 3.) Wurden Lehrer und Schülervertreter in die Entscheidung für MS Teams eingebunden? 4.) Existieren wirksame Einwilligungen zur Nutzung von MS Teams von Schülern UND Lehrern? Falls ja, bitte um Übersendung der Vordrucke 5.) Existieren Nutzungsbedingungen seitens der Schulen und/oder des Schulträgers für die Verwendung von MS Teams sowie der Schüler und Lehrer IPads (Falls ja, bitte um Übersendung) und in welchem Umfang dürfen Lehrkräfte und Schüler die Geräte privat nutzen oder mit privaten IDs verknüpfen (nicht DSGVO konform)? 6.) Wer ist Administrator der Schüler und Lehrergeräte (IPads) und von MS Teams? Welche Qualifikation bringt der/die Administratoren unter Berücksichtigung der Datensicherheit mit? 7.) Welche technischen Zugriffsmöglichkeiten auch auf E-Mails / vertrauliche Kommunikation besitzt der/die Administratoren und wurde(n) diese(r) auf das Datenschutzgeheimnis nach DSGVO verpflichtet? 8.) Wurden Lehrkräfte allgemein gemäß DSGVO auf das Datengeheimnis verpflichtet? 9.) Erfolgte eine Beratung/Aufklärung seitens der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten? 10.) Werden Krankmeldungen / Leistungsbeurteilungen / Fehlzeiten / Coronatests in MS Teams erfasst? 11.) Welche Schulen in Tönisvorst nutzen KEIN MS Teams sondern z.B. Logineo/Jitsi etc.? 12) Wann werden gemäß DSGVO welche Daten aus MS Teams gelöscht (Löschkonzept)? 13.) Handelt es sich bei den Zugangsdaten (EMail-Adressen) der Lehrer und Schüler um Pseudonyme oder um Klarnamen? Können diese z.B. leicht von unbefugten Dritten erraten werden und zur missbräuchlichen Kontaktaufnahme genutzt werden? 14.) Sind die Webseiten der Schulen mit gültigen SSL Zertifikaten gesichert und enthalten diese eine DSGVO konforme Datenschutzerklärung? 15.) Gibt es eine Beratung der Kinder / Eltern /Lehre wie eine Installation/Verwendung von MS Windows (IOS), MS Teams datenschutzfreundlich durchzuführen ist? 16.) Wie werden Kinder beschult, die der Verwendung von Office 365 NICHT zugestimmt haben? 17.) Wer hat die Anlage von Benutzerkonten mit Klarnamen für Lehrer und Schüler (?) bei Microsoft authorisiert. 18.) Wie kann ausgeschlossen werden, das Microsoft und oder Apple (privates oder schulisches) Surfverhalten bzw. Nutzungsverhalten von Schülern und Lehrern über den (namentlichen Account) protokolliert. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beatwortung nach IFG innerhalb eines Monats zu erfolgen hat. Eine Beschwerde bei der LDI NRW bei unzureichender Beatwortung wird vorbehalten. Lt. eines Beschlusses des Landtages NRW (sowie gemäß Wortlaut des des IFG selbst) sind auch anonyme Anfragen über "Frag den Staat" zu beantworten. Sollten die angefragten Informationen dem Schulträger nicht alle vorliegen, wird um Weiterleitung an die jeweiligen Schulen gebeten. Erläuterungen: Vor mehr als 5 Monaten, am 16.07.2020 wurde der EU-US Privacy Shield durch den EuGH als nichtig erklärt (Schrems II). Nach wie vor wird an den Tönisvorster Schulen durch einen offensichtlich vorhandenen Rahmenvertrag mit Microsoft die Software Office 365 nebst Microsoft OneDrive und MS Teams für Videokonferenzen eingesetzt. Eine Rechtsgrundlage existiert seit Wegfall des Privacy Shields nicht mehr. Wie der Baden-Württembergische Datenschutzbeauftragte erläutert, kann auch nicht auf Standard-Vertragsklauseln abgestellt werden, da eine US amerikanische Firma durch die Bindung an den Cloud Act niemals das gleiche Schutzniveau wie unter der DSGVO gewährleisten kann. Die Nutzung von MS Teams wird bereits unabhängig vom Urteil Schrems II von den Datenschutzbeauftragten der Länder als unzulässig eingestuft und vom Land NRW ausdrücklich nicht empfohlen. Im Rahmen der Pandemie ist lediglich eine vorübergehende Duldung möglich/vorgesehen. Sollten technische und organisatorische Maßnahmen nicht umgesetzt bzw. Vorgaben des Schulgesetzes und der DSGVO nicht umgesetzt werden, kann es sich um Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten handeln, aus denen u.U. auch zivilrechliche oder disziplinarische Konsequenzen für Schulträger, Schulleitung und Lehrer erwachsen können.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209105/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Return Receipt Return Receipt Your …
Von
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Via
Briefpost
Betreff
Return Receipt
Datum
25. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Return Receipt Your Fwd: ✔️ Informationsfreiheitsanfrage gesendet [#209105] document: was <<E-Mail-Adresse>> received by: at: 25.01.2021 06:48:05 Sehr Antragsteller/in bitte übersenden Sie mir eine Eingangsbestätigung für beiliegende Anfrage (Link unten) an diese Mailadresse. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Erinnerung IFG Anfrage [#209105] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Office 365 an …
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erinnerung IFG Anfrage [#209105]
Datum
25. Februar 2021 18:45
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Office 365 an Tönisvorster Schulen“ vom 19.01.2021 (#209105) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209105/
Kommunalverwaltung Tönisvorst
WG: Erinnerung IFG Anfrage [#209105] Guten Morgen Herr Antragsteller/in? leider kann ich ihre Anfrage zu diesem Z…
Von
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Betreff
WG: Erinnerung IFG Anfrage [#209105]
Datum
26. Februar 2021 08:52
Status
Warte auf Antwort
pic09894.jpg
1,2 KB


Guten Morgen Herr Antragsteller/in? leider kann ich ihre Anfrage zu diesem Zeitpunkt nicht beantworten, da Sie offensichtlich anonym, bzw. unter einem Pseudonym gestellt wurde. Nach zwischenzeitlich gängiger Rechtsprechung ist das nicht zulässig. Bitte teilen Sie mir doch Ihre korrekten Kontaktdaten mit, dann werden wir uns unmittelbar bemühen zumindest die Fragestellungen zu beantworten für die wir zuständig sind. Vielen Dank für ihre Mithilfe. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Erinnerung IFG Anfrage [#209105] Sehr << Anrede >> soweit mir bekannt, gibt es diesbezüglich …
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Erinnerung IFG Anfrage [#209105]
Datum
26. Februar 2021 21:11
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> soweit mir bekannt, gibt es diesbezüglich bisher nur einschlägige Rechtsprechung aus Rheinland-Pfalz. Dagegen steht, dass das IFG NRW keine Identitätsfeststellung vorschreibt. Ihnen liegt meine eindeutige FragDenStaat-E-Mail-Adresse vor, wodurch die Rückführbarkeit des Antrags auf eine Person gewährleistet ist. Nach dem Prinzip der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 c DSGVO) muss auf die Erhebung von nicht notwendigen personenbezogenen Daten verzichtet werden. Ich möchte auch die Ausführungen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zu diesem Sachverhalt zitieren: Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhan denen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Dass das Gesetz niedrige Anforderungen an die Form des Antrags stellt, kann man schon daran sehen, dass der Antrag auch mündlich gestellt werden kann, also kein Schriftformerfordernis vorgesehen ist. Gemäß § 5 Abs 1 Satz 3 IFG muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Dieser Wortlaut des Gesetzes lässt bereits erkennen, dass sich das Bestimmtheitserfordernis allein auf die inhaltliche Bestimmtheit bezieht, also auf den Antragsgegenstand, nicht aber auf die Person des Antragstellers oder der Antragstellerin. Einer Authentifizierung des jeweiligen Antragstellers oder der jeweiligen Antragstellerin bedarf es nicht. Theoretisch wäre sogar eine anonyme Antragstellung möglich. Ferner anbei ein Rundschreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten zu demselben Thema. Letzlich kann aber dahingestellt bleiben, ob die Anfrage zu beantworten ist oder nicht, da ich mich in diesem Fall wie angekündigt gezwungen sehe, direkt Beschwerde bei der LDI NRW wegen gravierender datenschutzrechlichen Mängel in einigen Tönisvorster Schulen einzulegen, was zu einem geringen Teil auch der Stadt als Schulträger anzulasten ist. Dieses ist in jedem Fall auch anonym möglich. Gleichwohl sollen die momentan besondern Umstände nicht ignoriert werden. Insbesondere gibt es auch Schulen in Tönisvorst, die die derzeitigen Herausforderungen rechtskonform und datenschutzfreundlich zu bewältigen scheinen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 2019-zweites-rundschreiben-anonym-pseudonym-ifg.pdf Anfragenr: 209105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209105/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach den Informationsfreiheitsgesetzen Nordrhein-We…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bzw. Beschwerde bzgl. der Anfrage „Office 365 an Tönisvorster Schulen“ [#209105] [#209105]
Datum
27. Februar 2021 11:14
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach den Informationsfreiheitsgesetzen Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil aus meiner Sicht auch Anfragen unter Pseudonym zulässig sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen (Pseudonym) gegenüber der Behörde nennen. Unabhängig davon möchte ich hiermit Beschwerde gegen die Stadt Tönisvorst als Schulträger sowie einigen Tönisvorster Schulen (insbesondere den weiterführenden Schulen MEG und Rupert Neudeck-Gesamtschule) wegen gravierender datenschutzrechtlicher Mängel einlegen (Stand 27.02.20121). Diese sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit, nicht jeder Verstoß ist bei allen Schulen vorhanden): a.) [geschwärzt] b.) [geschwärzt] / [geschwärzt] c.) [geschwärzt], [geschwärzt], d.) [geschwärzt] / [geschwärzt] e.) [geschwärzt] f.) [geschwärzt] Intention dieser Anfrage ist nicht die (eigentlich gebotene) Einstellung der derzeitigen Datenverarbeitung, sondern die Bestrebung, diese 3 Jahre nach Einführung der DSGVO auf ausreichende rechtliche Grundlagen zu stellen und insbesondere die Grundrechte von Schülern zu schützen. Es soll zudem nochmals betont werden, dass es unter den Schulen in Tönisvorst auch sehr positive Beispiele gibt, wie man mit den Anforderungen der Digitalisierung rechtskonform umgehen kann. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 209105.pdf - 2021-02-26_1-pic09894.jpg - 2021-02-26_2-2019-zweites-rundschreiben-anonym-pseudonym-ifg.pdf Anfragenr: 209105 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.02.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bzw. Beschwerde bzgl. der Anfrage „Office 365 an Tönisvorster Schulen“ [#209105] [#209105]
Datum
1. März 2021 06:43
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.02.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> z.Info: DIe Stadt Nürnberg z.B. hat zu Office 365 an Schulen die folgenden Dokument…
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bzw. Beschwerde bzgl. der Anfrage „Office 365 an Tönisvorster Schulen“ [#209105] [#209105]
Datum
1. März 2021 08:09
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> z.Info: DIe Stadt Nürnberg z.B. hat zu Office 365 an Schulen die folgenden Dokumente: https://www.nuernberg.de/internet/digitale_schule/datenschutz_o365.html ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209105/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Antwort: AW: WG: Erinnerung IFG Anfrage [#209105] meinen Sie folgende Mail? Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Betreff
Antwort: AW: WG: Erinnerung IFG Anfrage [#209105]
Datum
1. März 2021 08:28
Status
Warte auf Antwort
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meinen Sie folgende Mail? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort: AW: WG: Erinnerung IFG Anfrage [#209105] Sehr << Anrede >> ja (!?) ... Mit freundlich…
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: WG: Erinnerung IFG Anfrage [#209105]
Datum
1. März 2021 09:33
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ja (!?) ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209105/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Antwort: AW: Antwort: AW: WG: Erinnerung IFG Anfrage [#209105] Guten Tag Herr Antragsteller/in, kann ihre Mail so…
Von
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: WG: Erinnerung IFG Anfrage [#209105]
Datum
1. März 2021 09:42
Status
Warte auf Antwort
pic21467.jpg
1,2 KB


Guten Tag Herr Antragsteller/in, kann ihre Mail so verstanden werden, dass sich ihre Anfrage zunächst mit der Weiterleitung an den LDI erledigt hat, oder sind ihre Einlassungen so zu verstehen das Sie auch in anonymer Form weiter auf deren Beantwortung dringen? In diesem Fall lass ich das gerne erneut prüfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort: AW: Antwort: AW: WG: Erinnerung IFG Anfrage [#209105] Sehr << Anrede >> da es mir um die…
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: AW: WG: Erinnerung IFG Anfrage [#209105]
Datum
1. März 2021 20:07
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> da es mir um die Sache geht und ich nicht unnötigen Aufwand verursachen möchte, können wir gerne die Reaktion der LDI abwarten. Ob es im Rahmen des Beschwerdeverfahrens hilfreich ist, die Fragen nicht zu beantworten, liegt in Ihrem Ermessen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209105/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.9-1871Anonyme Anträge/ Anträge über die Plattform Fragdenstaat.de [#209105] Sehr << Anrede >…
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.9-1871Anonyme Anträge/ Anträge über die Plattform Fragdenstaat.de [#209105]
Datum
11. März 2021 11:32
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Office 365 an Tönisvorster Schulen“ vom 19.01.2021 (#209105) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Nachdem die LDI NRW meine Auffassung weitgehend bestätigt hat, bitte ich nun um Beantwortung bzw. Weiterleitung an die Schulen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209105/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf ihre Anfrage und die Ihnen in Durchschrift zugegangene Stellungnahme d…
Von
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Betreff
Office 365 an Tönisvorster Schulen [#209105]
Datum
11. März 2021 13:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf ihre Anfrage und die Ihnen in Durchschrift zugegangene Stellungnahme des LDI. Nachdem hier nun eindeutig geklärt ist das auch eine anonymisierte/pseudonymisierte Stellungnahme zumindest in NRW zulässig ist ( hier bestand ja durchaus unser Angebot das nochmals prüfen zu lassen), wäre diese Sachfrage geklärt. Ich beziehe mich aber auf die weitere Stellungnahme des LDI, hinsichtlich des Inhaltes des nach IFG zu erfüllenden Auskunftsbegehrens, welche wie folgt ausführt: § 4 Abs. 1 IFG NRW beschränkt den Zugangsanspruch auf vorhandene Informationen. Durch diese Einschränkung wird klargestellt, dass eine öffentliche Stelle nicht verpflichtet ist, ihr nicht vorliegende Informationen zu beschaffen oder in irgendeiner Weise hervorzubringen, um so das Informationsbegehren erfüllen zu können. Das Informationszugangsrecht nach § 4 Abs. 1 IFG NRW gewährt einen Anspruch auf Offenlegung vorliegender Informationen, nicht aber auch ein Recht darauf, dass eine öffentliche Stelle rechtliche oder tatsächliche Bewertungen, Erläuterungen o.ä. abgibt. Nach Rücksprache mit dem LDI bestehen erhebliche Zweifel, dass die hier aufgeworfenen Fragestellungen in Gänze vom IFG gedeckt sind. Vielemehr handelt es sich im Wesentlichen um Fragestellungen des Datenschutzes. Unabhängig davon, ob ein Anspruch ihrerseits mithin besteht, der in großen Teilen wohl zu verneinen wäre, haben wir uns dennoch entschieden, vor dem Hintergrund größtmöglicher Transparenz, ihre Fragestellungen bestmöglich zu beantworten. Die Ausführungen finden sie im folgenden in Ihre Fragestellungen integriert. A. Informationen zur zukünftig eingesetzten Software als Ersatz für Microsoft Office 365 / MS Teams an den Tönisvorster Schulen. B. Falls MS Produkte weiter eingesetzt werden sollen, das Vertragswerk (Lizenzbedingungen, Auftragsdatenverarbeitung, Zusatzvereinbarungen), welches mit Microsoft seit dem 16.07.2020 geschlossen wurde, um das gleiche Schutzniveau wie unter der DSGVO zu erreichen. Die Einführung von Office 365 erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch der Schulen und mit ausdrücklicher Übernahme der Verantwortung durch die Schulleitungen. Campus FWU 4.0 Microsoft 365 A3 Unified Shared per User, Monthly Subscription, Faculty M365 A3 Inhalte C. Auflistung der bisher unternommenen Schritte, welche seit dem Fall des Privacy Shield unternommen wurden, um einen rechtmäßigen, DSGVO-konformen Betrieb der Software zu gewährleisten. Die Einstellungen wurden nach den Möglichkeiten des Systems vorgenommen. Beispielsweise ist eine Kontaktaufnahme von Außerhalb der Schulumgebung nicht möglich. Insbesondere: 1.) Wer ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO? Die Schulleitungen, auf ihren Wunsch hin wurde Office 365 eingeführt. Sie wurden über mögliche Datenschutzrechtliche Bedenken aufgeklärt und haben zusätzlich schriftlich erklärt, in Kenntnis gesetzt worden zu sein und die Verantwortung zu übernehmen. 2.) Wer hat die Einführung und die Nutzung von MS Teams zu verantworten? Siehe unter 1. 3.) Wurden Lehrer und Schülervertreter in die Entscheidung für MS Teams eingebunden? Das ist dem Schulträger nicht bekannt, da es Sache der Schulen ist. 4.) Existieren wirksame Einwilligungen zur Nutzung von MS Teams von Schülern UND Lehrern? Entsprechende Vereinbarungen müssten die Schulen mit den Schülern und Lehrern regeln. Inwieweit das passiert ist, ist dem Schulträger nicht bekannt. Falls ja, bitte um Übersendung der Vordrucke 5.) Existieren Nutzungsbedingungen seitens der Schulen und/oder des Schulträgers für die Verwendung von MS Teams sowie der Schüler und Lehrer IPads (Falls ja, bitte um Übersendung) und in welchem Umfang dürfen Lehrkräfte und Schüler die Geräte privat nutzen oder mit privaten IDs verknüpfen (nicht DSGVO konform)? Nutzung Teams siehe Ausführungen unter Nr. 4. Die private Nutzung (Apple ID) ist durch MDM ausgeschlossen. Der Schulträger hat Nutzungsvereinbarungen für die Endgeräte zur Verfügung gestellt. (See attached file: 140121_Leihvertrag_Endgeraet_LehrerIn.docx)(See attached file: 011220_Leihvertrag_Endgeraet_SchuelerIn.docx) 6.) Wer ist Administrator der Schüler und Lehrergeräte (IPads) und von MS Teams? Welche Qualifikation bringt der/die Administratoren unter Berücksichtigung der Datensicherheit mit? Die Ersteinrichtung von Office 365 und die Schulung der Lehrer erfolgte durch einen externen Anbieter. Ersteinrichtung der Geräte durch die städtische IT. Zukünftig soll der gesamte Support durch einen Exterenen Anbieter übernommen werden. 7.) Welche technischen Zugriffsmöglichkeiten auch auf E-Mails / vertrauliche Kommunikation besitzt der/die Administratoren und wurde(n) diese(r) auf das Datenschutzgeheimnis nach DSGVO verpflichtet? Zugriff auf die Kommunikation besteht nicht. Externe Anbieter werden vertraglich verpflichtet, Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes (sowohl städtische, als auch Lehrer)sind grundsätzlich auf den Datenschutz verpflichtet. 8.) Wurden Lehrkräfte allgemein gemäß DSGVO auf das Datengeheimnis verpflichtet? Bedienstete des öffentlichen Dienstes werden grundsätzlich verpflichtet. 9.) Erfolgte eine Beratung/Aufklärung seitens der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten? Zu welchem konkreten Sachverhalt? 10.) Werden Krankmeldungen / Leistungsbeurteilungen / Fehlzeiten / Coronatests in MS Teams erfasst? Nein 11.) Welche Schulen in Tönisvorst nutzen KEIN MS Teams sondern z.B. Logineo/Jitsi etc.? Aktuell nutzt nur eine Grundschule ein alternatives Angebot (Logineo). 12) Wann werden gemäß DSGVO welche Daten aus MS Teams gelöscht (Löschkonzept)? Da lediglich Nutzerdaten erfasst werden, soweit Sie für die Nutzung von Office 365 erforderlich sind, sobald der Schüler oder die Lehrkraft ausscheidet. 13.) Handelt es sich bei den Zugangsdaten (EMail-Adressen) der Lehrer und Schüler um Pseudonyme oder um Klarnamen? Können diese z.B. leicht von unbefugten Dritten erraten werden und zur missbräuchlichen Kontaktaufnahme genutzt werden? Es werden Klarnamen verwendet, allerdings ist die Kontaktaufnahme von außerhalb der geschossenen Schulumgebung gesperrt. 14.) Sind die Webseiten der Schulen mit gültigen SSL Zertifikaten gesichert und enthalten diese eine DSGVO konforme Datenschutzerklärung? Nicht bekannt. Es handelt sich um kein vom Schulträger bereitgestelltes Angebot. Hier sind die Schulleitungen verantwortlich. 15.) Gibt es eine Beratung der Kinder / Eltern /Lehre wie eine Installation/Verwendung von MS Windows (IOS), MS Teams datenschutzfreundlich durchzuführen ist? Die Lehrer wurden durch entsprechende Schulungen vorbereitet. Ansonsten werden Fragen im Rahmen des Supports beantwortet. 16.) Wie werden Kinder beschult, die der Verwendung von Office 365 NICHT zugestimmt haben? Gibt es aktuell keine bekannten Fälle. 17.) Wer hat die Anlage von Benutzerkonten mit Klarnamen für Lehrer und Schüler (?) bei Microsoft authorisiert. Die Einrichtung des Systems, auch dieser Aspekt wurde mit den Schulen abgestimmt und erfolgte auf dortigen Wunsch so. Verantwortlich sind die Schulleitungen. 18.) Wie kann ausgeschlossen werden, das Microsoft und oder Apple (privates oder schulisches) Surfverhalten bzw. Nutzungsverhalten von Schülern und Lehrern über den (namentlichen Account) protokolliert. Eine Übermittlung von Systemdaten kann nicht gänzlich unterbunden werden. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Beantwortung meiner zugegeben detallierten Sachfragen, soweit Sie Ihrem Ve…
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Office 365 an Tönisvorster Schulen [#209105]
Datum
11. März 2021 22:05
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Beantwortung meiner zugegeben detallierten Sachfragen, soweit Sie Ihrem Verantwortungsbereich unterliegen. Da ich annehmen darf, dass die Antworten nach bestem WIssen und Gewissen erfolgt sind, habe ich folgende Ergänzungen bzw. Nachfragen: Zu Frage 5:) Wieviel % (ca.) der Lehrer und Schüler mit Leihgerät haben die von Ihnen hier übermittelten Nutzungsbedingungen bisher vorgelegt bekommen und informiert unterschrieben? Zu Frage 7.) Liegt eine AVV mit dem externen Diensleister vor? Zu Frage 8) Es besteht ein Unterschied zwischen der generellen Verschwiegenheitspflicht und den Anforderungen der DSGVO. Sofern die Abgabe einer zusätzlichen Verpflichtungserklärung in einigen Bundesländern (z.B. NRW) nicht zwingend vorgeschrieben wird, kann der Dienstherr dennoch die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung verlangen, um die erfolgten Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO zu treffen und zu dokumentieren. Bei Unsicherheiten darüber, was für den Einzelnen zu beachten ist, kann vom Dienstherrn die Durchführung einer entsprechenden Schulung angefordert werden. Zu Frage 9.) Der behördliche Datenschutzbeauftragte hätte zum Sachverhalt konsultiert werden können, dass MS Teams bzw. Office 365 derzeit aus vielen Gründen eigentlich nicht rechtskonform an Schulen eingesetzt werden darf, bzw. unter welchen engen technischen und organisatorischen Voraussetzungen (z.B. qualifizierte Einwilligungen, besondere Vereinbarungen mit Microsoft etc.) dies evtl. dennoch möglich ist. Zu Frage 10.) [geschwärzt] Zu Frage 12:) Verstehe ich richtig: Mögliche Fehlverhalten in Chats oder eingereichte Leistungsnachweise werden u.U. regelmäßig erst nach Jahren (Nach dem Ausscheiden der Schüler oder Lehrer) gelöscht ??? Sollte/müssen die Daten nicht spätestens nach jedem Halbjahr gelöscht werden? zu Frage 13.) D.h. die Mailadressen der Lehrer und Schüler können nur von Adressen innerhalb der Schule angeschrieben werden? Mails von z.B. [geschwärzt] würden demnach nicht bei Schülern oder Lehrern ankommen? Wären Sie bereit, die Anfrage an die Schulleitungen zur Beantwortung der übrigen Fragen weiterzuleiten bzw. ist dies evtl. bereits geschehen? ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 209105 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr [geschwärzt], eine Ergänzung noch: Dieses Video bei Youtube steht in einigen Punkten im Widerspruch zu Ihre…
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Office 365 an Tönisvorster Schulen [#209105]
Datum
12. März 2021 09:04
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], eine Ergänzung noch: Dieses Video bei Youtube steht in einigen Punkten im Widerspruch zu Ihren Aussagen: [geschwärzt]?v=[geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 209105 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Guten Tag, ich habe das nochmals abgestimmt, ja aktuell hat das MEG lediglich die Administration der Endgeräte au…
Von
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Betreff
Antwort: AW: Office 365 an Tönisvorster Schulen [#209105]
Datum
12. März 2021 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,2 KB


Guten Tag, ich habe das nochmals abgestimmt, ja aktuell hat das MEG lediglich die Administration der Endgeräte auf eigenen Wunsch und gegen unsere Empfehlung selbst übernommen, Office 365 wird wie beschrieben zentral im Auftrag des Schulträgers für alle Schulen administriert. Im Zuge der Supportvergabe soll allerdings erneut versucht werden auch das MEG zu überzeugen, die Schule in eine einheitliche Administration zu übernehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> das "Wünschen" der Schulleitungen hört aber doch da auf, wo offen oder sc…
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Office 365 an Tönisvorster Schulen [#209105]
Datum
12. März 2021 15:28
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das "Wünschen" der Schulleitungen hört aber doch da auf, wo offen oder schlicht aus Unkenntnis gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wird. Daher meine vorherige Frage, wieviel Prozent der Lehrer (und Schüler) überhaupt die Nutzungsbedingungen kennen (und unterschrieben haben). ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209105/
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, nochmals der Hinweis, dass dies in Regie der Schulen passiert, die Zahl ist u…
Von
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Office 365 an Tönisvorster Schulen [#209105]
Datum
15. März 2021 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,2 KB


Guten Morgen Herr Antragsteller/in, nochmals der Hinweis, dass dies in Regie der Schulen passiert, die Zahl ist uns nicht bekannt unsere Empfehlung war das bei Ausgabe der Geräte die Bedingungen unterschrieben werden. Wir gehen davon aus das das so passiert ist. Die Schulleitungen sind für den Datenschutz an Schulen verantwortlich. Ein Datenschutzverstoss oder eine Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen ist uns zudem nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die von Ihnen veröffentlichte Nutzungsvereinbarung wird offensichtlich mit der Stad…
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Office 365 an Tönisvorster Schulen [#209105]
Datum
15. März 2021 11:06
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die von Ihnen veröffentlichte Nutzungsvereinbarung wird offensichtlich mit der Stadt als Vertragspartner geschlossen. Insofern bleibt die Stadt auch verantwortlich. Insbesondere dann, wenn die Stadt nicht nachweisen kann, dass die Nutzungsbedingungen den Schülern und Lehrern zur Kenntnis gebracht und von diesen unterschrieben wurden. Wenn dann in öffentlichen Videos Anleitungen gegeben (und auch in der Praxis gelebt werden), die den Nutzungsbedingungen und dem Datenschutzrecht offen entgegenstehen (Verknüpfung privater Apple IDs, weiterleitung an private Mailadressen (angeblich ja nicht möglich) etc.) , kann sich die Stadt hier nicht aus der Verantwortung ziehen. Ähnliches gilt für Office 365, da dieses ja lt. Ihrer Aussage von der Stadt verwaltet wird. Hat sich die Stadt z.B. über Nutzungsbedingungen abgesichert, dass sich in Office 365 Chats nicht über Leistungen, Verhalten oder Arbeitseinstellungen einzelner Schüler ausgetauscht wird? Ebenso bitte ich noch immer um Veröffentlichung der AVV mit dem externen Dienstleister. Inwieweit ist zudem die Staädtische- bzw. Schulische IT vom aktuellen MS Exchange Hack betroffen? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209105/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Guten Tag Herr Antragsteller/in, hinsichtlich des veröffentlichten Videos werden ihren Hinweis gerne aufgreifen u…
Von
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Office 365 an Tönisvorster Schulen [#209105]
Datum
15. März 2021 11:19
Status
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Guten Tag Herr Antragsteller/in, hinsichtlich des veröffentlichten Videos werden ihren Hinweis gerne aufgreifen und Kontakt mit der Schule aufnehmen und nochmals explizit auf die Problematiken hinweisen Ihre Einlassungen betreffen auch nur das MEG, das hier ja eigenverantwortlich unterwegs ist. Exchange ist nicht im Einsatz. Darüber hinaus verweise ich erneut darauf, dass es sich bei ihren Fragen nicht um Anfragen nach IFG handelt. Wir haben in dieser Hinsicht denke ich mit der Beantwortung ihrer bisherigen Fragen sehr viel Entgegenkommen gezeigt. Ich bitte daher von weiteren Anfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Anfragen nach IFG sind, sofern nicht explizite Ausschlussgründe dem entgegen stehen…
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Office 365 an Tönisvorster Schulen [#209105]
Datum
15. März 2021 12:41
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Anfragen nach IFG sind, sofern nicht explizite Ausschlussgründe dem entgegen stehen oder diese missbräuchlich verwendet wird (wovon hier nicht die Rede sein kann), unabhängig vom Thema immer zu beantworten. Sinn des IFG ist es ja gerade, Transparenz in Behördenhandeln zu bringen und evtl. Fehlentwicklungen aufzudecken. Im übrigen sehe ich ausdrücklich alle Schulen betroffen (nicht nur das MEG),was in vielen Fällen auf Unkenntnis der Rechtslage zurückzuführen ist. Sofern Sie die AVV noch bereitstellen (falls diese überhaupt vorhanden ist), werde ich die Anfrage aber schließen. Die weitere Bewertung überlasse ich der LDI. Das Exchange kein Thema ist, ist erstaunlich da Office 365 ja implizit auch Exchange beinhaltet, aber dennoch erfreulich. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209105/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Guten Tag Herr Antragsteller/in, wir werden die Vertragsunterlagen diesbezüglich nochmal ünberprüfen und die Info…
Von
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Office 365 an Tönisvorster Schulen [#209105]
Datum
15. März 2021 13:16
Status
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Guten Tag Herr Antragsteller/in, wir werden die Vertragsunterlagen diesbezüglich nochmal ünberprüfen und die Information nachreichen. Vorweg sei aber gesagt, dass der Auftrag nur die Ersteinrichtung und erste Begleitung der Einführung umfasst. Die Vergabe des eigentlich dauerhaften Supports läuft gerade, hier wird eine entsprechende Verpflichtung in jedem Fall beinhaltet sein. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Guten Tag Herr Antragsteller/in, letztlich hatte ich ihnen zugesagt ihre Frage zum AVV noch zu beantworten. Für …
Von
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Office 365 an Tönisvorster Schulen [#209105]
Datum
17. März 2021 09:50
Status
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Guten Tag Herr Antragsteller/in, letztlich hatte ich ihnen zugesagt ihre Frage zum AVV noch zu beantworten. Für die Ersteinrichtung wurde ein solcher explizit nicht geschlossen. Es handelt sich allerdings um eine deutsche Firma die per se der DSGVO unterliegt. Zudem ist es so das der Schulträger eine solche gar nicht abschließen kann, sondern die Schule dies tun muss, da die Schuleitungen Verantwortliche im Sinne von Art.4 Nr.7 DSGVO. Im Zuge der Beauftragung der Firma für den dauerhaften Support werden wir aber mit einer entsprechenden Empfehlung an die Schulen herantreten. Zur Abgrenzung der Aufgaben Schulträger, als Sachaufwandsträger und inneren Schulangelegenheiten hier ein Link zu einem entsprechenden Artikel. https://datenschutz-schule.info/2019/03/02/schule-und-schultraeger-verantwortung-beim-datenschutz/ Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> eine Nachfrage hätte ich nun doch noch. Sie schreiben, dass die Stadt das Paket A3…
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Office 365 an Tönisvorster Schulen [#209105]
Datum
24. März 2021 21:33
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> eine Nachfrage hätte ich nun doch noch. Sie schreiben, dass die Stadt das Paket A3 von Microsoft lizensiert hat. Der offizielle Preis lt. MS Webseite liegt bei knapp 3 bzw. 4 EUR pro Lizenz und Monat. Wieviele Lizenzen wurden denn durch den Schulträger für die Schulen lizensiert? Können alle Schüler (und Lehrer) mit dieser relativ Datenschutzkonformen Lösung arbeiten? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209105/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, es wurden selbstverständlich ausreichend Lizenzen incl. eines gewissen Puffer…
Von
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Office 365 an Tönisvorster Schulen [#209105]
Datum
25. März 2021 08:10
Status
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Guten Morgen Herr Antragsteller/in, es wurden selbstverständlich ausreichend Lizenzen incl. eines gewissen Puffers beschafft, sodass alle Lehrer und Schüler entsprechend lizensiert werden können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> d.h. die Lizenzkosten belaufen sich auf (grob) 100000 bis 150000 EUR pro Jahr (bei …
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Office 365 an Tönisvorster Schulen [#209105]
Datum
25. März 2021 09:54
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> d.h. die Lizenzkosten belaufen sich auf (grob) 100000 bis 150000 EUR pro Jahr (bei angenommen ca. 2600-3000 Schüler und Lehrer in TöVo)? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209105/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Guten Tag Herr Antragsteller/in, selbstverständlich nicht. Es geht um ca. 14.000 € pro Jahr. Das resultiert aus d…
Von
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Office 365 an Tönisvorster Schulen [#209105]
Datum
25. März 2021 12:38
Status
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1,2 KB


Guten Tag Herr Antragsteller/in, selbstverständlich nicht. Es geht um ca. 14.000 € pro Jahr. Das resultiert aus dem Lizenzmodell, das vorsieht, dass kostenpflichtige Lizenzen nur für das Lehrpersonal angeschafft werden müssen und die Schüler hierüber mit lizensiert werden. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr << Anrede >> gibt es zu der ursprünglichen Anfrage bzw. den noch offenen Punkten (alternative So…
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
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Betreff
Antwort: AW: Office 365 an Tönisvorster Schulen [#209105]
Datum
22. Juni 2021 21:22
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
ms365allgemein.pdf
336,2 KB
ms365-behrdlicherdsb.pdf
560,5 KB
ms365drittlandbermittlungunddsk-arbeitsgruppe.pdf
639,3 KB
ms365-kommunalesundschule.pdf
485,2 KB
Sehr << Anrede >> gibt es zu der ursprünglichen Anfrage bzw. den noch offenen Punkten (alternative Software zu MS Office 365 im neuen Schuljahr oder DSGVO konforme Lizenzbedingungen, fehlende Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung, Support und Administration der IPads, unterschriebene Nutzungsbedingungen für Endgeräte) inzwischen Neuigkeiten? Ich verweise zudem auf beigefügte Anhänge, die die LDI NRW bei Frag-den-Staat.de zu ählichen Anfragen an andere Kommunen / Schulen veröffentlicht hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - ms365allgemein.pdf - ms365-behrdlicherdsb.pdf - ms365drittlandbermittlungunddsk-arbeitsgruppe.pdf - ms365-kommunalesundschule.pdf Anfragenr: 209105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209105/

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Sehr << Anrede >> leider wurde meine Mail vom 22.06. bisher noch nicht beantwortet. Es fehlt zudem an…
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: AW: Office 365 an Tönisvorster Schulen [#209105]
Datum
26. Juli 2021 11:08
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider wurde meine Mail vom 22.06. bisher noch nicht beantwortet. Es fehlt zudem an einer Stellungnahme zu den angehängten Schreiben der LDI NRW. Wie gedenkt der Schulträger im neuen Schuljahr weiter zu verfahren? Auch wenn einige Entscheidungen bei den Schulen liegen, können diese sicherlich nicht ohne Finanzierung bzw. Zustimmung durch den Schulträger getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209105/

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