Offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

- die Auswahlkriterien, die zur Auswahl von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei führten

- Wenn erstellt: die Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei;

- Wenn nicht erstellt: Die Gründe, warum keine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erstellt wurde

- die Verträge über die Verwendung von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei

- alle Kommunikation mit der / dem hamburgischen Landesbeauftragten für den Datenschutz über die Verwendung von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei

- alle Kommunikation mit den Unternehmen hinter den genannten sozialen Netzwerken über die Verwendung von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei, besonders mit Bezug auf die geteilten datenschutzrechtlichen Verantwortung.

- alle internen Dokumente, die sich mit dem datenschutzrechtlichen Einsatz von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube auseinandersetzen

- alle Dokumente, die sich mit dem (zusätzlichen) Einsatz anderer sozialer Netzwerke, wie Mastodon, Pixelfed, Mobilizon oder PeerTube (zusammengefasst unter dem Sammelbegriff Fediverse) als offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei auseinandersetzen.

- alle Dokumente, aus denen sich die Rechtsgrundlage nach DSGVO und seit dem 01.12.2021 nach TTDSG für Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei ergibt;

Falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung nach DSGVO / TTDSG / BDSG (neu) stützt auch das Muster-Einwilligungsformular.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. August 2022
  • Frist
    3. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei [#256097]
Datum
1. August 2022 18:08
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: - die Auswahlkriterien, die zur Auswahl von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei führten - Wenn erstellt: die Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei; - Wenn nicht erstellt: Die Gründe, warum keine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erstellt wurde - die Verträge über die Verwendung von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei - alle Kommunikation mit der / dem hamburgischen Landesbeauftragten für den Datenschutz über die Verwendung von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei - alle Kommunikation mit den Unternehmen hinter den genannten sozialen Netzwerken über die Verwendung von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei, besonders mit Bezug auf die geteilten datenschutzrechtlichen Verantwortung. - alle internen Dokumente, die sich mit dem datenschutzrechtlichen Einsatz von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube auseinandersetzen - alle Dokumente, die sich mit dem (zusätzlichen) Einsatz anderer sozialer Netzwerke, wie Mastodon, Pixelfed, Mobilizon oder PeerTube (zusammengefasst unter dem Sammelbegriff Fediverse) als offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei auseinandersetzen. - alle Dokumente, aus denen sich die Rechtsgrundlage nach DSGVO und seit dem 01.12.2021 nach TTDSG für Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei ergibt; Falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung nach DSGVO / TTDSG / BDSG (neu) stützt auch das Muster-Einwilligungsformular. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256097/
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Anfrage vom 01.08.2022 Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 01.08.20…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Anfrage vom 01.08.2022
Datum
11. August 2022 16:31
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 01.08.2022 an die Behörde für Inneres und Sport Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema "Offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei" nach dem HmbTG, der am 02.08.2022 bei der Polizei Hamburg, Leitungsstab, eingegangen ist. Ihr Antrag wird derzeit geprüft; Sie werden in Kürze weitergehend informiert werden. Hinweis zum Datenschutz Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages durch die Polizei verarbeitet. Näheres hierzu finden Sie auf der Internetseite der Polizei Hamburg unter www.polizei.hamburg.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen,

Jetzt für 2023 spenden - wir brauchen noch 120.000 Euro!

Sei mit Deiner Spende dabei und unterstütze uns beim #FragenKlagenHaben für mehr Transparenz – davon singen wir jetzt auch im neuen Weihnachtssong!

Zum Musikvideo & spenden!

Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Anfrage vom 01.08.2022 Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen einen Gebührenhinweis mi…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Anfrage vom 01.08.2022
Datum
30. August 2022 08:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen einen Gebührenhinweis mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen