Offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- die Auswahlkriterien, die zur Auswahl von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei führten
- Wenn erstellt: die Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei;
- Wenn nicht erstellt: Die Gründe, warum keine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erstellt wurde
- die Verträge über die Verwendung von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei
- alle Kommunikation mit der / dem hamburgischen Landesbeauftragten für den Datenschutz über die Verwendung von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei
- alle Kommunikation mit den Unternehmen hinter den genannten sozialen Netzwerken über die Verwendung von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei, besonders mit Bezug auf die geteilten datenschutzrechtlichen Verantwortung.
- alle internen Dokumente, die sich mit dem datenschutzrechtlichen Einsatz von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube auseinandersetzen
- alle Dokumente, die sich mit dem (zusätzlichen) Einsatz anderer sozialer Netzwerke, wie Mastodon, Pixelfed, Mobilizon oder PeerTube (zusammengefasst unter dem Sammelbegriff Fediverse) als offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei auseinandersetzen.
- alle Dokumente, aus denen sich die Rechtsgrundlage nach DSGVO und seit dem 01.12.2021 nach TTDSG für Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der hamburgischen Polizei ergibt;
Falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung nach DSGVO / TTDSG / BDSG (neu) stützt auch das Muster-Einwilligungsformular.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum1. August 2022
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3. September 2022
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