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Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundes- und Landesstatistik als Steuer gebucht wird.

WiSta 1/2017, S. 17
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile
"Bis einschließlich 2012 finanzierten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Programm auf Basis der Rundfunkgebühren. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wurden diese Gebühren als Verkauf einer Dienstleistung und damit als Produktionswert der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebucht. Auf der Verwendungsseite wurden sie als Käufe behandelt.

Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht. Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt."

Ist diese Information bei Bundeskanzleramt vorhanden? Falls ja, welche Stelle hat diese Information an Bundeskanzleramt übermittelt?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. Februar 2018
  • Frist
    16. März 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf mei…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26559]
Datum
12. Februar 2018 21:56
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundes- und Landesstatistik als Steuer gebucht wird. WiSta 1/2017, S. 17 https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile "Bis einschließlich 2012 finanzierten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Programm auf Basis der Rundfunkgebühren. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wurden diese Gebühren als Verkauf einer Dienstleistung und damit als Produktionswert der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebucht. Auf der Verwendungsseite wurden sie als Käufe behandelt. Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht. Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt." Ist diese Information bei Bundeskanzleramt vorhanden? Falls ja, welche Stelle hat diese Information an Bundeskanzleramt übermittelt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2018 /NA 010 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren nachstehenden Antrag nach dem Inf…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26559]
Datum
14. Februar 2018 17:29
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2018 /NA 010 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verstehe ich dahingehend, dass Sie Auskunft zu folgenden Fragen beantragen: 1. Ob im BK-Amt die Information vorhanden ist, dass der Rundfunkbeitrag in der Bundesstatistik als Steuer gebucht wird? 2. Wer dem BK-Amt ggf. diese Information übermittelt hat. Sollten Sie etwas anderes gemeint haben, bitte ich um Klarstellung Ihres Anliegens. Weiterhin bitte ich Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Ja, für genau diese 2 Fragen brauche ich …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26559]
Datum
14. Februar 2018 17:51
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Ja, für genau diese 2 Fragen brauche ich Information. Ich bin zur Zeit im Ausland, sodass ich eine zustellungsfähige Postanschrift nicht angeben kann. Ich bitte um Übermittlung der Information per Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundeskanzleramt
Sehr geehrtAntragsteller/in der Antragsteller darf die Art des Informationszugangs selbst wählen (§ 1 Abs. 2 S. 2…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
AW: WG: Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26559]
Datum
21. Februar 2018 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in der Antragsteller darf die Art des Informationszugangs selbst wählen (§ 1 Abs. 2 S. 2 IFG). Die Form der Auskünfte steht jedoch im Ermessen der Behörde, § 7 Abs. 3 S. 1 IFG. Da Sie derzeit über keine zustellungsfähige Anschrift im Inland verfügen, bitte ich Sie für die weitere Bearbeitung Ihres Verfahrens um Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland. Hintergrund ist, dass das Bundeskanzleramt - um den Zugang beim Antragsteller sicherzustellen sowie um Rechtssicherheit zu gewährleisten - seine Bescheide ausschließlich schriftlich durch Postzustellungsurkunde zustellt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich kann mit meinem Gewissen nicht verein…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26559]
Datum
21. Februar 2018 10:55
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich kann mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, dass meine Anfrage solche Kosten erzeugt. Gerade, um Kosten der Postzustellungsurkunde zu sparen, bin ich gezwungen, meine Anfrage zurückzunehmen. Somit nehme ich meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.