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Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer

Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundes- und Landesstatistik als Steuer gebucht wird.

WiSta 1/2017, S. 17
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile

"Bis einschließlich 2012 finanzierten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Programm auf Basis der Rundfunkgebühren. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wurden diese Gebühren als Verkauf einer Dienstleistung und damit als Produktionswert der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebucht. Auf der Verwendungsseite wurden sie als Käufe behandelt.

Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht. Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt."

Welche Information hat die Deutsche Bundesbank dazu, bzw. wie wird der Rundfunkbeitrag bei der Deutschen Bundesbank behandelt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2018
  • Frist
    23. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf mei…
An Deutsche Bundesbank - Hauptverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26629]
Datum
17. Februar 2018 10:36
An
Deutsche Bundesbank - Hauptverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundes- und Landesstatistik als Steuer gebucht wird. WiSta 1/2017, S. 17 https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile "Bis einschließlich 2012 finanzierten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Programm auf Basis der Rundfunkgebühren. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wurden diese Gebühren als Verkauf einer Dienstleistung und damit als Produktionswert der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebucht. Auf der Verwendungsseite wurden sie als Käufe behandelt. Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht. Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt." Welche Information hat die Deutsche Bundesbank dazu, bzw. wie wird der Rundfunkbeitrag bei der Deutschen Bundesbank behandelt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Bundesbank - Hauptverwaltung Düsseldorf
Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen Stab der Präsidentin Stab der Präsidentin HV-NRW-Kurzsc…
Von
Deutsche Bundesbank - Hauptverwaltung Düsseldorf
Betreff
Stab der Präsidentin HV-NRW-Kurzschreiben 2018/0307: Antwort: Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26629]
Datum
19. Februar 2018 10:12
Status
Warte auf Antwort
Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen Stab der Präsidentin Stab der Präsidentin HV-NRW-Kurzschreiben 2018/0307 Verfasser: Datum: 19.02.2018 An: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Antwort: Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26629] Bezug: Ihr Mail vom 19.02.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese an die Zentrale der Bundesbank in Frankfurt weitergeleitet. Dort werden Anfragen nach dem IFG koordiniert und bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bundesbank - Hauptverwaltung Düsseldorf
Eingangsbestätigung 2018/002104 zu Ihrer Mail 'fragdenstaat.de: Behandlung von Rundfunkgebühren in der Volksw…
Von
Deutsche Bundesbank - Hauptverwaltung Düsseldorf
Betreff
Eingangsbestätigung 2018/002104 zu Ihrer Mail 'fragdenstaat.de: Behandlung von Rundfunkgebühren in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung'
Datum
6. März 2018 15:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Mail ist bei uns eingegangen und wird unter der Nummer 2018/002104 bearbeitet. Bitte geben Sie bei Rueckfragen immer unsere Bearbeitungsnummer an. Wenn Sie die Antwortfunktion Ihres E-Mail Programms verwenden, wird die Bearbeitungsnummer automatisch in die Betreffzeile übernommen. Mit freundlichen Grueßen DEUTSCHE BUNDESBANK Wilhelm-Epstein-Straße 14 60431 Frankfurt am Main Tel. +49 69 9566 - 3511 oder 3512 Fax: +49 69 9566 - 3077 http://www.bundesbank.de

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Deutsche Bundesbank - Hauptverwaltung Düsseldorf
Antwort auf Ihre Anfrage 2018/002104 - fragdenstaat.de= 3A Behandlung von Rundfunkgebühren in der VGR Sehr geehrt…
Von
Deutsche Bundesbank - Hauptverwaltung Düsseldorf
Betreff
Antwort auf Ihre Anfrage 2018/002104 - fragdenstaat.de= 3A Behandlung von Rundfunkgebühren in der VGR
Datum
6. März 2018 17:25
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Februar 2018, mit welcher Sie um Auskunft bzgl. der Verbuchung von Rundfunkbeiträgen im Allgemeinen und bei der Deutschen Bundesbank im Speziellen bitten. Ihre Bitte um Auskunft zur Frage der Verbuchung der Rundfunkgebühren unterfällt jedoch nicht dem IFG, da sie keinen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 i.V.m § 1 Abs. 1 S. 1 IFG beinhaltet. Amtliche Informationen sind nach § 2 Nr. 1 IFG eine „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung“. Ihre Anfrage lässt keinen Bezug zu einer bei uns vorhandenen amtlichen Aufzeichnung erkennen. Vielmehr handelt es sich bei Ihrer Anfrage nach unserem Verständnis um eine Frage zur praktischen Handhabung von Teilaspekten in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR), d.h. um die Aufforderung zur Bewertung eines bestehenden Prozesses, so dass wir Ihre Anfrage als Bürgeranfrage behandeln. Diesbezüglich können wir Ihnen mitteilen, dass die Deutsche Bundesbank die von Ihnen übermittelten Ausführungen des Statistischen Bundesamtes zur Verbuchung des Rundfunkbeitrags als Steuer seit 2013 bestätigen kann und die Sachlage in den zitiertenTextauszügen zutreffend beschrieben ist. Da der Rundfunkbeitrag als nichtfinanzielle Transaktion abgebildet wird, ist er vom Statistischen Bundesamt, und nicht der Deutschen Bundesbank, in der VGR zu verbuchen. Mit freundlichen Grüßen
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