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Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer

Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundes- und Landesstatistik als Steuer gebucht wird.

WiSta 1/2017, S. 17
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile
"Bis einschließlich 2012 finanzierten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Programm auf Basis der Rundfunkgebühren. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wurden diese Gebühren als Verkauf einer Dienstleistung und damit als Produktionswert der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebucht. Auf der Verwendungsseite wurden sie als Käufe behandelt.

Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht. Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt."

Wie berücksichtigt Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in ihrer Arbeit diese Änderung seit 2013 in der offiziellen Statistik: Rundfunkgebühr bis 2012 = Kauf des privaten Haushalts, Rundfunkbeitrag ab 2013 = Steuereinnahme des Staates?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2018
  • Frist
    6. März 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf mei…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26410]
Datum
1. Februar 2018 23:10
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundes- und Landesstatistik als Steuer gebucht wird. WiSta 1/2017, S. 17 https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile "Bis einschließlich 2012 finanzierten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Programm auf Basis der Rundfunkgebühren. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wurden diese Gebühren als Verkauf einer Dienstleistung und damit als Produktionswert der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebucht. Auf der Verwendungsseite wurden sie als Käufe behandelt. Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht. Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt." Wie berücksichtigt Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in ihrer Arbeit diese Änderung seit 2013 in der offiziellen Statistik: Rundfunkgebühr bis 2012 = Kauf des privaten Haushalts, Rundfunkbeitrag ab 2013 = Steuereinnahme des Staates?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 1. Februar 201…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 1. Februar 2018 - Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26410]
Datum
2. Februar 2018 15:36
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 1. Februar 2018 stellen Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Anfrage zum Thema Rundfunkgebühren. Für Ihr Anliegen ist innerhalb der Bundesregierung Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zuständig. Die BKM ist unter der Anschrift: Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn; E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> erreichbar. Von einer Weiterleitung Ihrer Anfrage habe ich abgesehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Anfrage lautete: "Wie berücksi…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 1. Februar 2018 - Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26410]
Datum
2. Februar 2018 16:03
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Anfrage lautete: "Wie berücksichtigt Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in ihrer Arbeit diese Änderung seit 2013 in der offiziellen Statistik: Rundfunkgebühr bis 2012 = Kauf des privaten Haushalts, Rundfunkbeitrag ab 2013 = Steuereinnahme des Staates?" D.h. es geht nur darum, ob Übergang von Rundfunkgebühren auf Rundfunkbeiträge in ihrer Arbeit Auswirkungen hatte. Vor allem die Tatsache, dass Rundfunkbeitrag = als Steuereinnahme des Staates behandelt wird. So hat z.B. Bundesministerium der Finanzen auf meine Anfrage geantwortet: "Im Rahmen der europäischen Haushaltsüberwachung erstellt das Bundesministerium der Finanzen jährlich im April den Bericht „Deutsches Stabilitätsprogramm“ und im Oktober den Bericht „Haushaltsplanung Deutschland“. Die darin veröffentlichen Daten basieren auf den Buchungsregeln der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Die in diesen Berichten enthaltenen Daten in Bezug auf die Steuereinnahmen umfassen somit auch die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag." Wie man sieht, obwohl Bundesministerium der Finanzen nicht zuständig für Rundfunkgebühren ist, hatte die Einführung des Rundfunkbeitrags auch auf die Arbeit dieses Ministerium ausgewirkt. Der Rundfunkbeitrag wird in Dokumenten dieses Ministeriums als Teil der Steuereinnahmen veröffentlicht. Von Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erwarte ich auch eine Antwort. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Einführen einer Steuer (Rundfunkbeitrag) ab 2013 gar keine Auswirkungen im Bereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hatte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 122/2018 Sehr geehrtAntragstelle…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26410]
Datum
5. Februar 2018 11:32
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 122/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer mit E-Mails vom 1. bzw. 5 . Februar 2018 formulierten Auskunftsbitte an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) dazu, wie das BMJV in seiner Arbeit die Änderung von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag in der offiziellen Statistik berücksichtigt, teile ich Ihnen mit, dass im BMJV keine insoweit relevanten Statistiken erstellt werden. Eine Zuständigkeit des BMJV zu Ihrer Fragestellung ist im Übrigen auch nicht gegeben. Die ressortübergreifende Zuständigkeit für die Erfassung der von Ihnen erfragten Daten (Statistiken) liegt beim Bundesministerium der Finanzen, das Ihnen auf Ihre Frage bereits entsprechend geantwortet hat. Die Zuständigkeit für den Rundfunkbeitrag liegt - wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte - bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 122/2018 Sehr geehrte<Informati…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26410]
Datum
5. Februar 2018 19:09
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 122/2018 Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Nun haben Sie meine Anfrage falsch verstanden. Es geht nicht um Statistiken, die Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz selbst erstellt. Es geht um Wirkung des Rundfunkbeitrags in Ihrer Arbeit. Vor allem Wirkung dieser Information: "Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt." Beispiel: zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören Gerichte. Und so könnte es sein, das Bundesministerium ein Rundschreiben an alle Gerichte verfasst hätte. Vor allem würde informiert, dass Rundfunkbeitrag seit 1.1.2013 als Steuer in der amtlichen Statistik geführt wird. Oder ein anderer Beispiel: Bundesministerium ist auch für Verbraucherschutz verantwortlich. Hat Bundesministerium die Information an Verbraucher weitergeleitet? Gab es solche Wirkungen oder hat die Einführung einer neuen Steuer (Rundfunkbeitrag) seit 1.1.2013 in Ihrer Arbeit überhaupt nichts erzeugt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 122/2018 Sehr geehrtAntragstelle…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26410]
Datum
7. Februar 2018 07:32
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 122/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in durch die Überführung der Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 in einen Rundfunkbeitrag hat sich im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) kein Umstellungsbedarf ergeben. Die Abrechnung des jeweils zu zahlenden Rundfunkbeitrags erfolgt durch die Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des BMJV in eigener Verantwortung. Den Budgetrahmen hierfür geben die in jedem Kapitel veranschlagten sächlichen Verwaltungsausgaben (Hauptgruppe 5) vor. Auch auf die Einnahmenseite des BMJV-Haushalts hatte die Überführung der Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 in einen Rundfunkbeitrag keine Auswirkungen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 122/2018 Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Eine In…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26410]
Datum
7. Februar 2018 09:49
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 122/2018 Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Information brauche ich noch: "Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht." Lag diese zitierte Information bei Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor meiner Anfrage vor? Falls ja, welche Stelle hat diese Information an Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übermittelt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 122/2018 Sehr geehrtAntragsteller…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: AW: Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26410]
Datum
9. Februar 2018 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 122/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in die Zeitschrift "Wirtschaft und Statistik" gehört zum Bestand der Bibliothek des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Aufnahme des vom Statistischen Bundesamt übersandten Hefts 1.2017 erfolgte am 17. Februar 2017. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.