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Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer

Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundes- und Landesstatistik als Steuer gebucht wird.

WiSta 1/2017, S. 17
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile
"Bis einschließlich 2012 finanzierten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Programm auf Basis der Rundfunkgebühren. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wurden diese Gebühren als Verkauf einer Dienstleistung und damit als Produktionswert der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebucht. Auf der Verwendungsseite wurden sie als Käufe behandelt.

Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht. Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt."

So hat z.B. Bundesministerium der Finanzen auf meine Anfrage geantwortet: "Im Rahmen der europäischen Haushaltsüberwachung erstellt das Bundesministerium der Finanzen jährlich im April den Bericht „Deutsches Stabilitätsprogramm“ und im Oktober den Bericht „Haushaltsplanung Deutschland“. Die darin veröffentlichen Daten basieren auf den Buchungsregeln der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Die in diesen Berichten enthaltenen Daten in Bezug auf die Steuereinnahmen umfassen somit auch die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag."

Wie berücksichtigt Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen in ihrer Arbeit diese Änderung seit 2013 in der offiziellen Statistik: Rundfunkgebühr bis 2012 = Kauf des privaten Haushalts, Rundfunkbeitrag ab 2013 = Steuereinnahme des Staates?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    3. Februar 2018
  • Frist
    9. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26432]
Datum
3. Februar 2018 12:51
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundes- und Landesstatistik als Steuer gebucht wird. WiSta 1/2017, S. 17 https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile "Bis einschließlich 2012 finanzierten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Programm auf Basis der Rundfunkgebühren. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wurden diese Gebühren als Verkauf einer Dienstleistung und damit als Produktionswert der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebucht. Auf der Verwendungsseite wurden sie als Käufe behandelt. Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht. Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt." So hat z.B. Bundesministerium der Finanzen auf meine Anfrage geantwortet: "Im Rahmen der europäischen Haushaltsüberwachung erstellt das Bundesministerium der Finanzen jährlich im April den Bericht „Deutsches Stabilitätsprogramm“ und im Oktober den Bericht „Haushaltsplanung Deutschland“. Die darin veröffentlichen Daten basieren auf den Buchungsregeln der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Die in diesen Berichten enthaltenen Daten in Bezug auf die Steuereinnahmen umfassen somit auch die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag." Wie berücksichtigt Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen in ihrer Arbeit diese Änderung seit 2013 in der offiziellen Statistik: Rundfunkgebühr bis 2012 = Kauf des privaten Haushalts, Rundfunkbeitrag ab 2013 = Steuereinnahme des Staates?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Ministerium der Finanzen des Landes NRW ist für Ihren Antrag "Offizielle Sta…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26432]
Datum
5. Februar 2018 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in das Ministerium der Finanzen des Landes NRW ist für Ihren Antrag "Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26432]" nicht zuständig. Ihre Anfrage wurde mit heutigem Tage an die Staatskanzlei NRW weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. In dieser schreiben Sie: "das Minist…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26432]
Datum
5. Februar 2018 18:39
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. In dieser schreiben Sie: "das Ministerium der Finanzen des Landes NRW ist für Ihren Antrag "Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26432]" nicht zuständig." In Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz NRW geht es nur um Vorhandensein der Information. Die Zuständigkeit spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist: ist Information vorhanden oder nicht. Wie aus meiner Anfrage ersichtlich ist, hat Bundesministerium der Finanzen geantwortet, obwohl es für Rundfunkrecht nicht zuständig ist. Die Information ist aber da. Meine Anfrage war an Ministerium der Finanzen des Landes NRW gerichtet: "Wie berücksichtigt Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen in ihrer Arbeit diese Änderung ....". Ich erwarte von Ihnen eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in leider liegt uns die von Ihnen gewünschte Information nicht vor. Sie werden aber durc…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: AW: Offizielle Statistik / Rundfunkbeitrag ist Steuer [#26432]
Datum
6. Februar 2018 07:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in leider liegt uns die von Ihnen gewünschte Information nicht vor. Sie werden aber durch die zuständige Staatskanzlei NRW eine Rückmeldung erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage vom 3. Frebraur 2018 [#26432] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage zu # 26432 wurde vom Minister…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage vom 3. Frebraur 2018 [#26432]
Datum
5. März 2018 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage zu # 26432 wurde vom Ministerium für Finanzen zuständigkeitshalber an die Staatskanzlei abgegeben. Aus den Ihnen bekannten Gründen, die ich Ihnen bereits mehrfach dargelegt habe, kann Ihre Anfrage erst bearbeitet werden, wenn eine Postanschrift von Ihnen vorliegt. Da Sie bisher nicht bereit waren, uns eine Postanschrift mitzuteilen, betrachte ich Ihre Anfrage als erledigt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.