Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG);
hier: Einstellung von Offizieranwärtern des Truppendienstes - 86. und
87. OAJ
Sehr geehrtAntragsteller/in
mit E-Mail an das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) beantragten
Sie Auskunft und Informationen zu Einstellungen von Offizieranwärtern im
Truppendienst (jeweils Heer, LW & Marine) für den 86. & 87.
Offizieranwärterjahrgang (OAJ), jeweils aufgeschlüsselt nach:
1) der Anzahl derjenigen, die über die ersten sechs Monate hinaus noch im
Dienstverhältnis mit der Bundeswehr standen,
2) der Anzahl derjenigen, die innerhalb der ersten sechs Monaten von
Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben,
3) der Anzahl derjenigen, die wegen "Nicht-Eignung" entlassen wurden (§55
(4)SG) und
4) der Anzahl derjenigen, die auf Grund von gesundheitlichen
Einschränkungen (§55 (2)SG) entlassen wurden.
Zu den Fragestellungen 1 bis 4 erhalten Sie folgende Informationen im
Rahmen einer einfachen Auskunft. Zu den Fragen 2 - 4 konnten die
Austrittsgründe nicht wie gewünscht dargestellt werden. Im
Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr werden die Entlassungsgründe
nicht so geschlüsselt wie durch Sie abgefragt.
Die Anzahl der Offizieranwärter, die über die ersten sechs Monate hinaus
noch im Dienstverhältnis mit der Bundeswehr standen, entnehmen Sie bitte
der nachfolgenden Tabelle 1:
Jahr
Heer
Luftwaffe
Marine
Gesamtergebnis
2016
1.183
490
257
1.930
Truppendienst
961
421
219
1.601
Sanitätsdienst
215
63
38
316
Geoinformationsdienst der Bundeswehr
7
6
0
13
2017
1.254
537
234
2.025
Truppendienst
1.041
444
204
1.689
Sanitätsdienst
209
85
29
323
Geoinformationsdienst der Bundeswehr
4
8
1
13
Gesamtergebnis
2.437
1.027
491
3.955
Tabelle 1 : Anzahl der Einstellungen von Offizieranwärtern im
Truppendienst
Die Anzahl der Offizieranwärter der betreffenden OAJ, die über die ersten
sechs Monate hinaus noch im Dienstverhältnis mit der Bundeswehr standen,
entnehmen Sie bitte der Tabelle 2:
Jahr
Heer
Luftwaffe
Marine
Gesamtergebnis
2016
1.005
432
224
1.661
Truppendienst
790
365
187
1.342
Sanitätsdienst
209
62
37
308
Geoinformationsdienst der Bundeswehr
6
5
0
11
2017
1.033
465
187
1.685
Truppendienst
833
376
158
1.367
Sanitätsdienst
196
81
28
305
Geoinformationsdienst der Bundeswehr
4
8
1
13
Gesamtergebnis
2.038
897
411
3.346
Tabelle 2 : Anzahl Offizieranwärter im Truppendienst, die über die ersten
sechs Monate hinaus noch im Dienstverhältnis mit der Bundeswehr standen
Die Anzahl Offizieranwärter der betreffenden OAJ, deren aktives
Dienstverhältnis innerhalb der ersten sechs Monate endete, entnehmen Sie
bitte der Tabelle 3. Den hier erfassten Entlassungen sind die folgenden
Austrittsgründe zugeordnet: Ablauf Verpflichtungszeit Soldaten auf Zeit
(SaZ), Ablauf Wehrdienstzeit Freiwillig
Wehrdienstleistende/Grundwehrdienstleistende, Ausscheiden auf eigenen
Antrag ohne Übergangsgebührnisse, Ausscheiden auf eigenen Antrag,
Dienstzeitende Eignungsübung Soldatengesetz § 87 Abs.1 Satz 1,
Dienstzeitverkürzung SaZ § 10 Gesetz zur Anpassung der personellen
Struktur der Streitkräfte (SKPersStrAG), Entlassung eigener Antrag
Eignungsübung Soldatengesetz § 87 Abs.1 Satz 4, fehlende körperliche
Eignung, mangelnde Eignung, schweres Dienstvergehen, Unfall außer Dienst,
Verweigerung Annahme Ernennungsurkunde, Verweigerung Eid/Gelöbnis,
wichtige persönliche Gründe.
Jahr
Heer
Luftwaffe
Marine
Gesamtergebnis
2016
178
58
33
269
Truppendienst
171
56
32
259
Sanitätsdienst
6
1
1
8
Geoinformationsdienst der Bundeswehr
1
1
0
2
2017
221
72
47
340
Truppendienst
208
68
46
322
Sanitätsdienst
13
4
1
18
Geoinformationsdienst der Bundeswehr
0
0
0
0
Gesamtergebnis
399
130
80
609
Tabelle 3 : Anzahl Offizieranwärter im Truppendienst, deren aktives
Dienstverhältnis innerhalb der ersten sechs Monate endete
Die Anzahl Offizieranwärter der betreffenden OAJ, die nach den ersten
sechs Monaten nicht mehr im Dienstverhältnis mit der Bundeswehr standen,
entnehmen Sie bitte der Tabelle 4. Den hier erfassten Entlassungen sind
die folgenden Austrittsgründe zugeordnet: Ablauf Verpflichtungszeit SaZ,
Dienstzeitende Eignungsübung Soldatengesetz § 87 Abs.1 Satz 1, Entlassung
eigener Antrag Eignungsübung Soldatengesetz § 87 Abs.1 Satz 4, mangelnde
Eignung, schweres Dienstvergehen.
Jahr
Heer
Luftwaffe
Marine
Gesamtergebnis
2016
12
4
1
17
Truppendienst
8
4
1
13
Sanitätsdienst
4
0
0
4
2017
2
1
0
3
Truppendienst
0
1
0
1
Sanitätsdienst
2
0
0
2
Gesamtergebnis
14
5
1
20
Tabelle 4 : Anzahl Offizieranwärter im Truppendienst, die nach den ersten
sechs Monaten nicht mehr im Dienstverhältnis mit der Bundeswehr standen
Mit freundlichem Gruß