Öffnung der privaten Musikschulen

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Während Geschäfte und kulturelle Einrichtungen wie Bücherhallen inzwischen geöffnet sind, gibt es für Musikschulen noch keine Genehmigung. Womit wird das begründet? Die Musikschule unserer Tochter hat alle behördlich auferlegten hygienischen Maßnahmen erfüllt. Wer ist dafür zuständig?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2020
  • Frist
    13. Juni 2020
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Ernst Ullrich Schultz
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Ernst Ullrich Schultz
Betreff
Öffnung der privaten Musikschulen [#186351]
Datum
10. Mai 2020 23:04
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Während Geschäfte und kulturelle Einrichtungen wie Bücherhallen inzwischen geöffnet sind, gibt es für Musikschulen noch keine Genehmigung. Womit wird das begründet? Die Musikschule unserer Tochter hat alle behördlich auferlegten hygienischen Maßnahmen erfüllt. Wer ist dafür zuständig?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ernst Ullrich Schultz Anfragenr: 186351 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186351 Postanschrift Ernst Ullrich Schultz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ernst Ullrich Schultz

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Senatskanzlei Hamburg
Ihr Antrag nach dem Transparenzgesetz Sehr geehrter Herr Schultz, gemäß Ihres Antrags nach dem Transparenzgesetz ü…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Ihr Antrag nach dem Transparenzgesetz
Datum
13. Mai 2020 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schultz, gemäß Ihres Antrags nach dem Transparenzgesetz übersende ich Ihnen anliegend die 6. und neueste Fassung der Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gültig ab 13. Mai 2020. Gem. § 5 Abs. 3 Nr. 18 u. Abs. 11 dürfen ab heute Musikschulen unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen wieder öffnen. Grundsätzlich sind wir als Behörde für Kultur und Medien für künstlerische Privatschulen zuständig. Verordnungen erlässt hingegen der Hamburger Senat. Die SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung beruht auf § 32 S. 1 u. 2 des Infektionsschutzgesetzes. Zweck des Gesetzes ist es übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern; mithin der Gesundheitsschutz. Die Schließung von Musikschulen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes durch eine Verordnung war das Ergebnis einer umfassenden Abwägung aller betroffenen Belange mit einem letztendlichen Überwiegen des Gesundheitsschutzes. Wenn kleinere Geschäfte und bestimmte Kultureinrichtungen vor den Musikschulen wieder öffnen durften, so liegt das daran, dass dort die Gefahren einer möglichen Infektion anders eingeschätzt wurden, als bei Musikschulen. So ist das Einhalten von Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln bei Musikschulen regelmäßig schwieriger ist, als beispielsweise bei Museen. Schließlich sind auch alle Entscheidungen, die zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie getroffen werden vor dem Hintergrund der sehr dynamischen Lage des Infektionsgeschehens zu sehen. So lässt ein Rückgang der Ansteckungszahlen heute eine andere Bewertung zu, als noch vor zwei Wochen. Mit freundlichen Grüßen

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