Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung

Schreiben Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom Februar 2016 zum Thema "Verbesserung der Sicherheit und Förderung des Radverkehrs: Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung"

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2019
  • Frist
    27. April 2019
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schreiben Hes…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung [#62840]
Datum
25. März 2019 09:26
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schreiben Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom Februar 2016 zum Thema "Verbesserung der Sicherheit und Förderung des Radverkehrs: Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung"
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z6b-028-g-09-03-04#006 Ihre Anfrage vom 25. März 2019 Sehr geehrtAntragsteller/in wie erbeten erhalten Sie anbe…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung
Datum
5. April 2019 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Z6b-028-g-09-03-04#006 Ihre Anfrage vom 25. März 2019 Sehr geehrtAntragsteller/in wie erbeten erhalten Sie anbei den Erlass des Ministeriums vom 23. Februar 2016. Gleichzeitig werden zur Ergänzung die Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten und zur Informationsfreiheit beigefügt. Bitte wenden Sie sich erneut an das Wirtschaftsministerium, wenn Sie ein weiteres oder anderes Anliegen haben. Es ist uinsere Aufgabe, weiterzuhelfen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen sehr für die Übersendung des Schreibens. Dies hat mir sehr ge…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung [#62840]
Datum
6. April 2019 14:54
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen sehr für die Übersendung des Schreibens. Dies hat mir sehr geholfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Weitere Anfrage Radverkehr / Einbahnstraßen Z6b-028-g-09-03-04#006 Ihre ergänzende E-Mail-Anfrage vom 6. April 201…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Weitere Anfrage Radverkehr / Einbahnstraßen
Datum
11. April 2019 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Z6b-028-g-09-03-04#006 Ihre ergänzende E-Mail-Anfrage vom 6. April 2019 Sehr geehrtAntragsteller/in Sie hatten mit folgendem Text um ergänzende Informationen gebeten: "Sehr geehrte Frau Krökel, über Herrn Daiber habe ich das Schreiben von Herrn Hermann an die Regierungspräsidien vom 23.2.2016 erhalten, indem Herr Herrmann die Kommunen auffordert, die Öffnung der Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung zu prüfen. Ich möchte Sie daher bitten, dass Sie mir mitteilen, welcher Sachstandsbericht aus Königsstein/Taunus, Bad Homburg, Friedrichsdorf, Oberursel, Usingen und Neu Anspach vorliegt. D.h. welche Straßen geöffnet sind/waren und welche Straßen aus welchen Gründen nicht geöffnet wurden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!" Die erbetenen Informationen liegen dem Ministerium nicht vor. Deshalb werden nachfolgend die jeweiligen Städte mit Ansprechpartnern als die zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörden benannt. Bitte wenden Sie sich an diese Dienststellen. Diesen Weg schreibt § 85 Abs. 4 Satz 2 des Hess. Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes vor. Unabhängig davon kam eine Weiterleitung nicht in Betracht, weil sie der Weitergabe ihrer Daten an Dritte widersprochen hatten. Stadt Königstein Herrn Bürgermeister Leonhard Helm Burgweg 5 << Adresse entfernt >> Stadt Bad Homburg v. d. Höhe Herrn Oberbürgermeister Alexander Hetjes Rathausplatz 1 61343 Bad Homburg v. d. Höhe Stadt Friedrichsdorf Herrn Bürgermeister Horst Burghardt Hugenottenstraße 55 61381 Friedrichsdorf Stadt Oberursel Herrn Bürgermeister Hans-Georg Brum Rathausplatz 1 61440 Oberursel (Taunus) Stadt Usingen Herrn Bürgermeister Steffen Wernard Wilhelmj-Straße 1 61250 Usingen Stadt Neu-Anspach Herrn Bürgermeister Thomas Pauli Bahnhofstraße 26 61267 Neu-Anspach Sollten Sie weitere Fakten vom Ministerium benötigen, so wenden Sie sich bitte direkt und ausschließlich an mich. Ich bin Ihr zuständiger Ansprechpartner. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Weitere Anfrage Radverkehr / Einbahnstraßen [#62840] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weitere Anfrage Radverkehr / Einbahnstraßen [#62840]
Datum
12. April 2019 23:01
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft, dass Ihnen kein Sachstandsbericht zu den von mir genannten Kommunen zur Öffnung von Einbahnstraßen vorliegt. Über Ihre Antwort bin ich allerdings verwundert, da im Schreiben an die Regierungspräsidien explizit die Aufforderung stand, dass diese eine Sachstandsdarstellung zum 01. 11.2016 durchführen sollten. Ich möchte Sie daher fragen, ob es einen Sachstandsbericht des Regierungspräsidiums Darmstadt gab und wenn ja zu welchen Kommunen aus dem Hochtaunuskreis ein Sachstandsbericht vorgelegt wurde. Sofern kein Sachstandsbericht vorliegt, möchte ich Sie bitten, dass Sie mir die Schreiben zuleiten, in denen Sie seit dem 1.11.2016 versucht haben, den Sachstandsbericht doch noch zu erhalten und dass Sie mir die Antworten der Kommunen und des Regierungspräsidiums dazu weiterleiten. Gerne können Sie meine Anfrage, wenn es dazu dient, die nötigen Sachstandsberichte zu erhalten, auch an das Regierungspräsidium Darmstadt oder die Kommunen weiterleiten. Ich möchte damit betonen, dass ich der Weitergabe meiner Daten nur an unbeteiligte Dritte widerspreche. Der Weitergabe meiner Daten an beteiligte Behörden widerspreche ich nicht (mehr). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
AW: Weitere Anfrage Radverkehr / Einbahnstraßen [#62840] Z6b-028-g-09-03-04#006 Ihre zweite ergänzende E-Mail-Anfr…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: Weitere Anfrage Radverkehr / Einbahnstraßen [#62840]
Datum
17. April 2019 11:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Z6b-028-g-09-03-04#006 Ihre zweite ergänzende E-Mail-Anfrage vom 12. April 2019 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sie erhalten in der Anlage den Bericht des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 25.10.2016 sowie dessen Anlage, soweit der Hochtaunuskreis betroffen ist. Dazu ist ergänzend Folgendes auszuführen: Ihre Anfrage bezieht sich auf einen Erlass des Ministeriums vom 23.02.2016, den Sie bereits erhalten haben. Darin wurden die Regierungspräsidien gebeten, eine Abfrage bei den nachgeordneten Straßenverkehrsbehörden durchzuführen. Diese sollten ihre örtliche Situation dahingehend überprüfen, ob es in Frage kommende Einbahnstraßen gibt, die in Gegenrichtung für den Radverkehr geöffnet werden können. Zudem sollten bei der Beantwortung die Anzahl der geöffneten Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung sowie Erfahrungen hinsichtlich evtl. Gründe für eine "Nichtöffnung" aufgenommen werden. Es haben nicht alle Kommunen auf die Abfrage geantwortet. Die geringe Zahl an Meldungen dürfte in vielen Fällen auch daran liegen, dass verkehrsbehördliche Anordnungen i. d. R. in keiner Datenbank hinterlegt sind und für die Auswertung eine aufwändige, manuelle Überprüfung erfolgen muss. Auch wenn es nicht von allen Straßenverkehrsbehörden eine Rückmeldung gab, ist davon auszugehen, dass aufgrund des Erlasses vom 23.02.2016 die Einbahnstraßen-Problematik in den Fokus der örtlich Verantwortlichen gerückt und der Wille der Landesregierung hinsichtlich der Förderung des Radverkehrs durch die Öffnung von Einbahnstraßen verdeutlicht werden konnte. Das Verkehrsministerium hat die Regierungspräsidien im Jahr 2017 nochmals mündlich darauf hingewiesen, im Rahmen ihrer Fachaufsicht ein besonderes Augenmerk auf Einbahnstraßen zu legen. Sehr geehrtAntragsteller/in sollten Sie weitere Fragen haben, so richten Sie sie bitte unmittelbar an mich. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
AW: AW: AW: Sachstandsbericht zur Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung Z6b-028-g-09-03-04#006…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: AW: AW: Sachstandsbericht zur Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung
Datum
6. Mai 2019 08:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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Z6b-028-g-09-03-04#006 Ihre dritte E-Mail-Anfrage vom 2. Mai 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben alle Unterlagen erhalten, die dem Ministerium zu Ihren Anfragen vorliegen. Dazu darf u.a. auf die E-Mail des Hauses vom 17. April 2019 verwiesen werden. Insofern ist Ihre aktuelle Anfrage bereits beantwortet. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass das hess. Informationsfreiheitsrecht zwar „Zugang zu amtlichen Informationen“ gewährt (vgl. § 80 Abs. 1 HDSIG). Ein Anspruch auf darüber hinausgehendes behördliches Handeln ist damit aber nicht verbunden. Darauf zielt, soweit ersichtlich, Ihre Anfrageerneuerung. Ergänzend ist zu erläutern, dass es keinen gebundenen Rechtsanspruch auf Öffnung der Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung gibt. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Eine abstrakte Vorgabe des Hess. Verkehrsministeriums ist rechtlich nicht geeignet, den Kommunen eine entsprechende Öffnung vorzuschreiben. Das mag man bedauern, es entspricht aber der derzeitigen Rechtslage. Sie werden der Presse möglicherweise entnommen haben, dass das Land derzeit erhebliche Anstrengungen unternimmt, den Radverkehr durch ein ganzes Bündel von Maßnahmen zu fördern. Um dies weiter zu unterstützen, wird das Verkehrsministerium die Regierungspräsidien in der nächsten Dienstbesprechung am 16. Mai 2019 nochmals bitten, auf die nachgeordneten Straßenverkehrsbehörden im Sinne der Prüfung weiterer Öffnung von Einbahnstraßen einzuwirken. Mit freundlichen Grüßen